Hmm, naja.
Du könntest vielleicht auch gleich verlangen, dass der Verkäufer für dich eine Kopie seiner eigenen Originalrechnung beilegt, sofern er die EM bei einem Händler oder einer Bank bezogen hat? -- (Satire wieder aus) ---
Was spricht eigentlich dagegen eine Rechnung, die aus einem echten Tafelgeschäft stammt, (Käufer: Kunde und bar bezahlt) vor allem wenn die Münzen schon lange verkauft sind, weiter zu verkaufen? Sollte der Verkauf alter Rechnungen verboten sein, so bitte ich um Aufklärung. Hab so an 2% der Rechnungssumme gedacht.
Jede email Anfrage wird promt beantwortet.
Mit stillschweigenden Gruß.
CARLOZ