ZitatGleichwohl wusste die 67-Jährige, dass es sich bei diesem Schließfach um ein Sparbuch-Schließfach handelte. „Ich kenne einige Leute, die nicht nur ihre Sparbücher, sondern auch Bargeld und Schmuck dort deponiert hatten“, sagt die Brühlerin.
Eben: Sparbuchschließfach. Bei Vertragsabschluß eines Miet-Sparbuchschließfaches wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß außer Sparbüchern keinerlei Wertgegenstände/Geld, in welcher Währung auch immer/sonstige Wertpapiere oder -gegenstände in einem solchen Fach etwas zu suchen haben (allein die Größe eines Sparbuchschließfaches läßt nur wenig mehr als ein paar Sparbücher zu) und daß bei Aufbrüchen oder sonstigen Verlusten auch NUR das Guthaben der Sparbücher ersetzt wird. Dieser Passus steht sogar relativ groß auf diesen Mietverträgen drauf und muß vom Sparbuchschließfach-Mieter unterschrieben werden.
Daß <"einige Leute, die nicht nur ihre Sparbücher, sondern auch Bargeld und Schmuck dort deponiert hatten"> schützt nicht vor Verlust und Ersatz dieser Werte, auch nicht im Falle eines gewaltsamen Aufbruchs der Sparbuchschließfach-Anlage: denn unterschrieben haben ALLE Mieter diesen entsprechenden Mietvertrag wie die o. g. Kundin auch. Vertrag ist Vertrag.
Für Wertgegenstände wie Schmuck, Münzen oder auch Bargeld sind die Safes der Banken da. Diese Safes befinden sich im allgemeinen auch im Keller, jedenfalls nie an für Kunden -während der Geschäftszeiten- ohne weiteres- zugänglichen Räumen. Sparbuchschließfach-Anlagen sind während den Öffnungszeiten immer frei zugänglich. Safes nicht.
Woher ich das weiß? Ganz einfach: ich hatte mal ein Sparbuchschließfach, wofür ich einen entsprechenden Mietvertrag unterschreiben mußte. Ich kann mich sehr genau daran erinnern, daß im Mietvertrag hervorgehoben wurde, daß der Verlust von anderen Werten -außer Sparguthaben in den dort gelagernten Sparbüchern- NICHT ersetzt wird.
Bis bald!
onlineamazone