hallo allerseits
hier mal ein Link zu den Gemeinheiten die ich in meinem Beitrag ganz zu Anfang des Freds erwähnt habe:
http://www.forum-renten.de/
nachdenkliche Grüße von stille G. auf
Hier ist der text aus dem Link:
„Bundesverfassungsgericht bleibt dabei:
Der Gleichheitsgrundsatz gilt für Arbeitnehmer und Rentner nicht.
Mit Urteil vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00) hat das Bundesverfassungsgericht seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. In Bezug auf die Altersvorsorge gelten für Arbeitnehmer und Rentner – im Gegensatz zu Selbständigen, Beamten und Richtern – elementare Grundrechte nicht, sondern „die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers“, mit anderen Worten politische Beliebigkeit bzw. politische Willkür.
Im Rentenrecht gibt es keine Rechtssicherheit wie vergleichsweise im Vertragsrecht: regelmäßige rückwirkende Rechtsänderungen verletzen den Grundsatz von Treu und Glauben.
Durch den umfangreichen Missbrauch von Beiträgen wird die Finanzverfassung verletzt, da auf dem Umweg über die gesetzliche Sozialversicherung praktisch eine vom Grundgesetz nicht vorgesehene Sondersteuer für Arbeitnehmer und Rentner erhoben wird.
Der Gleichheitsgrundsatz wird verletzt (Vertragsrecht, Zweckbindung von Beiträgen, Grundgesetz), da die Mitglieder anderer Altersvorsorgesysteme vergleichbare rechtswidrige Eingriffe in ihr System nicht hinnehmen müssen. Dadurch hat sich in der Bundesrepublik Deutschland ein Zwei-Klassensystem bei der Altersvorsorge entwickelt, das in Europa einmalig ist.“
Dazu kann ich nur ausrufen
Unrecht,Unrecht,Unrecht!!!!!
Das höchste deutsche Gericht bricht das Grundgesetz, bestätigt riesige Ungleichbehandlung der verschiedenen Bürger. Warum gehen die Gewerkschaften dagegen nicht an. In Frankreich oder Italien gingen bei kleinsten Ungerechtigkeiten Millionen auf die
Straße .
Armes Deutschland.
Kannst du etwas mehr darüber erfahren? Wenn das so ist,warum wird das so unter den Tisch gekehrt?