Beiträge von simes hansjoggeli

    Hallo zusammen.


    Ich dachte auch, dass die Chinesen 1054 t besitzen. Nur 1054 t. Das ist etwa gleich viel, wie die Schweiz an Gold besitzt. Und die Schweiz ist im Vergleich zu China sehr, sehr klein.


    Zu diesem Thema passend habe ich erst gestern eine wenig überraschende, dennoch eindrückliche Meldung gelesen:


    http://www.goldreporter.de/chi…n-gold-gekauft/gold/6535/


    Demnach hat China im Januar und Februar 2011 bereits einen Drittel der Goldmenge des Rekordjahrs 2010 importiert. Das lässt aufhorchen.


    Verbindet man dies mit der Meldung, dass China bereits im 2011 seinen Aussenhandel in yuan abwicklen kann (/will), kann das meiner Meinung nach nur bedeuten, dass China so viel Gold wie möglich importiert um den yuan mit Gold zu decken.


    http://www.welt.de/finanzen/ar…ollar-Herrschaft-ein.html


    Wie seht ihr das? Und wieviel kostet eine oz Au in yuan? :hae:


    [Edith sah einen Fehler]

    .. so heisst eine neue Initiative in der Schweiz, für die ab 18. Januar 2011 Unterschriften gesammelt werden.


    -> http://www.unserenationalbank.ch


    hier die Forderungen der Initiative (vom Unterschriftenformular copypasted)


    Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Im Bundesblatt veröffentlicht am: 18. Januar 2011
    Art. 99 Geld- und Währungspolitik
    1 Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes. Diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Banknoten und Münzen zu. Die Währung der Schweiz ist der
    Schweizerfranken.
    2 Die Schweizerische Nationalbank versorgt die Wirtschaft mit Schweizerfranken. Sie sichert die Währung durch qualitativ einwandfreie Anlagen in ihrem Portefeuille. Ihre
    Investitionen erfolgen grundsätzlich in der Schweiz und kommen allen Wirtschaftszweigen sowie sämtlichen Regionen des Landes zugute. Die Liquidität der Investitionen der
    Nationalbank ist abgestuft. Die Nationalbank vermeidet Klumpenrisiken.
    3 Die Nationalbank wirkt im Rahmen ihrer Investitionen regulierend. Insbesondere wirkt sie Missbräuchen entgegen. Sie behält das Gesamtwohl der Volkswirtschaft im Auge. Die
    nachhaltige Wertschöpfung gewichtet sie höher als die Rendite.
    4 Sie berücksichtigt bei ihrer Geldpolitik die Zinseffekte, die von beiden Seiten ihrer Bilanz ausgehen.
    5 Auslandinvestitionen bedürfen der Genehmigung durch die Bundesversammlung. Gegeninvestitionen der entsprechenden ausländischen Zentralbank sind zu berücksichtigen.
    Auslandinvestitionen sind zu diversifizieren. Sie dürfen nur in qualitativ einwandfreien Anlagen erfolgen. Die Nationalbank investiert aufgrund eigener Qualitätsbeurteilungen (Ratings).
    6 Eine eigenständige Verschuldung der Nationalbank im Ausland zwecks Refinanzierung von Notdarlehen ist nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die
    Bundesversammlung.
    7 Währungsrisiken werden minimiert und diversifiziert. Sie werden gegenüber der Bundesversammlung offengelegt und begründet. Eine eigenständige Verschuldung der Nationalbank
    im Inland zwecks Stützung von Fremdwährungen ist nicht erlaubt. In Ausnahmefällen kann die Bundesversammlung eine Kreditlinie gewähren, innerhalb welcher sich die
    Nationalbank verschulden kann, um allfällige kurzfristige Stützungskäufe von Fremdwährungen zu tätigen.
    8 Das Portefeuille der Nationalbank ist zu strukturieren. Die Struktur bedarf der Genehmigung durch die Bundesversammlung. Insbesondere sind mindestens halbjährlich jene Anteile
    zu definieren, welche zur Stabilisierung des Schweizerfrankens, für eine allfällige Krisenbewältigung sowie zur Kriegsvorsorge notwendig sind. Krisenszenarien sind vorbereitet.
    9 Die Bundesversammlung bestimmt die Höhe der Reserven der Nationalbank. Diese müssen die Notenbankgeldmenge um mindestens 20 Prozent übersteigen. Ein Teil der
    Reserven wird in Gold gehalten.
    10 Der Bankrat der Nationalbank wird von der Bundesversammlung gewählt. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Der Bundesrat hat ein Vorschlagsrecht. Der Bankrat trägt die
    Verantwortung dafür, dass die Investitionen der Nationalbank im Gesamtinteresse des Landes erfolgen. Er legt der Bundesversammlung diesbezüglich halbjährlich einen
    Rechenschaftsbericht vor.
    11 Der Bankrat wählt das Direktorium der Nationalbank. Dieses besteht aus drei Mitgliedern. Der Bankrat setzt dem Direktorium eine Limite, innerhalb welcher es das tägliche
    Notenbankgeschäft abwickelt. Die Limite beträgt höchstens die Höhe der Notenbankgeldmenge. Ausnahmen sind nur mit vorgängiger Zustimmung der Bundesversammlung möglich.
    12 Die Kantone üben ihre Aktionärsrechte bei der Nationalbank im Sinne ihrer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aus; sie können den Willen ihrer Stimmbürgerinnen und
    Stimmbürger im Vorfeld von Generalversammlungen durch repräsentative Befragungen ermitteln. Dasselbe gilt für die Aktionärsrechte der Kantonalbanken bei der Nationalbank,
    insofern die Kantonalbanken mit Dotationskapital der öffentlichen Hand finanziert werden. Der Reingewinn der Nationalbank geht zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone.


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    Ich finde die Initiative grundsätzlich gut, finde aber schade, dass der einzige Satz, in dem "Gold" vorkommt, dieser ist: "Ein Teil der Reserven wird in Gold gehalten".


    Da hätte man meiner Meinung nach etwas mehr schreiben sollen, dass die Schweiz wieder zum Goldstandard zurück muss, seine Goldreserven mindestens auf das Niveau von prä1996 aufstocken muss, und kein Gold mehr verkaufen darf, etc.


    Dies habe ich gerade dem Initiativkomitee mittels Kontaktformular geschrieben, ausserdem habe ich ihnen noch die Lektüre von Lips' Gold-Verschwörung nahe gelegt, vor allem das Kapitel über die Schweiz.


    Vielleicht finden sich hier auf dem Forum noch weitere, die sich motiviert fühlen dem Initiativkomitee einen Schubs in eine richtigere Richtung zu geben?

    Es gibt sie doch noch!


    Gerade dieses Wocheende habe ich während der Arbeit einen 5er von 1954 gefunden! Habe dafür aber die ganze Kasse durchsucht. Ich habe ihn natürlich eingetauscht und mit nach Hause genommen.


    Werde ihn dann zu den anderen im Wald vergraben hehe

    Zu den Schweizer Silber-Umlaufmünzen:


    Bis und mit 1967 wurden die 50-Räppler, 1-, 2- und 5 Fränkler in 835er Legierung geprägt. (Ab 1875)


    Ab 1968 wurde eine Kupfer-Nickel-Legierung verwendet. 1969 wurde der "Fünfliiber" noch einmal in Silber geprägt.


    50-Räppler, 2.5 gr schwer, 2.0875 gr Silber drinn.
    1-Fränkler, 5 gr schwer, 4.175 gr Silber drinn.
    2-Fränkler, 10 gr schwer, 8.35 gr Silber drinn.
    5-Fränkler, 15 gr schwer, 12.525 Silber drinn.


    Im Porte-Monnaie finde ich die leider nur sehr selten, manchmal werden sie von der Münzzählmaschine in der Bank wieder ausgespuckt, wo ich sie mit grosser Freude finde.


    Jetzt wo ich diese Zeilen schreibe, würde ich laut ubs-Seite pro Unze Silber 28.1957 CHF bekommen, was einem Gramm-Preis von 0.9064 entspräche, d.h. 1.90 CHF für die 50 Rappen, 3.80 CHF für den Franken, 7.55 CHF für die 2 Franken und 11.35 CHF für den "Fünfliiber".


    Ich weiss, dass ich nie diesen vollen Preis bekommen würde, doch wieviel ist hier minus zu rechnen? Was würde mir die Scheideanstalt (oder wie man das nennt) in der Schweiz bezahlen? Hypothetisch? Und wo stünde die? :D


    MfG

    grüezi mitenand


    Ich bin auch neu hier. Beschäftige mich jetzt seit einiger Zeit mit Edelmetallen (Gold und Silber) und mit dieser Seite hier. Wirklich super. Ich staune immer wieder wie genial Foren sind, um in eine neue Materie einzutauchen.
    Als Schweizer habe ich natürlich schon immer meine Goldvreneli gehabt, und ich werde diese jetzt in nächster Zeit aufstocken.
    Was den ganzen apokalyptischen Teil der Diskussionen hier angeht bin ich mit meinen vorherigen Tauchgängen, Peak Oil und "outdoor", bestens gewappnet.


    So viel mal von mir,


    simes hansjoggeli