.. so heisst eine neue Initiative in der Schweiz, für die ab 18. Januar 2011 Unterschriften gesammelt werden.
-> http://www.unserenationalbank.ch
hier die Forderungen der Initiative (vom Unterschriftenformular copypasted)
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Im Bundesblatt veröffentlicht am: 18. Januar 2011
Art. 99 Geld- und Währungspolitik
1 Das Geld- und Währungswesen ist Sache des Bundes. Diesem allein steht das Recht zur Ausgabe von Banknoten und Münzen zu. Die Währung der Schweiz ist der
Schweizerfranken.
2 Die Schweizerische Nationalbank versorgt die Wirtschaft mit Schweizerfranken. Sie sichert die Währung durch qualitativ einwandfreie Anlagen in ihrem Portefeuille. Ihre
Investitionen erfolgen grundsätzlich in der Schweiz und kommen allen Wirtschaftszweigen sowie sämtlichen Regionen des Landes zugute. Die Liquidität der Investitionen der
Nationalbank ist abgestuft. Die Nationalbank vermeidet Klumpenrisiken.
3 Die Nationalbank wirkt im Rahmen ihrer Investitionen regulierend. Insbesondere wirkt sie Missbräuchen entgegen. Sie behält das Gesamtwohl der Volkswirtschaft im Auge. Die
nachhaltige Wertschöpfung gewichtet sie höher als die Rendite.
4 Sie berücksichtigt bei ihrer Geldpolitik die Zinseffekte, die von beiden Seiten ihrer Bilanz ausgehen.
5 Auslandinvestitionen bedürfen der Genehmigung durch die Bundesversammlung. Gegeninvestitionen der entsprechenden ausländischen Zentralbank sind zu berücksichtigen.
Auslandinvestitionen sind zu diversifizieren. Sie dürfen nur in qualitativ einwandfreien Anlagen erfolgen. Die Nationalbank investiert aufgrund eigener Qualitätsbeurteilungen (Ratings).
6 Eine eigenständige Verschuldung der Nationalbank im Ausland zwecks Refinanzierung von Notdarlehen ist nicht erlaubt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die
Bundesversammlung.
7 Währungsrisiken werden minimiert und diversifiziert. Sie werden gegenüber der Bundesversammlung offengelegt und begründet. Eine eigenständige Verschuldung der Nationalbank
im Inland zwecks Stützung von Fremdwährungen ist nicht erlaubt. In Ausnahmefällen kann die Bundesversammlung eine Kreditlinie gewähren, innerhalb welcher sich die
Nationalbank verschulden kann, um allfällige kurzfristige Stützungskäufe von Fremdwährungen zu tätigen.
8 Das Portefeuille der Nationalbank ist zu strukturieren. Die Struktur bedarf der Genehmigung durch die Bundesversammlung. Insbesondere sind mindestens halbjährlich jene Anteile
zu definieren, welche zur Stabilisierung des Schweizerfrankens, für eine allfällige Krisenbewältigung sowie zur Kriegsvorsorge notwendig sind. Krisenszenarien sind vorbereitet.
9 Die Bundesversammlung bestimmt die Höhe der Reserven der Nationalbank. Diese müssen die Notenbankgeldmenge um mindestens 20 Prozent übersteigen. Ein Teil der
Reserven wird in Gold gehalten.
10 Der Bankrat der Nationalbank wird von der Bundesversammlung gewählt. Er besteht aus sieben Mitgliedern. Der Bundesrat hat ein Vorschlagsrecht. Der Bankrat trägt die
Verantwortung dafür, dass die Investitionen der Nationalbank im Gesamtinteresse des Landes erfolgen. Er legt der Bundesversammlung diesbezüglich halbjährlich einen
Rechenschaftsbericht vor.
11 Der Bankrat wählt das Direktorium der Nationalbank. Dieses besteht aus drei Mitgliedern. Der Bankrat setzt dem Direktorium eine Limite, innerhalb welcher es das tägliche
Notenbankgeschäft abwickelt. Die Limite beträgt höchstens die Höhe der Notenbankgeldmenge. Ausnahmen sind nur mit vorgängiger Zustimmung der Bundesversammlung möglich.
12 Die Kantone üben ihre Aktionärsrechte bei der Nationalbank im Sinne ihrer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aus; sie können den Willen ihrer Stimmbürgerinnen und
Stimmbürger im Vorfeld von Generalversammlungen durch repräsentative Befragungen ermitteln. Dasselbe gilt für die Aktionärsrechte der Kantonalbanken bei der Nationalbank,
insofern die Kantonalbanken mit Dotationskapital der öffentlichen Hand finanziert werden. Der Reingewinn der Nationalbank geht zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone.
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Ich finde die Initiative grundsätzlich gut, finde aber schade, dass der einzige Satz, in dem "Gold" vorkommt, dieser ist: "Ein Teil der Reserven wird in Gold gehalten".
Da hätte man meiner Meinung nach etwas mehr schreiben sollen, dass die Schweiz wieder zum Goldstandard zurück muss, seine Goldreserven mindestens auf das Niveau von prä1996 aufstocken muss, und kein Gold mehr verkaufen darf, etc.
Dies habe ich gerade dem Initiativkomitee mittels Kontaktformular geschrieben, ausserdem habe ich ihnen noch die Lektüre von Lips' Gold-Verschwörung nahe gelegt, vor allem das Kapitel über die Schweiz.
Vielleicht finden sich hier auf dem Forum noch weitere, die sich motiviert fühlen dem Initiativkomitee einen Schubs in eine richtigere Richtung zu geben?