Wenig Hoffnung für Ebay-Betrugsopfer
Nach dem Urteil von St. Pölten steht fest: Opfer von Ebay-Betrügereien können Entschädigung verlangen, wenn das Auktionshaus das fragliche Angebot nach Lage der Dinge hätte unterbinden müssen. Deutsches und Österreichisches Recht unterscheiden sich insoweit kaum. Allerdings: Aussicht auf Erfolg haben Ersatzansprüche gegen Ebay nur, wenn die Versäumnisse von Ebay minutiös dokumentiert sind. Ein ML-Agentur-Opfer aus Niedersachsen etwa scheiterte mit seiner Schadenersatzklage gegen Ebay beim Landgericht Aurich. Der Anwalt hatte allerdings keine stichhaltigen Belege dafür vorgelegt, dass Ebay gewarnt war. Ohne Burkhard Müller als Zeugen wäre wohl auch Dieter Steirer leer ausgegangen. Das Prozessrisiko ist hoch. Die Kosten für die Klage beim Landesgericht St. Pölten belaufen sich auf fast 8 000 Euro. Klar ist auch: Gegen betrügerische Anbieter selbst vorzugehen, ist zwar rechtlich einfacher, aber in der Regel nutzlos: Zu holen ist da kaum etwas. Goldhändler M. L. etwa hat das Amtsgericht Wangen inzwischen wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 113 Fällen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Er muss im Insolvenzverfahren sämtliches Einkommen jenseits des Pfändungsfreibetrags beim Konkursverwalter abliefern. Zusätzlich muss er weitere 170 Euro monatlich mindestens zahlen, um zumindest einen Teil des Schadens zu ersetzen. Das hat das Amtsgericht Wangen im Strafverfahren festgelegt.
Landesgericht St. Pölten: Urteil vom 31. März 2010
Aktenzeichen: 4 Cg 144/08i
Landgericht Aurich, Urteil vom 27. November 2009
Aktenzeichen: 2 O 979/08
Amtsgericht Wangen, Urteil vom 26. Januar 2010
Aktenzeichen: Ds 12 Js 23818/07
Amtsgericht Ravensburg, Insolvenzverfahren über das Vermögen von M. L. nach Antrag vom 7. November 2007
Aktenzeichen: 5/N745/07 Konkursverwalter