Beiträge von braindrain

    Jo alles nullproblemo


    ..nur wie beweist man das eine Jahr Haltefrist ohne Beleg?


    habe die alte DM Quittung längst weggeschmissen


    ..klar noch muss mann es noch nicht beweisen denke ich..das kommt aber
    bestimmt ist es bald ne finanztransaktion :hae: un schwupps sind 25% weg.. wenn nicht an privat



    wenn ich n da vinci für n heiermann gekauft habe


    und nach 366 Tagen verkloppe?


    ...hier die Flohmarktquittung?




    ist bei ner Unze doch genauso


    oder ner austrodollarnote..hui rasante wertsteigerung ..hab die note schon 10
    jahre auch ohne Beleg...



    letztlich darf ich damit ja auch mein häusle abzahlen.


    will nicht nerven mit dem Thema aber n tipp war bisher nicht ;(


    Gruss
    bd

    ok das ist soweit klar,


    die Frage ist eher die Nachweispflicht --- Finanzamt vs. Goldhamster


    sozusagen Beweislast(umkehr) oder so :hae:


    und wenns mal Quellensteuer wird ..ist es noch ekliger denke ich


    oder renn ich zum Notar ..mit Sachverständigem ..und mache ne Beglaubigung??? ?)
    hmm..alles doof :thumbdown:

    ist ja alles gut und richtig was hier gesagt wurde


    nun mal eine speziellere Frage :


    mal angenommen das ein paar Ünzchen sind geerbt und der Kaufnachweis is nicht mehr zu beschaffen.


    Ich verkaufe und die Bank behält die Abgeltungssteuer ein..
    wer hat die Beweislast letzlich für das eine Jahr Haltedauer...


    jaja an privat mag was anderes sein..


    und wie könnte man sichergehen??


    was ist eigentlich beim Verkauf an proaurum?
    Wollen die die Quittung?


    Vielen Dank
    für eine Anwort auch in diesem eigenlich ollen Sräd :sleeping:

    Hallo,




    ich habe mich denn doch angemeldet, nachdem ich einige Zeit mitgelesen habe.
    ...schon seeehr sehr lange :hae:


    Habe mehr Anworten als Fragen ..aber so binnich nunmal :D



    ..freue mich auf einen regen Ideenaustausch
    Gruß an alle siber-und goldbugs und Mitforisten
    bd