Zitat aus: http://www.mmnews.de/index.php…ngsimpfungen-im-Juli.html
Die Regierung kann im Notfall einen Impfzwang anordnen. Eine entsprechende Möglichkeit sieht das Impfschutzgesetz vor. Darin heißt es u.a. in §20:
§ 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
[...]
(6) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.
Volksaufstände sind in Zeiten einer Pandemie DOOF! Man kann sich ja Anstecken. Daher wird es mit der Versammlungsfreiheit wohl mal ein paar Tage nüscht! Versammlung ist nur fürs impfen erlaubt.