Goldeuro Serie Weltkulturerbe

  • O, oh,
    mit den unflexibelen Behörden würde ich keine Experimente machen.
    Sie schreiben zwar etwas von Liefervereinbarungen, die nach Bezahlung nicht mehr möglich seien.
    Habe das Problem mit einem ebay-Anbieter auch schon durch. Habe ihn gleich eine andere Lieferadresse angeben und er hat doch an mich versendet.
    Hilft dir nicht eine Postvollmacht weiter, wenn du, wie ich annehme, nicht zu Haus bist.


    Sonst würde ich einfach mal hinschreiben, bevor du bezahlst. Schau mal aufs Kleingedruckte :D,
    hast jede Menge Zeit.


    Schönen Sonntag noch
    ich

  • Zitat

    Original von Twinson
    Hi, meine Rechnung liegt jetzt auch vor. Weiß jemand, ob ich evtl. jetzt noch eine abweichende Versandadresse angeben kann?



    Entscheidend ist, ob Du die Münze schon bezahlt hast. Wenn ja, ist eine Änderung der Versandadresse nicht mehr möglich.
    Grund ist, dass sofort nach Zahlungseingang die Lieferscheine mit den bei der BwpV bekannten Lieferanschriften gedruckt werden.
    Solltest Du noch nicht bezahlt haben, ist eine Änderung der Versandadresse nur in der Schriftform möglich.
    Schicke bitte die Änderung möglichst bald per Fax an: 06172-108517

  • Großes Problem der Deutschen ist ist, dass ihr Gold mehrheitlich nicht in Deutschland sonder in den USA liegt. Da kommt man nicht mal so eben drann :(


    Als eisern sehe ich nur pers. Bestände an und sonst nichts.


    Gruß



    HORSTWALTER


    PS: Edelmetallzettel (Verbriefte Rechte auf Edelmetall) sind ebenfalls nicht eisern sondern eben aus Papier. X(

  • Zitat

    Original von cabrito
    Soweit ich weiß, stammt das Gold aus den Beständen der Bundesbank.


    Die Goldreserven liegen so um die 3.500 Tonnen; da kann man also noch sehr lange Münzen prägen ....


    MfG
    cabrito


    twinson

    Zur Klarstellung der Absichten bezüglich ihrer Goldbestände gab neben weiteren 14 Institutionen die Deutsche Bundesbank folgende Erklärung ab (Gemeinsame Erklärung vom 08.März 2004):


    Die von den unterzeichenden Institutionen bereits beschlossenen und noch zu beschließenden Goldverkäufe werden innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren (beginnend am 27.September 2004) im Rahmen eines abgestimmten Programms getätigt. Die jährlichen Verkäufe werden 500 Tonnen nicht übersteigen; das gesamte Verkaufsvolumen in diesem Zeitraum wird nicht über 2.500 Tonnen hinausgehen.
    Diese Vereinbarung wird nach fünf Jahren überprüft.

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