Einfuhrumsatzsteuer 7% auf Silber?

  • Hallo@all,


    ich habe am Sonntag hier im Board einen Thread gelesen zu dem Thema und den Link nicht gespeichert. Dort war auch ein 3 Seitiges Dokument des Finmanzamts oder Ministeriums zu dem Thema zum Download. Es ging darum das unabahänger von der 250% Regel immer 7% bei Münzen aus Silver veranschlagt werden sollten. Ich suche jtzt seit 1,5 Stunden und finde den doofen Thread nicht mehr. Kann jemand helfen? Ich finde auch das die ganze Importsache mal in einer seperaten Kategorie abgehandelt werden sollte.
    Danke & Grüße
    Oliver

  • Habe hier noch ein paar Daten zur Einfuhrsteuer, vielleicht hilft das dir auch weiter.




    Nach Anlage 2 zu § 12 Absatz 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz ( UStG ) in Verbindung mit dem BMF-Schreiben vom 30.08.2004 ( abgedruckt im Bundessteuerblatt 2004, Teil I S. 638 ff. , S. 699 ) unterliegen grundsätzlich alle Umsätze mit kursgültigen und kursungültigen Silbermünzen dem ermäßigten Steuersatz von 7 %.




    Warennummer 7118 9000 90 3 zur Berechnungsgrundlage










    Zusatz: gemäß §12 Abs.2.Nr.1 und 2 UstG i.V. mit Nr. 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UstG Z 8212 Nr. 2 ermäßigter Steuersatz
    ergibt: Einfuhrumsatzsteuer 7%












    BMF-Schreiben vom 5. August 2004 - IV B 7 - S 7220 - 46/04 - (BStBl I S. 63 - Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen; (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG i. V. m. Nummer 54 Buchstabe c Doppel-buchstabe cc der Anlage 2 zum UStG) [Tatbestand: Bemessungsgrundlage für USt > 250% Metallwertes]
    - Bemessungsgrundlage entweder aktuelles Nachmittagsfixing von der Londoner Börse, umgerechnet in EUR
    - oder zur Vereinfachung den festgelegten Preis für 2009 bei Gold 20.617 EUR / kg unb bei Silber 251 EUR / kg , jeweils ohne USt

    ,,Nicht was wir sehen, wohl aber wie wir sehen, bestimmt den Wert des Geschehenen'' Blaise Pascal

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