MEHRWERTSTEUER (BEFREITES ANLAGEGOLD) Liste der Goldmünzen 2010

  • dafür haben die Schwachmaten das Reichsgold vergessen ??


    Goldchild-8888


    Die meinen doch nur aktuelle Prägungen!?! [smilie_denk]


    Ansonsten: Wenn Goldwert nicht um mehr als 80% überschritten wird (oder wie das genau war...), gilt eh JEDE Goldmünze ab Anno 1800 mit mindestens 900 Feingehalt als MWSt-frei.


    Die Reichsmark kann eh nicht mit aufgenommen werden, weil die völlig unterschiedliche Sammlerwerte haben. Vom reinen Spotpreis bei "üblichen Jahrgängen" Wilhelm II Münzstätte Berlin (z.T. viele Mio. Stücke je Jahrgang geprägt) bis zu ...zigtausend Euro bei Superraritäten aus Kleinstfürstentümern wie Lippe oder so mit Gesamtprägezahlen von wenigen Hundert Exemplaren ...

    Und nicht vergessen: "Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück: Null." [Voltaire, 1694-1778]
    Gold, das du dir schon heute kannst besorgen,
    Kaufe derzeit besser nicht erst morgen! :D

    Einmal editiert, zuletzt von Mithras ()

  • Die meinen doch nur aktuelle Prägungen!?!


    NEIN
    die meinen nicht nur aktuelle Prägungen sondern ALLE Prägungen
    Brasilien prägt schon ewig keine CRUZEIROS und keine REIS mehr.


    Die Münzen in der Liste erfüllen halt ALLE Voraussetzungen dafür, dass sie MwSt-frei sind,
    heißt die Münzen in der Liste sind ALLE MwSt frei.


    In Deutschland wird die 1 DM ja auch nicht mehr geprägt und ist in der Liste.

  • Hier http://www.claro.com/content/e…eiung-gold-als-anlagegold


    ist die Richtlinie mal zum nachlesen.


    Zitat:
    Artikel 344
    (1) Für die Zwecke dieser Richtlinie und unbeschadet anderer
    Gemeinschaftsvorschriften gilt als „Anlagegold“:

    1. Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln, unabhängig davon, ob es durch Wertpapiere verbrieft ist oder nicht;
    2. Goldmünzen mit einem Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln, die nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, die in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und die üblicher weise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 % übersteigt.

    (2) Die Mitgliedstaaten können kleine Goldbarren oder -plättchen mit einem Gewicht von höchstens 1 g von dieser Sonderregelung ausnehmen.
    (3) Für die Zwecke dieser Richtlinie gilt der Verkauf von in Absatz 1 Nummer 2 genannten Münzen als nicht aus numismatischem Interesse erfolgt.
    Artikel 345
    Ab 1999 teilt jeder Mitgliedstaat der Kommission vor dem 1. Juli eines jeden Jahres mit, welche die in Artikel 344 Absatz 1 Nummer 2 genannten Kriterien erfüllenden Münzen in dem betreffenden Mitgliedstaat gehandelt werden. Die Kommission veröffentlicht vor dem 1. Dezember eines jeden Jahres ein erschöpfendes Verzeichnis dieser Münzen in der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union. Die in diesem Verzeichnis aufgeführten Münzen gelten als Münzen, die die genannten Kriterien während des gesamten Jahres erfüllen, für das das Verzeichnis gilt.



    Gruß TimS

  • Danke Tim. Eine Frage an dieser Stelle:


    Ein Freund bringt mir jetzt aus den USA eineige Buffalo Münzen mit und ich weiss jetzt nicht ob er die beim Zoll vorzeigen soll oder nicht. Habe am Flughafen letzte Woche mal einen Zöllner gefragt und der faselte von der Freimenge 400 Euro was ja nix damit zu tuen hat. Auf meine Ansage hin das es sich um steuerfreies Gold handelt, wusste er (sie) keine Antwort. Das zeigt mir, dass wenn der gute Freund da steht, geht ne Riesen-Diskussion los da die keine Ahnung haben.


    Hat jemand Erfharung damit gesammelt?


    Ich werde Ihm die Liste senden und den Auszug aus dem Zollsystem mit der Warennummer.

  • @ OKF


    Ich hab mal auf dem Hauptzollamt eine gefühlte Ewigkeit zugebracht, bis die Zöllner davon überzeugt waren, dass die Münzen unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen. Die "qualifizierten" Fragen gingen soweit, ob ich mir denn sicher wäre, dass das wirklich Gold sei.


    Die Münzen kann dein Freund abgabefrei einführen. Er sollte aber einiges an Zeit mitbringen, wenn er die Münzen dem Zoll vorzeigt.

  • OKF


    Ich persönlich würde die überhaupt nicht angeben - führt nur zu ewigen Diskussionen. Die Buffalos sind steuerfrei, also warum Umstände machen.


    Etwas anderes ist es allerdings wenn die Münzen einen Wert von 10.000 USD überschreiten! Hier sind sie auf jeden Fall schon in den USA anzumelden da ansonsten empfindliche Strafen und eine Beschlagnahme drohen! Auch bei der Einreise in die EU gilt ab einer bestimmten Grenze (schätze mal so zwischen 10k€ und 15k€) an Zahlungsmitteln etc. eine Anmeldepflicht um Geldwäsche zu unterbinden.

  • also habe dann mal mi Zoll .de telefoniert. Es muss deklariert werden, auch wenn es folgenlos ist ansonsten könnte ein Straftatbestand daruas erwachsen sagte man mir, könnte wohl gemerkt. Meine Münzen 'landen' morgen Früh in Charles de Gaules :-)....schaun mer mal

  • was immer Du uns sagen willst 'Wassergeist' siehe Thread-Überschrift


    Italien ist nicht in der Liste. Wenn Die Münzen um die es Dir geht die anderen Kriterien erfüllen, dann fallen ja auch keine Steuern an.

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