BlueChips Goldminen

  • Hallo,
    habe seit Jahren nur physisch gekauft und will dies durch ein Invest in zwei oder drei Goldminenaktien komplettieren.
    Nun gibt es die sehr gängigen Namen, die auch bei jedem Fond ganz oben stehen, also Barrick, Newmont, Randgold u.s.w., wogegen ich nichts hätte!
    Könnt ihr mir guten Gewissens ca. 3 große und etablierte Namen nennen, bzw. oben stehende ggf. bestätigen? Welche Kontinente (Währungen) sind eventuell zu bevorzugen? Oder ist das bei Minenaktien vernachlässigbar?
    Bitte keine kleinen Geheimtipps. Mein Kauf soll sich auf zwei oder drei große Titel erstrecken.
    .

    "Mein Volk, dem ich angehöre und das ich liebe, ist das deutsche Volk; und meine Nation, die ich mit großem Stolz verehre, ist die deutsche Nation. Eine ritterliche, stolze und harte Nation. … "
    Ernst Thälmann, Arbeiterführer, 1944 im KZ ermordet. Antwort auf Briefe eines Kerkergenossen, DietzVerlag Berlin 1961, S. 73

  • Hi, ich ziehe den südafrikanischen Goldwerten, Werte aus Kanada, US und Australien vor, da ich dort die Devisenkursentwicklung besser einschätzen kann. Newmont sollte meiner Meinung nach in keinem Depot fehlen. Ein weiterer meiner grossen Favoriten ist Royal Gold oder Goldcorp. Ein interessanter Wert aus China wäre Zijin Mining. Kleine interessante Explorer, die mit grösserem Risiko verbunden sind: Great Basin Gold, Carpathian Gold, Bendigo Mining, Hill End Gold. Wie gesagt, die Währungsentwicklung spielt natürlich auch eine Rolle. Alle Werte kann mna in Deutschland handeln.

    • Offizieller Beitrag
    […]


    Hier mal durchblättern, steht viel Nützliches drin, selbst auswählen: ;)

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    "Die Märkte haben nie unrecht, die Menschen oft." Jesse Livermore, 20.Jh.

    "Die Demokratie ist das Paradies der Schreier und Schwätzer, Phraseure, Schmeichler und Schmarotzer, die jedem sachlichen Talent weit mehr den Weg verlegen, als dies in einer anderen Verfassungsform vorkommt." E.von Hartmann

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

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