Das Gesagte ist ja alles richtig, aber die Frage die sich mir stellt lautet : Cui bono ?
Ist es wirklich nur die Kassiererin im Supermarkt, die die Vielzahl der Gedenkmünzen / Sammelrmünzen nicht kennen kann / will ?
Dafür macht die EU keine Richtlinie, denn die Verkäuferin war noch nie im Blickpunkt der europäischen Gesetzgebung.
Da es ja eine europäische Richtlinie Empfehlung ist, muß man auch seinen Blick über die Grenzen Deutschland hinausschweifen lassen.
Gibt es überhaupt Länder in denen Gedenkmünzen, analog zu Deutschland, zum Nennwert ausgegeben werden ?
Meines Wissens sind das nur die Ausnahmen. IdR. werden diese Münzen nur mit z.Zt. erheblichem Aufschlag veräußert.
Wenn man aber davon ausgehen muß, daß die Sammlermünzen / Gedenkmünzen erheblich mehr "gekostet haben als draufsteht", wird doch niemand
diese zur regulären Bezahlung nutzen, oder wer von Euch geht mit 100 € Trier einkaugen ?
Wenn dies also so ist, frage ich mich einfach wozu man dann eine neue Richtlinie Empfehlung benötigt, die meines Erachtens auch von der Wortwahl her
recht stark die EU-Ansprüche darstellt. Man möchte ja nicht nur die Zahlung "beschränken" (IST Zustand in DE), sondern "verhindern".
Das bedeutet für mich --> verbieten.
Vielleicht bin ich vom vielen Lesen hier auch vorbelastet, aber irgendwas passt hier nicht zusammen.
@ skeptisch :
Das mit den Geldfunktionen ist ja genau der Punkt, den Du aber auch nicht erkannt hast. Stand heute sind die 10er Zahlungsmittel und Geldaufbewahrungsmittel in einem.
Sind sie das morgen auch noch ? Gem. den Wünschen der EU nämlich nicht !