Zivilrechtliche Ansprüche - Gefahr Hyperinfaltion

  • Hallo!


    Würdet Ihr wenn ein Mieter euch Geld schulden würde in dieser Situation klagen?


    Ich meine nachher habe ich dem Anwalt bezahlt und wenn ich überhaupt den Prozess gewinne
    kann es gut sein das mein Geld wertlos ist.....


    Naja andererseits halte ich es schon für sehr knapp mit der bereits bevorstehenden
    Inflation aber zu sehen ist keine wirkliche!

  • In den Urteilen heisst es meistens: "Zu XXXX EUR verurteilt", "+ ca. 5 %ueber dem Basiszins der Bundes/sonstwas-Bank" ...
    ==> Fragt sich vielleicht, ob der Basiszins dann mit der Inflation angehoben wird, oder ob der Schuldner wirklich einfach abwarten kann ... :hae:

  • Die Frage ist "eigenartig" :hae:


    Ist denn bei dem Mieter überhaupt was zu holen? Sonst nützt Dir der ganze Titel nichts und das Urteil kannst Du dir in die Garage hängen und bleibst auf den zusätzlichen Kosten sitzen...

    „Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!“ Friedrich von Schiller

  • Während der Hyperinflation zahlt wahrscheinlich keiner mehr Miete.
    Wie auch, wenn der Vermieter mit der Preisanpassungsinformationen an seine Mieter nicht mehr hinterherkommt.
    Weil keiner auch nur annähernd die Preissteigerungsraten über eine Woche oder gar über einen Monat abschätzen kann.
    Vielleicht muß die Miete täglich entrichtet werden.
    Dann wird der Tagessatz kaum überzeugend zu vermitteln sein.


    Das gilt auch für Gerichtskosten.


  • Warum klagen? Wenn Du ihn nicht wilst, schmeiss ihn raus, wenn er mehr als 2 Monatsmieten im Rueckstand ist. Dann kannst Du ihm zwei Kuendigungen schicken. eine regulaere und eine ausserordentliche.
    Vorher soltest Du ihn aber faiererweise schriftlich anmahnen.


    Wieviel schuldet Dir der Mieter denn, dass Du Dir Angst wegen Hyperinflation machst?


    Otoshi

  • Warum klagen? Wenn Du ihn nicht wilst, schmeiss ihn raus, wenn er mehr als 2 Monatsmieten im Rueckstand ist. Dann kannst Du ihm zwei Kuendigungen schicken. eine regulaere und eine ausserordentliche.
    Vorher soltest Du ihn aber faiererweise schriftlich anmahnen.


    Danach braucht es aber die Räumungsklage. Und dann kommt die Räumungsgegenklage... :D

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