Ich fange dann mal an -Tausche Sachwert gegen Sachwert

  • Hallo Forum.


    Ihr könnt mich für bekloppt halten- mir ist es aber egal. [smilie_happy]
    Gefunden habe ich auch noch nichts hier im Forum. Wenn ja- bitte ich um Entschuldigung


    Auf Grund einer veränderten privaten Situation möchte ich mich von einer Ferienimmobilie in Deutschland ( Ostsee) trennen. Interessenten gibts ja reichlich zur Zeit :thumbup:
    Da ich auf Grund der sich überschlagenden Ereignisse ungern einen Zwischentausch in Fiat haben möchte, wollte ich mal fragen ob es hier jemanden gibt, der solche Verkäufe bereits durchgezogen hat.


    Also mal plump gesagt : Ferienhaus gegen 6 Kilo Gold :P


    Ich möchte hiermit keine Diskussion über Sinn und Unsinn von Immos lostreten, noch irgendeine Grundatzdiskussion zum Thema Gold / Immo.
    Mir geht es nur um eine Art der Abwicklung ( Notar, Grundbuch usw wird ja benötigt) um die Gefahr eines zu langen Parken von Papier auf Konten zu vermeiden.
    Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, das keinerlei Absichten eines Steuervergehen bestehen. Der Verkauf wäre für mich steuerfrei :rolleyes:




    Ich hoffe mein Anliegen kam verständlich rüber :rolleyes:



    Ein gespannter
    Steffen [smilie_blume]

  • Geht meines Wissens nicht. Es muss offiziell in Euro abgerechnet werden. Danach muss ja auch Grunderwerbsteuer etc. bemessen werden.


    Frag einfach mal einen Notar Deines Vertrauens. Der wird das sagen können oder sich entsprechend schlau machen können. Eventuell könnte es mit Wechseln oder so etwas gehen. Beim Notar stellst Du gegen 6 Kilo Gold einen entsprechenden Wechsel auf Euro aus, der Käufer gibt Dir den Wechsel gegen das Haus zurück. Oder so.


    Primär wird es der Wunsch des Staates sein, Steuern in Form von gesetzlichen Zahlungsmitteln einzutreiben, die dazu führt, dass er gewerblichen Tauschhandel nicht akzeptiert. Zumindest wird halt der Wert des Geschäftes in Euro immer ausgewiesen und versteuert werden müssen.

  • Geht meines Wissens nicht. Es muss offiziell in Euro abgerechnet werden. Danach muss ja auch Grunderwerbsteuer etc. bemessen werden.


    Frag einfach mal einen Notar Deines Vertrauens. Der wird das sagen können oder sich entsprechend schlau machen können. Eventuell könnte es mit Wechseln oder so etwas gehen. Beim Notar stellst Du gegen 6 Kilo Gold einen entsprechenden Wechsel auf Euro aus, der Käufer gibt Dir den Wechsel gegen das Haus zurück. Oder so.


    Primär wird es der Wunsch des Staates sein, Steuern in Form von gesetzlichen Zahlungsmitteln einzutreiben, die dazu führt, dass er gewerblichen Tauschhandel nicht akzeptiert. Zumindest wird halt der Wert des Geschäftes in Euro immer ausgewiesen und versteuert werden müssen.

    es geht. für die grunderwerbsteuer wird einfach der aktuelle goldkurs zugrundegelegt werden. einziger nachteil (allerdings verschmerzbar): die notargebühren berechnen sich nicht nur nach dem kaufpreis in euro sondern nach dem doppelten wert.

  • natuerlich muss der kaufvertrag auf eine waehrung/umrechnungskurs lauten (ob euro, nok,sfrs, usd oder was auch immer).


    denn es bedarf einer nachvollziehbaren und rechenbaren bezugsgroesse fuer grunderwerbsteuer, notargebuehren und was sonst noch so alles anfaellt.


    aber es duerfte kein problem sein, durch einen zusatz im vertrag die zahlung in gold zu regeln. kaeufer und verkaeufer muessen sich nur einig sein.


    also: eurogegenwert in gold zu einem bestimmten tag. ueber kursschwankungen wird sich zumindest immer eine seite freuen.


    sollte kein grosser bloedsinn meinerseits gewesen sein, sonst haut drauf.


    gruesse, 3g

  • K+VK machen ein KV über 180000 Euro bar bei Übergabe :D Schlüssel :D


    nur das er eben das Gold statt Geld gibt , damit wird auch der Staat seine Steuern berechnen,die Grunderwerbsteuer :D


    ,, Gold ist Geld ,nur Geld ist nicht gleich Gold ,, :D


    Gruss


    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • Hm ob man da vllt. sogar irgendwas mit einer Schenkung regeln kann...
    Der Schenkende erhält ganz diskret von Beschenkten hintenrum eine kleine milde Gabe oda so... :thumbup: [smilie_happy] [smilie_happy] [smilie_happy]


    VG
    Lord

    "Der Staatsapparat ist ein Zwangs- und Unterdrückungsapparat. Das Wesen der Staatstätigkeit ist, Menschen durch Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung zu zwingen, sich anders zu verhalten, als sie sich aus freiem Antriebe verhalten würden." Ludwig von Mises


    „In der Masse sinkt der Verstand mit der Anzahl der Versammelten“ Gustave le Bon


    :thumbup:

  • Gold als Vertragswährung ist meines Wissens noch sogar verboten! War schonmal Diskussion, hier:
    Ist Gold eine VertragsFaehige Waehrung ?


    Lang ists her :hae:


    Ja, die Diskussion hatte ich auch noch im Kopf. Aber Ali hat ja schon einen Weg gewiesen in seiner unendlichen orientalischen Weisheit :thumbup: : Es kann einem niemand daran hindern, zwei Verträge aufzusetzen, jeweils gegen Bar: Kauf des Hauses und Verkauf des Goldes. Solange man noch unbegrenzt mit Bargeld bezahlen darf....Über nen Wechsel wäre das vermutlich sogar hochoffiziell ohne Bargeld ok. Entsprechende Euro-Summen werden halt bei notarieller Vertragsunterzeichnung erst eingetragen in die Verträge und gut is.


    Hm ob man da vllt. sogar irgendwas mit einer Schenkung regeln kann...
    Der Schenkende erhält ganz diskret von Beschenkten hintenrum eine kleine milde Gabe oda so... :thumbup: [smilie_happy] [smilie_happy] [smilie_happy]


    VG
    Lord


    Das wäre keine gute Idee, weil sowohl fürs Haus-Schenken als auch fürs Gold-Schenken Schenkungssteuer anfällt. Und die is für Geschenke von Fremden richtig teuer!

  • Na ja, ein praktikableres Verfahren wäre doch, einen geringeren Betrag XY (vielleicht die Hälfte des ohnehin meist überteuerten Kaufpreises) im Kaufvertrag auszuweisen, so dass man proforma was zu versteuern hat.... - und ob dann nebenbei ein paar Barren oder Münzen den Besitzer wechseln, hat doch niemanden zu interessieren...
    Ach nee, geht ja nicht, das ist ja VERBOTEN. Ich vergaß...

  • Gold als Vertragswährung ist meines Wissens noch sogar verboten! War schonmal Diskussion, hier:
    Ist Gold eine VertragsFaehige Waehrung ?


    Lang ists her :hae:

    es handelt sich um einen tausch. dieser ist im bgb geregelt und nicht illegal. es muss lediglich für die grunderwerbsteuer der wert ermittelt werden. das macht das finanzamt aber notfalls selbst. der notar macht es aber auch, weil der nur so seine gebühren berechnen kann.

  • Na ja, ein praktikableres Verfahren wäre doch, einen geringeren Betrag XY (vielleicht die Hälfte des ohnehin meist überteuerten Kaufpreises) im Kaufvertrag auszuweisen, so dass man proforma was zu versteuern hat.... - und ob dann nebenbei ein paar Barren oder Münzen den Besitzer wechseln, hat doch niemanden zu interessieren...
    Ach nee, geht ja nicht, das ist ja VERBOTEN. Ich vergaß...


    Viel schlimmer noch - dieses Geschäft wäre unwirksam und könnte rückabgewickelt werden müssen. Und dann ist zumindest einer von beiden der Dumme :P


    Gruß,
    Goldelefant

  • es handelt sich um einen tausch. dieser ist im bgb geregelt und nicht illegal. es muss lediglich für die grunderwerbsteuer der wert ermittelt werden. das macht das finanzamt aber notfalls selbst. der notar macht es aber auch, weil der nur so seine gebühren berechnen kann.


    So sieht`s aus !


    Andernfalls wären ja auch die hier im Tauschfred abgewickelten Geschäfte unzulässig.


    Und die andere Diskussion betraf die Frage, inwieweit Gold als Wertsicherung geeignet bzw. erlaubt ist. Ist was völlig anderes.


    Gruß,
    Goldelefant

  • Viel schlimmer noch - dieses Geschäft wäre unwirksam und könnte rückabgewickelt werden müssen. Und dann ist zumindest einer von beiden der Dumme :P


    Gruß,
    Goldelefant

    Unwirksam? Meinst du damit rechtsunwirksam? Das glaube ich nicht - es würde ein notariell beglaubigter Kaufvertrag zu einem günstigen Preis bestehen, nennen wir es Notverkauf.
    Alles andere bezieht sich auf eine Absprache unter Männern. Verstehst du - Vertrauen, Absprache unter Männern, Handschlag?
    Ja ja, dass man immer irgendwelche juristischen Spitzfindigkeiten oder Steuerhinterziehung unterstellen kann, weiß ich selbst. Ich hab übrigens noch nie einen Anwalt gebraucht, um meine Probleme zu lösen...

  • Unwirksam? Meinst du damit rechtsunwirksam? Es existiert ein notariell beglaubigter Kaufvertrag zu einem günstigen Preis, nennen wir es Notverkauf.
    Alles andere bezieht sich auf eine Absprache unter Männern. Verstehst du - Vertrauen, Absprache unter Männern, Handschlag?
    Ja ja, dass man immer irgendwelche juristischen Spitzfindigkeiten finden oder Steuerhinterziehung unterstellen kann, weiß ich selbst. Wir sind alle böse Terroristen....


    Ja, aber nehmen wir mal an, daß einer der beiden Männer aus welchen Gründen auch immer ein wenig später nicht mehr ganz so mannhaft ist und beschließt, daß das Geschäft ein Fehler war. Dann hättest Du ein Scheingeschäft und ein echtes Geschäft. Letzteres aber wäre wegen Formmangels unwirksam.


    Sorry, keine Terroristen oder Spitzfindigkeiten, nur das gute alte BGB ;)


    Gruß,
    Goldelefant

  • Dann hättest Du ein Scheingeschäft

    Hmm, und wie wäre da die Beweislage? Aussage gegen Aussage?...
    Bargeschäfte mit Übergabe von kleinen Köfferchen sind Gang und Gäbe, auch in Deutschland - und den Tausch von Goldmünzen gegen Sachwert halte ich dagegen für eine grundehrliche Angelegenheit, wie auch immer...
    Vermeidung von Steuern heiße ich übrigens auch gut.

  • Hmm, und wie wäre da die Beweislage? Aussage gegen Aussage?...
    Bargeschäfte mit Übergabe von kleinen Köfferchen sind Gang und Gäbe, auch in Deutschland - und den Tausch von Goldmünzen gegen Sachwert halte ich dagegen für eine grundehrliche Angelegenheit, wie auch immer...


    Mit dem Beweis ist das natürlich immer so eine Sache, da hast Du schon recht.


    Wenn der Held unserer Geschichte jetzt aber eine reumütige Selbstanzeige schreibt, dann werden die Behörden zunächst mal hellhörig. Und wenn dann der Verkehrswert der Immobilie zu brutal von dem angeblichen Kaufpreis abweicht und sich auch der Erwerb der Goldmünzen nicht schlüssig nachweisen läßt (keine Kontenbewegung, keine Rechnungen etc.), dann ist das zumindest mal ein Indizienbeweis, den die andere Seite sich schwer tun würde zu entkräften.


    Gruß,
    Goldelefant

  • also ich will mich nicht einmischen , ich hab auch gar keine ahnung aber - ist es nicht eine große scheisse das man ein haus nicht mehr mit gold bezahlen kann ?? - wie weit sind wir denn schon...

    sag mal, hapert es mit dem lesen? :wall:


    du darfst damit bezahlen. nennt sich halt tausch. wenn dir das bauchschmerzen macht, hast du das problem und sonst niemand.

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