Angesägte Münze

  • Also, ich glaube da hat der Händler nicht wirklich gute Karten:


    1) Er verschickt mangelhafte Ware, offensichtlich ohne dies vorab kundzutun


    2) Dann ziert er sich auch noch so bei der Rücksendung


    3) Scheinbar verlangt er dass die Versandkosten vom Kunden getragen werden (zumindest scheint es von der Formulierung her so) ???


    4) Sein "Angebot" unabhängig vom Goldpreis ist bei mangelhafter Ware nicht gerade sehr 'schön'


    5) Es wäre doch interessant den Namen hier zu sehen... ich würde ungern dort kaufen, insbesondere wegen Punkt 1)

  • Auch ich wäre froh zu wissen, wo ich nicht kaufen werde. 8|


    Misan, bitte verzeih. ;)

  • Auch ohne Beschädigung hast du nach Fernabsatzgesetzt ein Rückgaberecht,
    wobei der Händler auch die Versandkosten zahlen muss ..

    ... das wäre ja noch schöner :boese:


    Mit Beschädigung JA
    Ohne Beschädigung NEIN


    Bei GOLD gibt es KEIN allgemeines RÜCKGABERECHT nach dem Fernabsatzgesetz


    KEIN RÜCKGABERECHT nach dem Fernabsatzgesetz


    BGB §312d Abs. 4 Nr. 6


    " ... Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen ... die die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (hier: Edelmetalle, Gold) auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können."


    Im Übrigen beschränkt sich das Widerrufs- und Rückgaberecht sowieso nur auf Endverbraucher und gilt nicht für gewerbliche Ein- und Wiederverkäufer, also auch nicht für die mit privat "getarnten" ebay-Händler!


    Gäbe es ein 30 tägiges Rückgaberecht bei Gold, wäre man schnell Millionär,
    man müsste nur kräftig einkaufen und nach 30 Tagen je nach Goldpreis immer entscheiden,
    a) behalten (=Goldpreis gestiegen)
    oder
    b) zurückschicken (=Goldpreis gefallen).
    Das kann es nicht geben und darf es nicht geben und das gibt es nicht.


    BGB §312d Abs. 4 Nr. 6

  • Nach der Artikulation des Antwortschreibens, kann ich mir den Absender schon vorstellen.
    Klingt irgentwie nach jemanden der noch sehr jung ist und etwas unprofessionel.


    Und den Eindruck hatte ich schon einmal :S


    mfg CPU

    „Es gehört zum Schwierigsten, was einem denkenden Menschen auferlegt werden kann, wissend unter Unwissenden den Ablauf eines historischen Prozesses miterleben zu müssen, dessen unausweichlichen Ausgang er längst mit Deutlichkeit kennt. Die Zeit des Irrtums der anderen, der falschen Hoffnungen, der blind begangenen Fehler wird dann sehr lang." - Carl J. Burckhardt

  • 15 gr gold...schweissen ,löten [smilie_happy]
    am ende landet eh alles im topf.....solang der preis ok war..ich hab schon schlimmeres gesehn ;(


    leute..wir haben krise...das interessiert keine sau auf dauer...


    :wall: :wall: :wall: :wall: :wall:
    Bei Gold besteht kein Umtauschrecht. Punkt aus fertig. Beschädigung hin oder her.
    Es wurde - soweit wie ich es lese - eine Rückgabe angeboten. Das ist dann doch ok ?


    Ihr macht es kompliziert.

  • Nenn doch mal den Händler beim Namen, damit andere Käufer vorgewarnt sind.


    So etwas sollte man schon aus Kulanz ohne zu zögern zurücknehmen. Wer so etwas verschickt, ohne auf solche Mängel aufmerksam zu machen, muss doch mit Reklamation rechnen.
    Ob es sich lohnt, deswegen zu klagen(und den verbundenen Stress mit zu machen), kann dir wohl nur ein Anwalt sagen. Nach meiner Logik, bezahlt man auch einen gewissen Sammlerwert gleich mit bei so einer Münze und nicht nur den reinen Gold Preis. Der Sammlerwert ist dadurch aber extrem gemindert. Vielleicht könnte man es so vor einem Gericht angehen.


    Aber wie gesagt, bin kein Anwalt und sind nur meine Gedanken. ;) *zwinker*

  • Ich hätte trotzdem gern den Namen des Händlers, auch wenn es einer ist, mit dem ich bisher gute Erfahrungen gemacht habe. Bitte auch per PN, wenn jemand Angst hat...
    Die Münze ist doch Schrott, eindeutig. Und für den damaligen Kaufpreis bekommst du momentan keine normalen 20 Pesos.
    Die Qualität eines Händlers zeigt sich immer darin, ob er souverän und professionell mit Reklamationen - ob berechtigt oder unberechtigt - umgehen kann.
    In diesem Fall - Daumen runter - der Händler schreibt ja sogar noch, dass es ihm bewusst ist, dass es "unfreundlich rüberkommen kann"... es ist ihm egal.
    Entschuldigung für die fehlende Qualitätskontrolle und für Unannehmlichkeiten vermisse ich auch.
    Besser kann man nicht zum Ausdruck bringen, dass einem die Kundenzufriedenheit sch*egal ist...
    Wie ich immer sage, auf Bestellen klicken und Maul halten - mir schon aufgefallen, dass bei vielen Online-Händlern sicher aufgrund der Anonymität des Internets Defizite im Sozialverhalten bestehen. Wenn man mal ein Ladengeschäft geführt hätte, wüsste man, was Sache ist.
    Ich will den Namen. :boese:

  • Also ich würde mal schauen, was die Münze aktuell hier im Forum bringen kann - und ob das in etwa dem Wert entspricht, den Du selbst dafür bezahlt hast - evtl. bekommst Du ja heute sogar etwas mehr dafür !?


    Ansonsten würde ich auf das Angebot des Händlers eingehen und die Münze zurücksenden - allerdings mit der Auflage, dass er Dir den Kaufpreis zzgl. dem nun anfallenden Porto für das DHL-Paket rücküberweist.


    Dann ist die Sache doch erledigt und man kann wieder ruhig schlafen.

  • Der Sammlerwert ist dadurch aber extrem gemindert.


    Bei dieser Münze Sammlerwert? :hae: Die hat auf jeden Fall nur noch Schmelzwert! ;(


    Ich möchte auch unbedingt den Händlernamen hier per PM haben, da mir dieser sehr unprofessionell erscheint. Kann gar nicht glauben, dass ein Händler solch eine Antwort verschickt! Vielleicht solltest du ihm noch einmal schreiben und einen Link auf diesen Thread mitsenden.

  • Fernabgabegesetzt hin oder her - der Händler hat unklug gehandelt. Er hätte - in diesem Fall - Ersatz senden müssen mit (vielleicht) EUR 20 Verlust. Der Sägemünzenbesitzer hätte das sicher zu würdigen gewußt und wäre weiterhin ein zufriedener Kunde gewesen. Mit Gewinn für beide Seiten! Nachhaltig betrachtet hat der Händler also Verlust eingefahren. Diese Praxis scheint zuzunehmen. Es wird sich aber um keinen erfahrenen Händler handeln.


    Bitte noch einmal um Zusendung per PN.


    der Seeadler

  • :wall: :wall: :wall: :wall: :wall:
    Bei Gold besteht kein Umtauschrecht. Punkt aus fertig. Beschädigung hin oder her.
    Es wurde - soweit wie ich es lese - eine Rückgabe angeboten. Das ist dann doch ok ?


    Ihr macht es kompliziert.


    Falsch!
    Durch das ansägen wurde eine Menge an Gold ( wenn auch gering ) von der Münze entfernt.


    Wenn man also eine 7 gramm Münze Gold zum 7 gramm Preis Gold kauft und erhält dann
    6,8 gramm Gold, dann ist das schlichtweg inakzeptabel.

  • der eröffner dieses freds scheint ein troll zu sein - jedenfalls ignoriert er seine PNs. keine reaktion. schade.


    manche User sind halt nicht 24/7 vor der Kiste, und wenn doch... dann hättest Du recht... aber wer weiss wieviele PN's er nun schon hat....

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