Regierung will ermäßigten Steuersatz streichen! Bald keine ermäßigte 7% Mwst mehr auf Silbermünzen



  • nix mit Korrektur


    du hast echt ne Ahnung von Buchführung wie ne Kuh vom Stabhochsprung


    schau dir einen Kontenrahmenplan mal genau an und dann rede weiter


    die Buchung ist nichts anderes als eine Umbuchung von Bank zu Sondervermögen
    hat in den Kontenklassen GuV nichts zu suchen, oder schließt du dein Geschäftskonto
    in der Buchhaltung über GuV ab?


    der Gewinn wird zu 100% beim Kauf nicht verändert und somit voll versteuert


    später beim Verkauf mit Gewinn wird der Betrag im Sondervermögen ausgebucht
    und die Differenz als ausserordentlicher Gewinn verbucht. dieses Konto wird über
    GuV abgeschlossen und dadurch ein Gewinn ausgewiesen. Dieser wird wieder
    versteuert.


    ähnlich wie bei dem Kauf eines LKW, das verändert nicht den Gewinn
    nur die AfA auf den LKW verändert den Gewinn. Aber bei Silber hast
    du keine Afa


    alles klar?

  • du versteuerst den Kaufwert
    des Silbers am Jahresende als Gewinn mit deinem persönl. Steuersatz

    Du meinst, der Kauf von Silber mindert den Gewinn, falls es einen gibt, nicht. Wenn es aber keinerlei Gewinn gibt, wird (hoffentlich :D) auch nichts versteuert. Ich denke Tilo hat den Satz anders verstanden.

  • Edelweiß, hehe, so freundlich heute?
    äh, ja, im ersten Jahr muß man den Wert am Jahresende (und nicht unbedingt den konkreten Einkaufspreis)als Einkommen versteuern,oder?
    und später die Differenz zum Vorjahr, das meinte ich, das Anschaffungsjahr hatte ich ignoriert, aber das meintest du ja hauptsächlich


    kann man die Wertentwicklung des Anlageguts in der Bilanz jahrelang ignorieren?
    dann kommt natürlich der gesamte Wertzuwachs im Verkaufsjahr


    PS: warum werden so viele immer gleich persönlich/unfreundlich/beleidigend, wenns darum geht, Fehler oder Mißverständnisse aufzuklären?
    ich mein nicht nur dieses Thema, fällt mir in diesem Forum verstärkt auf

  • ... es ging aber doch ursprünglich auch um die "Machenschaften" einiger Händler,
    die behaupten, dass sie beim Ankauf die MwSt abziehen müssten, bzw. den Ankaufspreis um den MwSt-Betrag kürzen, Argumente finden die immer, meist ist es die MwSt die "schuld" wäre,
    habe ich persönlich schon genau so gehört. ...."aber die MwSt muss ich beim Ankauf rausrechnen" ... ja warum denn?
    Eine Münze die eigentlich, sagen wir mal 960 EUR, bringen müsste, wird dann mit dem Argument MwSt "heruntergehandelt" und dem Verkäufer erzählt man müsse noch die MwSt abziehen, da man Händler sei. So bekommt der Verkäufer der noch an Märchen glaubt statt 960 EUR nur 899 EUR vom "cleveren" Händler ausbezahlt.
    Der Händler muss für diesen Ankauf keinen einzigen cent an das Finanzamt abführen, denn er kauft doch ein. MwSt muss er nur beim Verkauf zahlen. Da viele Händler die Differenzbesteuerung nutzen, setzt der Händler beim Verkauf den EK von 899 zu Grunde, verkauft er die münze wieder mit 999 EUR, so muss er nur auf die Differenz von 100 EUR seine 7% also NUR 7 EUR MwSt zahlen. Aber dem Kunden vorher hat er was von 61 EUR vorgejammert. Sauerei was da getrieben wird :boese:

  • ich kann einfach keine Zoll(Steuer)nr. für Barren abseits der, die von der Diff.besteuerung ausgenommen sind, finden
    http://www.zolltarifnummern.de/?year=2012&lang=de&q=71


    ich befürchte, das Finanzamt sieht das als Rohform, und bei Edelmetall in Rohform ist Differenzbesteuerung nicht erlaubt


    das Wort barren tritt im zusammenhang mit silber (und Gold) nicht auf
    und das nächstliegende wäre ja Rohform, oder?
    Barren sind kein Halbzeug und kein Pulver


    für Münzen gibts ja die 71.18XX und Diff.besteuerung sollte erlaubt sein

  • ... es ging aber doch ursprünglich auch um die "Machenschaften" einiger Händler,
    die behaupten, dass sie beim Ankauf die MwSt abziehen müssten, bzw. den Ankaufspreis um den MwSt-Betrag kürzen, Argumente finden die immer, meist ist es die MwSt die "schuld" wäre,
    habe ich persönlich schon genau so gehört. ...."aber die MwSt muss ich beim Ankauf rausrechnen" ... ja warum denn?
    Eine Münze die eigentlich, sagen wir mal 960 EUR, bringen müsste, wird dann mit dem Argument MwSt "heruntergehandelt" und dem Verkäufer erzählt man müsse noch die MwSt abziehen, da man Händler sei. So bekommt der Verkäufer der noch an Märchen glaubt statt 960 EUR nur 899 EUR vom "cleveren" Händler ausbezahlt.
    Der Händler muss für diesen Ankauf keinen einzigen cent an das Finanzamt abführen, denn er kauft doch ein. MwSt muss er nur beim Verkauf zahlen. Da viele Händler die Differenzbesteuerung nutzen, setzt der Händler beim Verkauf den EK von 899 zu Grunde, verkauft er die münze wieder mit 999 EUR, so muss er nur auf die Differenz von 100 EUR seine 7% also NUR 7 EUR MwSt zahlen. Aber dem Kunden vorher hat er was von 61 EUR vorgejammert. Sauerei was da getrieben wird :boese:

    wie nennt man das beim Finanzamt :?: aEK :D


    Gruss
    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • @ romario du bist einer der wenigen die das verstehen
    wenn nächstes Jahr tatsächlich 19% auf alles Silber kommt werden wir
    Ankaufspreise unter Spot sehen. wie heute schon bei Barren


    @ tilo sorry


    gebucht wird das Silber im Konto 04 Unterkonto 04xx auf der Aktivseite
    beeinflusst somit keinesfalls den Gewinn des Unternehmens. Denn das Silber
    kaufst du mit dem hoffentlich zuvor erwirtschafteten Gewinn
    ob der Wert am Jahresende ermittelt werden muss?
    denke eher nein, da bei anderen Sachen, z.B Grundstück, Immo, Fuhrpark
    auch nicht der Wert am Jahresende ermittelt wird.
    vielleicht gibt da die Buchhaltung von Aktiengesellschaften eine Erklärung
    die Aktien u. Beteiligungen an Fremdunternehmen bewerten
    aber nach IFRS bilanzieren und nicht nach HGB
    denke aber eher nicht, da du nicht nach IFRS bilanzierst

  • ... es ging aber doch ursprünglich auch um die "Machenschaften" einiger Händler,
    die behaupten, dass sie beim Ankauf die MwSt abziehen müssten, bzw. den Ankaufspreis um den MwSt-Betrag kürzen, Argumente finden die immer, meist ist es die MwSt die "schuld" wäre,
    habe ich persönlich schon genau so gehört. ...."aber die MwSt muss ich beim Ankauf rausrechnen" ... ja warum denn?
    Eine Münze die eigentlich, sagen wir mal 960 EUR, bringen müsste, wird dann mit dem Argument MwSt "heruntergehandelt" und dem Verkäufer erzählt man müsse noch die MwSt abziehen, da man Händler sei. So bekommt der Verkäufer der noch an Märchen glaubt statt 960 EUR nur 899 EUR vom "cleveren" Händler ausbezahlt.
    Der Händler muss für diesen Ankauf keinen einzigen cent an das Finanzamt abführen, denn er kauft doch ein. MwSt muss er nur beim Verkauf zahlen. Da viele Händler die Differenzbesteuerung nutzen, setzt der Händler beim Verkauf den EK von 899 zu Grunde, verkauft er die münze wieder mit 999 EUR, so muss er nur auf die Differenz von 100 EUR seine 7% also NUR 7 EUR MwSt zahlen. Aber dem Kunden vorher hat er was von 61 EUR vorgejammert. Sauerei was da getrieben wird :boese:



    Mein lieber Herr Romario,
    nun habe ich schon eine ganze Zeit lang den Unsinn hier gelesen.
    Wenn Sie von Mwst. Märchen schreiben,sollten Sie wenigstens wissen worüber Sie schreiben und hier keine Halbwahrheiten schreiben.
    Ich gehe davon aus das Sie sich nicht Gewerblich als Händler betätigen,denn dann würden Sie sich etwas zurückhalten.


    Differenzbesteuerung = 19% nicht 7%.


    Mfg.
    Reeser Münzhandel

  • @ tilo


    71061000 Silber, einschl. vergoldetes oder platiniertes Silber, als Pulver (Handelsbeschränkungen)
    71069100 Silber, einschl. vergoldetes oder platiniertes Silber, in Rohform (ausg. als Pulver) (Handelsbeschränkungen)
    71069200 Silber, einschl. vergoldetes oder platiniertes Silber, als Halbzeug (Handelsbeschränkungen)


    lies die Sätze mal so: ohne Zwischensatz
    Silber in Rohform (ausg. als Pulver) (Handelsbeschränkungen)

    sicherlich wird bei der Einfuhr von z.B. Lunare diese nicht als Rohform behandelt
    ebenso Maple oder Phillis


    die Rohform von Silber würden wir nicht mal als solche Erkennen wenn sie vor uns auf dem
    Tisch liegt. Silber ist in der Natur seltenst gediegen, sehr oft als Verbindung (Rohform)
    ein LBMA Barren ist Endprodukt, nicht mal Halbzeug wie Ronden oder Bänder, Platten


    diese Silberkügelchen von PA sind Halbzeug, hier fällt die Differenzbesteuerung flach
    sehr viele dieser Ankaufklitschen wenden die Differenzbesteuerung an, da sie überwiegend
    von Privat ankaufen. Dann dürften die keinen Lunar ankaufen
    durch die Differenzbesteuerung bekommen die FA sogar ein wenig mehr Steuer als
    durch Verrechnung Vorsteuer/vereinnahmter Steuer
    das FA sagt sicherlich nicht "nein" wenn sie mehr bekommen können

  • so legst du das aus
    aber wie legt das Finanzamt es aus?
    für Münzen sind wir uns einig, daß Diff.Besterung eigentlich erlaubt ist
    Barren sind auch kein Schmuck
    was sind Barren aus Sicht eines Steuerprüfeers im Zusammenhang mit Differenzbesteuerung?


    daß die mit Rohform Naturnuggets meinen, wie du es aus dem Wortlaut herleitest, kann ich mir nicht vorstellen
    gerade im zusammenhang mit den jeweils erwähnten Beschichtungen


    und was will Reeser MH mit dem Widerspruch bzgl. 7/19 sagen?
    bei Münzen sollte nach unserem Verständnis Diff.Best. mgl. sein und das sind bei Münzen doch 7%?
    und bei Barren 19

  • nun habe ich schon eine ganze Zeit lang den Unsinn hier gelesen.
    Wenn Sie von Mwst. Märchen schreiben,sollten Sie wenigstens wissen worüber Sie schreiben und hier keine Halbwahrheiten schreiben.
    Ich gehe davon aus das Sie sich nicht Gewerblich als Händler betätigen,denn dann würden Sie sich etwas zurückhalten.


    Differenzbesteuerung = 19% nicht 7%.


    Mfg.
    Reeser Münzhandel


    lieber Reeser Münzhandel,
    was ich hier schreibe, ist nur das, was ich schon selbst live erlebt habe.
    Ob ein Edelmetall Händler bei Silbermünzen Differenzbesteuerung von 19% macht, oder doch nur den gesetzlichen Steuersatz für Silbermünzen mit 7%, das kann ich nicht sagen, da muss ich Ihnen Recht geben. Das müssen Sie als Händler besser wissen.
    Aber warum sollte bei der Differnzbesteuerung von Silbermünzen jetzt schon 19% MwSt anfallen? anstatt der 7% die für Silbermünzen gelten?
    Sie werden mich sicherlich schnell darüber aufklären.


    Und nein, ich bin KEIN gewerblicher Händler, sondern ganz normaler Sammler und ärgere mich immer wieder über die von mir o. g. Machenschaften einiger Händler wenn man mal was verkaufen möchte oder in Zahlung geben will: "Ja das muss ich die MwSt aber abziehen" heißt es dann.


    Wenn es sogar 19% für Silbermünzen sind, ja dann ist es ja noch krasser, wenn mir der Händler beim Ankauf einer Silbermünze, und davon sprach ich, sogar 19% runterrechnet anstatt "nur" 7%, für etwas was er gar nicht abführen muss, denn fakt ist, beim Ankauf muss der Händler gar nichts ans Finanzamt abführen, weder 19% noch 7% ... und nur darum geht es!
    Und die MwSt bezahlt bei uns in Deutschland immer noch und einzig und allein der ENDVERBRAUCHER! und NUR der - die arme Sau.

  • AHA.......der erste.......bellt schon


    Reeser.......winkt mit dem Zaunpfahl......oder


    sauberer Schlag unter die Gürtellinie..........vom romario



    Da muss ich Sie wirklich enttäuschen.
    Ich habe nicht vor mit dem Zaunpfahl zu winken noch fühle ich mich unter der Gürtellinie erwischt.


    Es geht mir mehr darum das die User,wenn man diese aufklären möchte,auch vernünftige Informationen bekommen.
    Und nicht das jemand mit dem Knüppel in der Hand pauschal auf alles eindrischt. :(


    Mfg.
    Reeser Münzhandel

  • @ Reeser sie können bei Ankauf und Weiterverkauf von Barren, von Privatpersonen, die Differenzbesteuerung anwenden
    UND gleichzeitig die Regelbesteuerung bei Ankauf von Produzenten oder Lieferanten anwenden


    nicht entweder oder


    sie müssen nur getrennte Aufzeichnungen führen und beim Verkauf den Bruttobetrag ausweisen
    wenn sie von Privat angekauft haben.


    soll ich ihnen nochmals das UStG einstellen?


    doch egal welches Verfahren sie anwenden, rechtfertigt dies keinesfalls die Ankaufspreise unter Spot
    bei Barren derzeit. Welche Ankaufspreise schlagen sie für nächstes Jahr bei 19% auf Bullion vor?
    weiterhin unter Spot, wie derzeit bei Barren?
    schauen sie sich ihre Umsätze auf Barren an, dann können sie Rückschlüsse ziehen, wie es nächstes
    Jahr bei Bullion aussieht. Sie haben dann vielleicht noch einzelne Kunden, die Sammlungen weiterführen
    und bereit sind 19% zu zahlen. Aber die Nachfrage nach Anlagesilber Eagle, Maple etc.
    wird schlagartig zurückgehen.


    Im Grunde genommen können mir ihre Umsätze egal sein, ich möchte ihnen nur einen Weg zeigen
    mit dem sie am Sekundärmarkt teilhaben können. Aber hierzu gehört, dass sie den Weg der
    Differenzbesteuerung bei Ankauf von Privat annehmen, und somit von dem Preisdumping
    durch Ankaufspreise unter Spot wegkommen. möchten sie das nicht auch?

  • Edelweiss


    Natürlich ist das möglich,
    allerdings ist es jedem freigestellt ob er Regel-und-oder Differenzbesteuerung anwendet.


    Zum Beispiel kann man bei Differenzbesteuerung keine Vorsteuern in Abzug bringen.
    Ist auch nicht jedermans Sache eine doppelte Buchführung zu betreiben.


    Selbst bei Ust. befreitem Anlagegold wirkt sich dieses negativ auf die Vorsteuer aus.(Quotenregelung).


    Mfg.
    Reeser Münzhandel

  • Edelweiss


    ....Zum Beispiel kann man bei Differenzbesteuerung keine Vorsteuern in Abzug bringen.


    das ist schon richtig, aber doch noch lange keine Grund den Ankaufspreis pauschal um 19% zu reduzieren und
    ihm zu erzählen, "das muss so sein, weil beim Privatverkauf keine MwSt enthalten ist" oder so, wie es oft versucht wird.


    Wenn ein Händler von privat Sillberbarren für 800,- ankauft und für 980,- wieder verkauft
    hat er davon 28,74 USt an das FA abzuführen und kann keine Vorsteuern aus dem Geschäft dagegen rechnen, richtig?
    oder soll ich aus Ihrer Antwort schließen, dass Sie für dieses Geschäft 156,47 an USt abführen?

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