Regierung will ermäßigten Steuersatz streichen! Bald keine ermäßigte 7% Mwst mehr auf Silbermünzen

  • Und wenn schon ... das würde Silbermünzen dennoch nicht uninteressanter machen. Denn die Umsatzsteuer verliert man schließlich nur dann, wenn man später bei Banken oder Händlern wieder verkauft, wo also nur unterm Nettopreis ankauft wird. Verkauft hingegen von Privat an Privat (z. B. hier im GS-Forum, auf Münzauktion.info oder Hood.de kann einem die USt doch eigentlich egal sein! Oder?

  • Und wenn schon ... das würde Silbermünzen dennoch nicht uninteressanter machen. Denn die Umsatzsteuer verliert man schließlich nur dann, wenn man später bei Banken oder Händlern wieder verkauft, wo also nur unterm Nettopreis ankauft wird. Verkauft hingegen von Privat an Privat (z. B. hier im GS-Forum, auf Münzauktion.info oder Hood.de kann einem die USt doch eigentlich egal sein! Oder?


    Wer sich das von den Händlern aufdiktieren lässt, ist selber schuld.
    Natürlich sagen die Händler sie müssten die MwSt rausrechnen wenn sie ankaufen. Wer´s glaubt wird vielleicht auch noch selig.
    Verkaufst Du Dein Auto an einen Händler, lässt Du Dir auch die MwSt abziehen?
    Mit den Münzsammlern kann man es ja machen denken vielleicht einige Händler.
    Wenn der Händler von Dir ankauft, sagen wir mal zu 1070 EUR, dann muss er keinen cent davon ans Finanzamt abführen, das erzählt er dir nur,
    dass er Dir nur 1000 geben muss und Du es auch glaubst. Verkauft der Händler Deine Münze die Du ihm für 1000 EUR gegeben hast, wieder an einen Sammler, sagen wir mit 1100 EUR, dann muss er auch davon keine 7% Umsatzsteuer bezahlen, zumindest nicht auf die 1100 EUR, denn hier greift die DIFFERENZBESTEUERUNG, denn auf Deine Münze hat er keine Vorsteuer bezahlt, denn die hast Du ihm erlassen. Er zahlt lediglich seine 7% Umsatzsteuer auf die DIFFERENZ von An- und Verkauf, also auf die 200 EUR (Gewinn), sind dann 14 EUR Umsatzsteuer. Bleiben also 186 EUR Gewinn anstatt 116 EUR, weil Du ihm ja das Märchen der Umsatzsteuer auf angekaufte Ware geglaubt hast, denn die 70 EUR gehören eigentlich Dir.
    Kauft ein Händler eine Ware mit Vorsteuer an, dann kann er die Vorsteuer absetzten, das heißt er bekommt die Steuer sogar vom Finanzamt erstattet.
    Verkauft ein Händler eine Ware die er vorher mit Vorsteuer eingekauft hat, so muss er davon natürlich die Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen, dafür hat er diese vorher vom Finanzamt erstattet bekommen. Händler zahlen also immer nur auf den GEWINN, sprich auf die Differenz zwischen An- und Verkauf die MwSt ans Finanzamt. Der Endverbraucher zahlt im Endeffekt IMMER die MwSt, nicht der Händler. Wer Ware an Händler verkauft sollte nicht die MwSt und Umsatzsteuer Märchen der Händler glauben.
    Was würdest Du sagen, du willst Deinen 1 Jahre alten Wagen mit Listenpreis 40.000 EUR an einen Händler zurückgeben oder in Zahlung geben, der aber erzählt Dir, dass er nur 33.600 EUR zahlen kann, wegen der MwSt. Witz hoch 3, denn die MwSt bekommt er wieder, sobald er die Karre wieder verkauft. Also Leute nicht an Märchen glauben, sondern selbst schlau machen wie MwSt, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Differenzbesteuerung funktioniert!


    http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__25a.html


    Übrigens:
    Lernt man bei uns in Bayern ab 7. Klasse BWR Realschule Wahlpflichtfach II


    Bei der Differenzbesteuerung geht es darum, dass gebrauchte Waren von einem nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Personenkreis (i.d.R. Privatpersonen oder Personen, die lt. §19 UstG von der Erhebung der Ust. befreit sind - Kleinunternehmerregelung) erworben und dann weiterverkauft werden. Der Gegenstand muss im Gemeinschaftsgebiet (der EU) erworben worden sein. Es gibt weitere Ausnahmen - siehe Gesetz.
    Dies alles vorab zu prüfen, hat mit der Shopsoftware freilich nichts zu tun.


    Nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis wird der Umsatzbesteuerung unterworfen.


    Die Steuer selbst berechnet sich:
    Verkaufspreis netto - Einkaufspreis (der ja steuerfrei ist) = Differenz * Umsatzsteuer

  • daran ist leider fast nichts richtig und mir fehlt die zeit und die lust dir das alles auseinanderzudröseln, wie es wirklich ist.


    nur so viel. wer sich für die differentbesteuerung entscheidet, verliert das recht zum vorsteuerabzug an anderer stelle. das fängt beim tanken des firmenwagen an und geht weiter bis zum ankauf von edelmetallen vom lieferanten mit umsatzsteuer. immer gilt: die umsatzsteuer ist für diesen händler an dortiger stelle verloren.

  • je höher die LuxSteuer auf Edelmetall ,desto stabiler die Preise im Land ,selbst bei Börsenabstieg ;)


    ich würd 70% noch mehr auflegen :D


    Gruss
    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • schrott

    Steht doch da... :hae:


    ....Differenzbesteuerung - ja, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    Die Gegenstände sind keine Edelsteine (aus Positionen 7102 und 7103 des
    Zolltarifs) oder (keine) Edelmetalle (aus Positionen 7106, 7108, 7110 und 7112
    des Zolltarifs).


    http://www.steuerberater-mundorf.de/ustg/25a.htm

  • Steht doch da... :hae:


    ....Differenzbesteuerung - ja, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    Die Gegenstände sind keine Edelsteine (aus Positionen 7102 und 7103 des
    Zolltarifs) oder (keine) Edelmetalle (aus Positionen 7106, 7108, 7110 und 7112
    des Zolltarifs).


    http://www.steuerberater-mundorf.de/ustg/25a.htm


    Die genannten Zollnummern schließen wohl Münzen oder Barren aus, oder gelten diese als Halbzeuge?


    71.06 Silber, einschl. vergoldetes oder platiniertes Silber, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
    7106 1000 Silber, einschl. vergoldetes oder platiniertes Silber, als Pulver (Handelsbeschränkungen)
    7106 9100 Silber, einschl. vergoldetes oder platiniertes Silber, in Rohform (ausg. als Pulver) (Handelsbeschränkungen)
    7106 9200 Silber, einschl. vergoldetes oder platiniertes Silber, als Halbzeug (Handelsbeschränkungen)


    71.08 Gold, einschl. platiniertes Gold, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
    7108 1100 Gold, einschl. platiniertes Gold, als Pulver, zu anderen als zu monetären Zwecken (Handelsbeschränkungen)
    7108 1200 Gold, einschl. platiniertes Gold, in Rohform, zu anderen als zu monetären Zwecken (ausg. als Pulver) (Handelsbeschränkungen)
    7108 1310 Stäbe, Drähte und Profile, massiv sowie Bleche und Bänder, mit einer Dicke `ohne Unterlage` von > 0,15 mm, aus Gold, einschl. platiniertem Gold (Handelsbeschränkungen)
    7108 1380 Gold, einschl. platiniertes Gold, als Halbzeug, zu nichtmonetären Zwecken (ausg. Bleche und Bänder mit einer Dicke `ohne Unterlage` von > 0,15 mm sowie massive Stäbe, Drähte und Profile) (Handelsbeschränkungen)
    7108 2000 Gold zu monetären Zwecken (Handelsbeschränkungen)


    71.10 Platin `einschl. Palladium, Rhodium, Iridium, Osmium und Ruthenium`, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
    7110 1100 Platin, in Rohform oder als Pulver (Handelsbeschränkungen)
    7110 1910 Stäbe, Drähte und Profile, massiv sowie Bleche und Bänder, mit einer Dicke `ohne Unterlage` von > 0,15 mm, aus Platin (Handelsbeschränkungen)
    7110 1980 Platin als Halbzeug (ausg. Bleche und Bänder mit einer Dicke `ohne Unterlage` von > 0,15 mm sowie massive Stäbe, Drähte und Profile) (Handelsbeschränkungen)
    7110 2100 Palladium, in Rohform oder als Pulver (Handelsbeschränkungen)
    7110 2900 Palladium als Halbzeug (Handelsbeschränkungen)
    7110 3100 Rhodium, in Rohform oder als Pulver (Handelsbeschränkungen)
    7110 3900 Rhodium als Halbzeug (Handelsbeschränkungen)
    7110 4100 Iridium, Osmium und Ruthenium, in Rohform oder als Pulver (Handelsbeschränkungen)
    7110 4900 Iridium, Osmium und Ruthenium, als Halbzeug (Handelsbeschränkungen)


    71.12 Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (ausg. eingeschmolzener und zu Rohblöcken, Masseln oder zu ähnl. Formen gegossener Abfall und Schrott von Edelmetallen)
    7112 3000 Aschen, die Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthalten (Handelsbeschränkungen)
    7112 9100 Abfälle und Schrott von Gold, einschl. Goldplattierungen, und andere Abfälle und Schrott, Gold oder Goldverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (ausg. Aschen die Gold oder Goldverbindungen enthalten, eingeschmolzener und zu Rohblöcken, Masseln oder zu ähnl. Formen gegossener Abfall und Schrott von Gold sowie andere Edelmetalle enthaltende Rückstände [Gekrätz]) (Handelsbeschränkungen)
    7112 9200 Abfälle und Schrott von Platin, einschl. Platinplattierungen, und andere Abfälle und Schrott, Platin oder Platinverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (ausg. Aschen die Platin oder Platinverbindungen enthalten, eingeschmolzener und zu Rohblöcken, Masseln oder zu ähnl. Formen gegossener Abfall und Schrott von Platin sowie andere Edelmetalle enthaltende Rückstände [Gekrätz]) (Handelsbeschränkungen)
    7112 9900 Abfälle und Schrott von Silber, einschl. Silberplattierungen und andere Abfälle und Schrott, Silber oder Silberverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (ausg. Aschen sowie eingeschmolzener und zu Rohblöcken, Masseln oder zu ähnl. Formen gegossener Abfall und Schrott von Edelmetallen) (Handelsbeschränkungen)

  • wird hier nicht zu viel gemeinsam in einen Topf geworfen... :hae:
    Differenzbesteuerung und die Kleinunternehmerregelung sind doch schon unterschiedliche Angelegenheiten.


    gut die andere Geschichte mit dem "Umsatzsteuerverlust" beim Verkauf an Händler wurde ja schon ausgiebig diskutiert, wird aber ja scheinbar immer wieder als "Preidrückerargument" teilweise angewendet.

  • Zum Status Quo:


    Nach jetzigem Kenntnisstand muß man davon ausgehen, daß ab 1.1.2013 eine Umsatzsteueranpassung für Münzen von 7% auf 19% kommt. Dies betrifft dann sowohl Münzen aus unedlen Materialien als auch Münzen aus Edelmetall, z.B. Gold und Silber.


    Für die Goldmünzen würden die unter die Anlagegoldregelung fallenden Münzen jedoch weiter umsatzsteuerfrei bleiben.


    Im Anlagebereich wäre also in erster Linie SILBER betroffen.


    Die Gesetzesänderung ist projektiert und soll im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 erfolgen. Daß dies so kommt, darf so sicher wie das Amen in der Kirche gelten, dies lassen Fachgespräche auf Verbandsebene im Finanzministerium schliessen. Es geht dem BMF gar nicht darum, Mehreinnahmen zu generieren, - das Gegenteil wird der Fall sein - , sondern es geht um EU-Vertragsverletzungsverfahren. Seit nunmehr fast 20 Jahren gibt es eine entsprechende EU-Richtlinie, die aber in Deutschland noch nicht umgesetzt wurde. Man hat das jahrelang immer vor sich hergeschoben und konnte es abwenden, jetzt ist das EU-Vertragsverletzungsverfahren aber eine Stufe weiter...die nächste Stufe kostet Geld :)


    Im Umsatzsteuerbereich können Gesetze auch am 31.12. noch mit Wirkung zum 1.1. des nächsten Jahres beschlossen werden. Technisch wäre wohl der 22.12. der letzte mögliche Tag für einen Beschluß.


    Jeder Münzhändler tut gut daran, sich bereits jetzt auf die höchstwahrscheinliche Änderung vorzubereiten. Der Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels wird in Kürze für seine Mitglieder ein entsprechendes Seminar/Informationsveranstaltung abhalten.


    Differenzbesteuerung ist eine Möglichkeit, auf die geänderte Situation zu reagieren, hier müssen jedoch die "Spielregeln" penibel eingehalten werden, sonst führt das zu Problemen. Beispielhaft darf man nach dem jetzigen Stand keine Waren differenzbesteuert verkaufen, die man unter Zahlung von Vorsteuern in Deutschland eingekauft hat, - auch keine aus innergemeinschaftlichem Erwerb anderer EU-Händler.


    Wer selber googeln möchte, findet die Gesetzesänderungen unter dem Suchterminus "Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert" und "Jahressteuergesetz 2013".


    Insofern nicht der Himmel runterfällt, sollte man davon ausgehen, daß diese Änderung zum 1.1.2013 kommt.

  • 71189000 Münzen,
    einschl. gültige gesetzliche Zahlungsmittel (ausg. Medaillen, Schmuck
    aus Münzen, Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, Abfälle und
    Schrott)


    Untergruppen für Silber, Gold, etc ..


    Also gilt nicht die Ausnahme Edelmetall für Differenzbesteuerung, hätte mich auch gewundert,
    da es recht viele Händler gibt, die Differenzbesteuerung angeben.


    Zu Änderungen -- kann ich schwer einschätzen .. ich wurde schon darauf angesprochen, wegen Umstellung zu 1.1. (!)
    finde aber wenig Konkretes wenn ich Mehrwertsteuer 2013 google .. da scheinen mal wieder mehr Gerüchte umzulaufen,
    die lediglich in Foren diskutiert werden.


    Wie komplex das Thema ist, zeigt diese Web Funde:


    http://blog.zdf.de/3sat.Kultur…ischen-kunst-und-politik/


    http://www.wiwo.de/politik/deu…teuersaetzen/7161232.html


    da gibts also schon wieder im Vorfeld 1000 Ausnahmen und Sonderbestimmungen ...


    und eine ältere Aussage des Finanzministers: (ok, was kümmert mich mein Geschwätz von gestern . :D könnte es heissen ... )
    http://www.neuepresse.de/Nachr…eine-Mehrwertsteuerreform


    ich denke, die grosse Reform könnte mal kommen, aber jedenfalls NICHT 2013 (!) ..
    und 2014, ein paar Monate nach der Bundestagswahl ?? ... auch eher nicht !


    Das Thema ist eben komplex, es ist ja keineswegs so, dass die 2 Stufige MWst Willkür oder
    Blödsinn ist. Begünstigt sind im Prinzip 2 Bereiche: Nahrungsmittel und Kunst und Kultur.


    Nahrung hat die Soziale Komponente, eine Erhöhung würde einen Inflationsschub bei den
    unteren Einkommen auslösen, den keine Regierung verantworten könnte .. also wird die Abschaffung der
    2 stufigen MWst kaum jemals auf einer Agenda stehen.


    Kultur könnte man auch anders sehen .. da geht es wohl vom Steueraufkommen in erster
    Linie um Bücher und Zeitschriften, und da gibts eine "Diskriminierung" der elektronischen Medien.
    Da könnte ich mir mal eine Reform vorstellen ..
    Gegenstände von historischem und Sammlerwert .. sind ein Unter-Unter Thema, da kann es
    natürlich passieren, dass mal ein Gesetzentwurf kommt (aber kaum als Einzelgesetz, sondern
    im Rahmen einer MWst Reform) .. der die Feinheiten, wie ich bei welchem Produkte die
    Einstufung als Sammlerstück neu bewerte.


    Wer es nicht parat hat: es gilt: alle Münzen, die als Zahlungsmittel und nicht wegen ihres
    Sammlerwertes oder EM Gehalt gehandelt werden, sind Geld, Steuerfrei ..
    ebenso Gold als Anlagegold (bestimmte Kriterien) .. hier gibts EU Gesetze die das regeln und
    nationale Alleingänge ausschliessen (muss ich nicht verstehen, ist aber so ..)
    Dann werden Münzen aus Nicht-Edlen Metallen die nicht Zahlungsmittel sind, grundsätzlich
    als 7% eingestuft. Und bei den EM Münzen wird ab Handelswert 250% vom Metallwert
    auch grundsätzlich der Sammlerwert angenommen, also 7% ...
    Und dann gibts die Listen, .. und mit denen sich
    kaum ein Gesetzgeber im Detail beschäftigen wird .. keine Ahnung, welche Fachabteilung in welchem
    Ministerium sich damit beschäftigt ... kurios ist das sicherlich:


    Gold: da gibts die Positivliste .. also alle Nominale in dieser Liste werden unabhängig vom
    Verkaufspreis, als Anlagegold, Steuerfrei eingestuft ... andere werden nach dem Kriterium
    -180% = Anlagegold und ab 250% = 7% eingestuft ..


    Silber: hier gibts nur die Unterscheidung 250% und dann ... und nur hiervon reden wir
    im Handel mit modernen Silbermünzen: ist bei allen Münzen aus Silber ...
    aus Vereinfachungsgründen .. vom Sammlerwert also 7% auszugehen, ausser einer
    Negativliste .. die wir mir scheint, hauptsächlich die Münzen aus dem 3ten Reich ausschliesst,
    die ganze Regelung für Silber scheint nicht EU Abgestimmt zu sein ..



    ++++


    Fazit: eine grosse MWst Reform: ziemlich unwahrscheinlich


    Möglich: die Listen, oder die Bestimmung .. aus Vereinfachungsgründen werden alle als
    Sammlerwert einstuft .. die könnte man wohl sogar ohne den Gesetzgeber ändern oder ganz kassieren.
    Aber dann würde die 250% Regelung gelten, was in der Praxis bedeuten würde:
    die Sammlermünzen würden alle mindestens ca 65 Euro kosten ..
    und Münzbarren und Bullion Silberlinge wären betroffen !


    Wenn man wirklich ein Gesetz auf die Schnelle macht, dass die Ermässigung für alle "Kunstgegenstände"
    wegfallen liesse, aber bei Bildern s.o. wieder Ausnahmen macht, dann wird es bei 100 andern Zolltarif-Nummern
    auch wieder Einzelbestimmungen und Ausnahmen geben,
    dann werden Münzhändler zu Weihnachten wohl Gesetzestexte studieren müssen, um
    ab 1.1. korrekte Rechnungen schreiben zu können.


    Warten wir mal den ersten Gesetzentwurf im Detail ab ...

  • findet die Gesetzesänderungen unter dem Suchterminus "Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert" und "Jahressteuergesetz 2013


    Wenn ich dem Link folge, den mir google anbietet, dann lande ich bei einer Anfrage des Hrn. Schäffler:
    Warum ist die Bundesregierung der Meinung,
    dass die Aufforderung der Europäischen Kom-
    mission, die deutschen Vorschriften im Zu-
    sammenhang mit der Umsatzbesteuerung des
    Handels von Kunstgegenständen und Samm-
    lungsstücken seien auf einen Verstoß gegen
    zwingendes europäisches Recht (Richtlinie
    2006/112/EG des Rates über das gemeinsame
    Mehrwertsteuersystem) zu überprüfen, die und
    auch die Mehrwertsteuer auf Anlagemetalle,
    beispielsweise Silbermünzen, betrifft, und was
    plant die Bundesregierung in Bezug auf eine
    Änderung der Gesetzeslage, insbesondere im
    Hinblick auf das Jahressteuergesetz 2013?


    Die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hartmut Koschyk:
    Die Europäische Kommission hat gegen Deutschland ein Vertrags-
    verletzungsverfahren wegen eines über die rechtlichen Grenzen des
    Artikels 103 der Richtlinie 2006/112/EG hinausgehenden Anwen-
    dungsbereichs der Umsatzsteuerermäßigung für Kunstgegenstände
    und Sammlungsstücke eingeleitet. Zu den bislang begünstigten Ge-
    genständen gehören bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen u. a.
    auch Sammlungsstücke von münzkundlichem Wert, insbesondere
    Münzen aus Edelmetallen (z. B. Silbermünzen, vgl. Nummer 54
    Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum Umsatzsteuerge-
    setz). Ob der sich im parlamentarischen Verfahren befindliche Regie-
    rungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 um Maßnahmen zur
    EU-rechtlich gebotenen Einschränkung des ermäßigten Umsatz-
    steuersatzes für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke ergänzt
    werden wird, liegt in der Entscheidung des Gesetzgebers.


    Wenn man dann die aktuelle Diskussion zum Jahressteuergesetz 2013 verfolgt (ich habe den
    letzten Wechsel diesbzgl. zwischen Bundesrat und Regierung im Thread "Warum der Silberpreis
    explodiert" angehangen), findet man lediglich eine beabsichtigte Änderung zum §14a Absatz 6:
    § 14a Absatz 6 Satz 1
    Durch § 14a Absatz 6 Satz 1 UStG wird Artikel 226 Nummer 13 und 14 MwStSystRL umgesetzt.
    Nach Artikel 226 Nummer 13 und 14 MwStSystRL muss die Rechnung in Fällen der Besteuerung
    von Reiseleistungen und der Differenzbesteuerung die Angabe „Sonderregelung
    für Reisebüros“ bzw. „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“, „Kunstgegenstände/
    Sonderregelung“ oder „Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung“ enthalten.


    UstG: § 14a Zusätzliche Pflichten bei der Ausstellung von Rechnungen in besonderen Fällen


    In meinen Augen also immer noch nichts belastbares. Sieht alles aus wie "Warten auf Godot".
    Oder versteckt sich hinter "Artikel 226 Nummer 13 und 14 MwStSystRL" die Unterscheidung
    zwischen 7% und 19% ??

    „Irgendwo in dieser Stadt stand eine Maschine und erbrach Tag und Nacht Papier über der Stadt. ‚Geld‘ nannten sie es. Sie druckten Zahlen darauf, wunderbare glatte Zahlen mit vielen Nullen, die immer runder wurden. Und wenn du gearbeitet hast, wenn du dir etwas erspart hast auf deine alten Tage – es ist alles wertlos geworden: Papier, Papier und Dreck.“ (Hans Fallada, „Wolf unter Wölfen“)

  • Das BMF würde sich selber einen Gefallen tun, wenn es an der jetzigen Regelung mit 7% nicht rütteln würde, da eine Erhöhung auf 19% zu folgendem führt:


    - Erhöhung des Schwarzhandels - ohne MwSt-Berechnung
    - Ausweichen auf Zollfreilager in der Schweiz oder anderswo - ohne MwSt-Anfall in Deutschland
    - Mindereinnahmen aus Differenzbesteuerung


    Insoweit führt eine Umsetzung des Vorhabens zu Mindereinnahmen.


    Natürlich laufen die entsprechende Verbände Sturm gegen eine solche Neuregelung, von der von Galeristen über Briefmarkenhändler eben auch die Münzhändler betroffen sind. Es wurden diesbezüglich von Verbandsseite mehrfach Gespräche im BMF und auch im Kanzleramt geführt, die eher darauf schliessen lassen, daß das umgesetzt wird.


    Wir würden uns freuen, wenn dieser persönlich gewonnene Eindruck nicht zutreffen würde.

  • Dann hierzu auch gleich nochmals die tax free Liste aus dem
    Amtsblatt der Europäischen Union
    EU-Amtsblatt Umsatzsteuer Befreites Anlagegold 2012


    Liste der Goldmünzen, die die Kriterien von Artikel 344 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllen
    Gültig für das Jahr 2012
    (2011/C 351/07)


    u. a.
    Australien Perth Mint Lunar I + Lunar II
    Südafrika SA Mint Natura + Krugerrand
    etc.

  • Es ist möglich physisch in Silber zu investieren ohne letztlich Umsatzsteuer zahlen zu müssen, indem man das Silber als Unternehmer im Sinne von § 2 UStG erwirbt. Das ist allerdings in keinem Fall anonym möglich, eher das Gegenteil davon.

  • sollten die Händler ihre Preispolitik, wie jetzt schon bei Barren 19%, fortsetzen
    und Ankaufspreise nächstes Jahr bei Anlagesilber/Bullion genauso unter Spot festsetzen,
    werden sie sich selbst vom Sekundärmarkt abkoppeln.
    wer kauft heute noch Silberbarren mit 19% von einem Händler? sehr wenige

    der Sekundärmarkt ist liquide und zudem sehr groß und wird weiter wachsen
    der Primärmarkt (Kauf von Händlern wird empfindlich schrumpfen), und das
    schlagartig mit Einführung von 19% MwSt.


    anscheinend ist es bei den Händlern nicht bekannt, daß sie beim Ankauf von
    Privat und Weiterverkauf, die Differenzbesteuerung anwenden dürfen.
    Dies würde nur eine getrennte Aufzeichnung zur Folge haben.
    Bei Verkauf müsste nur der Rechnungsbetrag Brutto ausgewiesen werden.
    Dadurch könnten sie Ankaufskurse zum heutigen Mittelkurs stellen und nicht
    wie gegenwärtig praktiziert, Ankaufskurse unter Spot.


    Die Händler wären im Sekundärmarkt integriert. Sollten sie diese Chance
    nicht wahrnehmen, wird eine neue Generation von Händlern entstehen,
    die diese Lücke schließen wird. Eben durch die Anwendung der Differenzbesteuerung


    Durch 19% MwSt wird auch eine Verlagerung der Investitionen vom Silber
    in den Goldmarkt entstehen, da dieser noch MwSt-Befreit ist.


    @ D.H. wenn dein Betrieb nichts mit Edelmetallen zu tun hat, stellt
    der Kauf von Silber für deine Firma nichts anderes als ein
    gewillkürtes Vermögen dar. Frag mal beim Finanzamt nach,
    inwieweit sie gewillt sind, dein gewillkürtes Vermögen mit
    Vorsteuerabzug anzuerkennen. Natürlich kannst du das
    ohne Fragen machen, aber bei deiner nächsten Betriebsprüfung
    zahlst du die abgezogene Vorsteuer samt Zinsen und Strafe nach.
    in der Buchhaltung wird das Silber als Sondervermögen ausgewiesen,
    taucht in der Bilanz auch wieder auf. Denkst du wirklich das FA
    verzichtet über die Haltedauer auf die Steuer?


    Steuerllichen Vorteil bringt der Kauf von Silber für deine Firma null
    es folgt lediglich eine Umbuchung von Bank zu Sondervermögen
    die GuV-Rechnung bleibt unberührt und du versteuerst den Kaufwert
    des Silbers am Jahresende als Gewinn mit deinem persönl. Steuersatz

  • Ich finde gerade keine passenden Urteile, wäre aber an solchen interessiert. Ich sehe, dass sich manche mit dem Finanzamt streiten, ob etwas überhaupt zum gewillkürten Betriebsvermögen gezählt werden darf oder notwendiges Privatvermögen ist. Ob Umsatzssteuerrechtlich aber gewillkürtes Betriebsvermögen irgendwie gesondert behandelt wird, ist mir momentan nicht ersichtlich, ich sehe nichts, was dafür spricht. In jedem Fall bin ich für Hinweise dankbar.


    Die praktische Durchführung ist vielleicht nicht ganz einfach, aber sicher möglich. Denn dem Finanzamt entgehen ja keine Einnahmen. Sobald das Silber auf legale Weise das Unternehmen verlässt, bekommt das Finanzamt sein Geld. Und es gibt doch diese Silber-Einkaufsgemeinschaft (deren Webseite ich vergessen habe). Die ist als GbR organisiert und funktioniert (nach eigenen Angaben).


  • immer dann, wenn eine komplette branche zu doof ist, muss jemand kommen und es besser machen. versuch das mit der differenzbesteuerung mal. und berichte in einem jahr davon. :thumbup:

  • kleine Korrektur

    du versteuerst den Kaufwert
    des Silbers am Jahresende als Gewinn mit deinem persönl. Steuersatz


    nicht den Kaufwert, sondern den Mehrwert/Wertzuwachs des vergangenen Jahres


    wenns Silber fallen sollte, sollte es damit den Gewinn der Firma drücken
    ist halt niemals vom steuerfreien Spekulationsgewinn zu profitieren
    und kostet schon während der haltedauer abschlagsweise die Steuer

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