Die beliefernden Grosshändler, die Herrn Riotte beliefert haben, könnten sich mitschuldig gemacht haben...
Beiträge von argo100
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Die Frage ist ja auch, wo hat der Mensch für die gelegentlich doch erfolgten Lieferungen eingekauft?
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Immer wieder erstaunlich, wie viele Gier-frisst-Hirn-Anleger es gibt.
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Man kann immer noch Insolvenzantrag bei Gericht stellen und vor allen Dingen kann man immer noch einen Titel erwirken, - ein solches Schreiben verhindert das nicht...
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Was heisst denn "Insolvenzantrag konnte abgefangen werden"?
Unjuristische Wischiwaschi-Formulierung, die bewusst Interpretationsspielraum lässt. Wurde ein Verfahren mangels Masse abgelehnt? Oder hat man dem Gericht Glauben gemacht, dass kein Grund für eine Insolvenz da ist, da genug Masse vorhanden ist? Wenn ja, stimmt das dann auch? Gibt es schon ein Gutachten eines Insolvenzsachverständigen oder nicht? Bei ordnungsgemäßer Liquidation würde man üblicherweise einen Hinweis auf der Homepage anbringen, wo denn Forderungen anzumelden sind.
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Lucas kemna ist geschäftsführer der lulus coffee ug mit dem sensationellen Kapital von 500 Euro. Siehe Handelsregister.
Soll das Gläubiger beruhigen?
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Durch eine strafanzeige erhält man weder Titel noch Geld. Die Strafanzeige sollte man begleitend zur zivilrechtlichen Durchsetzung erstatten. Ein Anwalt kann auch neben Mahnung und Mahnbescheid ggf. Einen Vermögensarrest erwirken, sofern Vermögen da ist. Auf jegliche Konversation mit Leuten, die behaupten, Sie "verteten", "unterstützen" etc. würde ich verzichten. Hält nur auf.
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Der Onkel hat das schon längst verkauft, das Geschäft lebt noch vom Nimbus des ehemaligen Besitzers, zahlt aber schon mal deutlich weniger als früher.... der ehemalige Besitzer tourt jetzt mit dem vorher verdienten Geld durch Ostblockländer und lässt den Protz raushängen. Mal sehen, wie lange das gut geht. Irgendwann könnte die Episode "Karma strikes back" kommen
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Was die im Vergleich zum Wettbewerb höheren Aufgelder alles so ermöglichen, sieht man hier: https://www.facebook.com/11529…FG3fd696GXGx43X6Ng8Q99nl/
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Realistischer Wert: 1937 Euro, siehe: Gebotsübersicht zum Artikel (ebay.de)
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rund um Bonus Gold scheint die Staatsanwaltschaft Anlass für Ermittlungen und Razzien gesehen zu haben...: Razzia wegen Betrugsverdachts: Kölner Goldhändler soll für Clan gearbeitet haben – wie das System funktionierte (vnexplorer.net)
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Ex-PIM-Mitarbeiter sollen das System gleich nochmal in Köln durchgezogen haben: Razzia wegen Betrugsverdachts: Kölner Goldhändler soll für Clan gearbeitet haben – wie das System funktionierte (vnexplorer.net)
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Schönes Video zu Klaus Riotte und seinen Goldgeschäften: Miese Betrugsmasche: Gold-Gauner prellt Frührentner um fast 30.000 Euro (rtl.de)
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Immer wieder eine Lektüre wert: überwiegend erschreckende Erfahrungen mit Aurunumis, die an Betrug denken lassen: https://de.trustpilot.com/review/aurunumis.de
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Zitat von venegolex
warum wartet man ein Jahr auf sein Zeug…?! Stornieren und gut - Dampf ablassen [Blockierte Grafik: https://www.goldseiten-forum.com/wcf/images/smilies/boese.gif] und weiterziehen. [Blockierte Grafik: https://www.goldseiten-forum.com/wcf/images/smilies/saint.png] [Blockierte Grafik: https://www.goldseiten-forum.com/wcf/images/smilies/cool.png]
Wenn man Vorkasse gezahlt hat und storniert und dann sein Geld nicht zurückbekommt, ist man nicht so richtig im Vorteil
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Monatelang gewartet oder 1 Jahr gewartet: Glaubt man den Bewertungen auf folgender Plattform, ist das monatelange Warten auf Ware oder das Warten über ein Jahr eher nicht die absolute Ausnahme, sondern kommt häufiger vor: Bewertungen zu Aurunumis | Lesen Sie Kundenbewertungen zu aurunumis.de (trustpilot.com)
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Hier wird von Lieferzeiten bis zu einem Jahr (!) gesprochen. Seriös ist anders. https://de.trustpilot.com/review/aurunumis.de
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Meist schmeißt man dann noch Geld hinterher für den Anwalt und Gerichtsvollzieher, in dem Ehrgeiz, den Schuldner ärgern zu wollen... aber das Geld ist erstmal weg... und der Schuldner wird kaum so dumm sein, seine Millionen auf das Konto der Sparkasse einzuzahlen, sondern hat längst eine Prepaid-Kreditkarte der Bank of Maledives - natürlich nur ganz abstrakt gesprochen - ohne auf den Fall Bezug nehmen zu wollen. Das würde Klaus Riotte ja nie machen, weil das ein grundehrlicher Geschäftsmann ist. Sicher nur ein Missverständnis, was da vorliegt, oder?
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Insolvenz mangels Masse abgewiesen:
36g IN 4258/22|In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.Goldinvest Klaus Riotte GmbH, ehemals geschäftsansässig Unter den Linden 21, 10117 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus RiotteRegistergericht: Amtsgericht Charlottenburg HRB 218827- Schuldnerin -Geschäftszweig: Handel mit Edelmetallen, Schmuck und Uhren|Beschluss:Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung soweit sie den Tenor zu 1. betrifft kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht CharlottenburgAmtsgerichtsplatz 114057 Berlineinzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (http://www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.|Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.Elektronische Dokumente müssen|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite http://www.justiz.de verwiesen.|Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 07.02.2023