hab mal ein bisschen gegoogelt und bin auf folgende Info gestossen:
Selbst innerhalb der EU sind EM's (und Barmittel) auf Anfrage des Zollbeamten ab einem Gegenwert von 10T€ anzumelden. Zollbeamte fragen ja jetzt nicht mehr an der Grenze nach sondern können im ganzen Land kontrollieren, z.B. auch auf Autobahnrastplätzen usw...)
Interessant sind auch die damit verbundenen Fragen:
- woher kommt das Zeug?
- wem gehört es?
- mit was gekauft?
- wo gekauft?
usw usw usw...........
heißt also für mich: Mitnehmen kann ich aus Deutschland soviel ich will, bei Nachfrage muß ich die o.g. Fragen beantworten. Problematisch wird es möglicherweise bei der Wiedereinfuhr: Falls ich nicht haarklein alles nachweisen kann muß ich mindestens die 19% Merkelsteuer berappen (bei AG, Pd und Pt) und setze mich noch dem Verdacht der Geldwäsche, Terrorismus und weiß ich noch was alles aus........am Besten ich lasse das Material im Lande
gruß vom silberjäger