In dem Moment geht es doch gar nicht um den Inhalt eines Schließfaches sondern um die Herausgabe der 700 Gramm Bandgold.
bzw. davor erst mal um die Beweissicherung, dass diese noch da sind/zum Todeszeitpunkt noch da waren
Dazu ist eine Besichtigung des Schließfaches nicht notwendig, es sei denn
das Vorhandensein des Bandgoldes würde (vom Erben) bestritten