Goldband 20 - 30 Jahre alt, was ist das?

  • In dem Moment geht es doch gar nicht um den Inhalt eines Schließfaches sondern um die Herausgabe der 700 Gramm Bandgold.


    bzw. davor erst mal um die Beweissicherung, dass diese noch da sind/zum Todeszeitpunkt noch da waren ;)

    Dazu ist eine Besichtigung des Schließfaches nicht notwendig, es sei denn


    das Vorhandensein des Bandgoldes würde (vom Erben) bestritten :S

  • ich habe nur gelesen dass der Erbe keine Kenntnis von Bandgold in einem Schliessfach hat. Das könnte sogar bedeuten dass der Erbe das Schliessfach gar nicht kennt oder es noch nicht gesichtet hat.


    In dem Fall wäre es ja so, dass das Bandgold entweder da ist oder nicht. Sollte der Erbe das Schliessfach jedoch schon geöffnet haben dann stellt sich die Frage ob das Gold erst da war und jetzt nicht mehr.

  • Kläre bei der Bank (Filialleiter verlangen) ab, ob das Fach noch existiert, nimm hierfür die gesamten Unterlagen vom Gericht mit. Anhand der Besuchskarte lässt sich ein Besuch von Bevollmächtigten feststellen.

    Die Aussicht auf Erfolg dürfte bei 0,0 liegen, da ein Vermächtnisnehmer keinen Anspruch auf Auskunft hat. Handelt die Bank korrekt wegen Bankgeheimis, dürfte sie nicht einmal Auskunft darüber geben ob ein SF existiert (hat).

  • Die Aussicht auf Erfolg dürfte bei 0,0 liegen, da ein Vermächtnisnehmer keinen Anspruch auf Auskunft hat. Handelt die Bank korrekt wegen Bankgeheimis, dürfte sie nicht einmal Auskunft darüber geben ob ein SF existiert (hat).


    Stimmt, er ist ja nur Vermächtnisnehmer, also am besten zum Azubi [smilie_happy] :thumbup:


    [smilie_blume]


    Edit: Ich sollte öfter erben ^^ aber vorzugsweise nicht von direkter Verwandschaft :wacko:

    „Wenn kein Mensch mehr die Wahrheit suchen und verbreiten wird, dann verkommt alles Bestehende auf der Erde, denn nur in der Wahrheit sind Gerechtigkeit, Frieden und Leben!“ Friedrich von Schiller

    Einmal editiert, zuletzt von Goldhamster79 ()

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