Goldgewinne mit Aktienverlusten steuerlich verrechenbar?

  • Hallo Goldbugs,


    ich hätte mal ne Frage zur steuerlichen Behandlung von Goldgewinnen:


    wenn ich durch Goldverkauf innerhalb der Spekulationsfrist einen Gewinn erziele, kann ich den dann steuerlich mit im gleichen Jahr angefallenen Verlusten mit Aktien-ETF verrechnen?
    Oder gilt die Verrechung von Gewinnen und Verlusten nur für die gleiche Anlageklasse?


    Gruß
    mbär

  • mbär,


    wieso willst Du dem Finanzamt unbedingt Deine Gewinne durch physischen Goldverkauf mitteilen? Behalte Dir die Verluste!


    Wenn Du Dich nicht ausgesprochen dämlich angestellt hast, wird das Finanzamt niemals draufkommen, dass Du derartige Gewinne erzielt hast. Und wenn doch, zahlst Du die Steuer halt nach. Steuerhinterziehung wird man daraus niemals ableiten können, ausser super dämlich und extrem viel Pech. Oder extrem hoher Umfang. Dann wird man davon ausgehen, dass Du das gewerblich machst.


    Falls Du Gewissensbisse hast, ich erteile Dir hiermit die Absolution! Mich hat das Finanzamt mehrfach massivst betrogen. Ich würde unser ganzes Steuersystem als massiv Betrug einstufen. Denn es ist so kompliziert, dass es völlig willkürlich geworden ist.


    In diesem Fall gehe ich davon aus, dass niemand ernsthaft glaubt, dass hier Steuer entrichtet wird. Der Staat muss mit der Abgeltungssteuer zufrieden sein!

  • mbär,
    wenn der Betriebsprüfer jeden Handel beim Händler nachvollziehem wollte, hätte er viel zu tun. Ist auch völlig sinnlos, weil er immer nur eine Seite sieht. Herr Huber hat zu 5000 gekauft. (wann hat Herr Huber verkauft???Hm? )
    Bei privat Personen kommt kein Betriebsprüfer.
    Die Steuerfahndung kann deine Konten bei begründetem Verdacht überprüfen. Dann bist Du fett. Aber nur bei 1 mio aufwärts...

Schriftgröße:  A A A A A