Einkaufsgemeinschaft für Edelmetalle ?

  • Das ist mir schon klar, doch liegt die Gewinnerzielungsbasicht sowohl defakto, als auch sicher aus Sicht des zustaendigen FA vor. Fakt ist doch, dass grosse Mengen physisches Gold&Silber gekauft werden sollen - wie kann man da eine Gewinnerzielungsabsicht abstreiten?
    Steigt die Unze Gold auf EUR 400, liegt immerhin ein Bruttogewinn von ca. 17% auf den aktuellen spot vor.


    Falls hier irgendjemand im Forum ohne Gewinnerzielungsabsicht in physisches Gold/Silber investiert, moege er sich bitte melden... ;)

  • Zitat

    Original von ghost_god
    Falls hier irgendjemand im Forum ohne Gewinnerzielungsabsicht in physisches Gold/Silber investiert, moege er sich bitte melden... ;)


    Ich habe jetzt aus versehen fast auf den "Melden"-Button geklickt ;-).
    Ich denke, dass für viele hier der Werterhalt vordergründig ist und nicht die Gewinnerzielung. Wäre das anders, würde IMHO mehr Leute in Silber(-barren) und weniger in Gold investieren.


    Davon mal ab, müsste der Goldpreis noch dieses Jahr auf 400 € steigen, was ich für unrealistisch halte. Wenn Du einen Goldchart auf Eurobasis Dir anschaust, sieht man außer der Ausreißer um 1980 keinen wirkichen Wertezuwachs. Recht gebe ich Dir aber, dass es schon mal passieren könnte, über die 24.5 T€ zu kommen, ich glaube es aber nicht...


    Gruß
    Masada

  • 24500 TEUR entsprechen einer EInlage von ca. 800.000,- EUR, in der
    Tat erreicht man diese Dimensionen nicht "einfach so".
    Fuer Investmentclubs gibt es vom Bafin aus noch die Grenzen
    50 Gesellschafter / 500.000,- EUR Einlage. Ab dann wird man
    Bafin-pflichtig nach $32 KWG.


    MfG

  • Zitat

    Original von isjminte
    ==> er ist definitiv ca. 1/3 günstiger.



    1/3?


    Das würde bedeuten, das ihr einen Maple Leaf statt aktuell bei der Bank für 350 EUR für 233 EUR bekommen würdet?


    Meine Frage bezüglich dem Großkundenrabatt wurde leider auch nicht nicht beantwortet.
    Ab wieviel Umsatz bekommt man diesen, und wieviel ist das?

  • Zitat

    Original von Masada
    Der Freibetrag von 24.500 € bezieht sich auf den Nettojahresüberschuss!


    Da keine wirklich Gewinnabsicht vorliegt finde ich das schon recht viel.


    Gewinnerzielungsabsicht hin oder her.
    Im Grunde dürfte es hier ja nicht zu Gewinnen kommen, allerdings nur solange niemand aus der Gesellschaft austritt.
    Die Goldbarren stehen zu Anschaffungskosten in der Bilanz.
    Selbst wenn Gold bei 1000 EUR /Oz stehen würde, wäre noch kein Gewinn entstanden, wenn dieser nicht durch Verkauf der Barren realisiert wird.

  • Zitat

    Original von LordExcalibur
    Im Grunde dürfte es hier ja nicht zu Gewinnen kommen, allerdings nur solange niemand aus der Gesellschaft austritt.
    Die Goldbarren stehen zu Anschaffungskosten in der Bilanz.
    Selbst wenn Gold bei 1000 EUR /Oz stehen würde, wäre noch kein Gewinn entstanden, wenn dieser nicht durch Verkauf der Barren realisiert wird.


    Das ist AFAIK so nicht richtig. Lagerbstände kannst Du genauso abschreiben wie Du auch zuschreiben kannst. Die Bundesregierung hat das sogar mal gemacht, um noch die 3 % Stabilitätspakt zu schaffen vor einigen Jahren und es wurden die Goldreserven neu bewertet.
    Nach den US-GAAP hat man da sogar ne handvoll Möglichkeiten der Bewertung, nach deutschem Recht AFAIK nur zwei.

  • Zitat

    Original von Masada
    Das ist AFAIK so nicht richtig. Lagerbstände kannst Du genauso abschreiben wie Du auch zuschreiben kannst. Die Bundesregierung hat das sogar mal gemacht, um noch die 3 % Stabilitätspakt zu schaffen vor einigen Jahren und es wurden die Goldreserven neu bewertet.
    Nach den US-GAAP hat man da sogar ne handvoll Möglichkeiten der Bewertung, nach deutschem Recht AFAIK nur zwei.


    Mein Post bezog sich auf dt. Recht.
    Da sich ein Goldbarren nicht abnutzt, kann er auch nicht (regulär) abgeschrieben werden.
    Bei der außerplanmäßigen Abschreibung/Zuschreibung bin ich mir nicht 100%ig sicher, ob dies möglich ist, oder nicht.
    Generell gilt aber das Ralisationsprinzip: Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie auch realisiert wurden.

  • Bei der Argumentation der Einkaufsgemeinschaft stört mich in erster Linie die behauptete Reduzierung beim Einkaufspreis um ein Drittel. Das kann höchstens für Kleinbarren mit 10g gelten und der Erwerb solcher Barren hat mit Geldanlage nichts zu tun. Wer nicht wenigstens eine Unze( und für diesen Fall empfehlen sich Bullioncoins)kaufen kann ,soll die Finger davon lassen.
    Außerdem liegt der ganze Reiz der Goldanlage im physischen Besitz ,in jedem Haus finden sich genügend sichere Verstecke und der Gedanke sich jedes Jahr mit 3% melken zu lassen , finde ich auch nicht gerade prickelnd.


    Motto : Es steht jeden Tag ein Dummer auf , man muß ihn nur erwischen.

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