Philharmoniker Fälschungen bei Ibää!!

  • sowie den Verkäufer aufgefordert, das richtige Material zu benennen.
    Antwort des Verkäufers ist die Drohung einer Klage wegen NÖTIGUNG.


    Sehe der Angelegenheit gelassen entgegen, bin an den Klardaten interessiert.
    Mal sehen, ws da kommt.

  • Na, dann ersteiger doch einfach was von dem und du hast die Daten + 100,- von dem anderen Mitglied aus dem Forum hier.
    Dann machst du gleich von deinem Widerrufsrecht gebrauch, da das definitiv kein Privatverkäufer ist.
    Ebay interessiert gar nichts. Ich habe da schon so oft Luftbarren gemeldet. Die warten bis die Käufer den VK`s tausende Euronen für nicht vorhandene Barren überweisen und gesperrt wird der VK erst, wenn die Auktionen lange vorbei sind.
    Manchmal geht es schneller, aber meist nur, wenn es ein fremd übernommener Account ist und der echte Inhaber dieses bemerkt.
    Ich bekomme immer, wenn die Auktionen längst vorbei und das Geld verloren ist, solche Hinweise.


    dies ist eine wichtige Mitteilung des eBay-Sicherheitsteams. Es handelt sich um folgendes Angebot:


    xxxxxxxxxxxx - Krügerrand 1 unze 1 oz


    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass alle Angebote des Verkäufers vor kurzem von uns beendet wurden. Die Berechtigung des Verkäufers, bei eBay zu handeln, wurde vorerst aufgehoben. Der Vorgang wird derzeit von uns untersucht. (Der aktuelle Status des Verkäufers wird auf der eBay-Website neben dem Mitgliedsnamen angezeigt.)


    Laut unseren Unterlagen waren Sie Bieter / Käufer bei einem Angebot dieses Verkäufers.

  • Sehe der Angelegenheit gelassen entgegen, bin an den Klardaten interessiert.

    Darf man wissen was du mit den Daten vorhast?


    Ich kenne Adressen im Ausland, wo man diese Dinger (ja, die in der "guten Qualität") ab Fabrik in Mengen bestellen kann.
    In vielen Ländern dieser Welt sind solche Sachen legal - austrocknen lassen wird sich der "Sumpf" also nicht dadurch, daß man einen Dealer hochnimmt.


    Damit will ich in keinster Weise das Anbieten dieser Fakes unter falscher Flagge verteidigen!!


    Aber als Deko, Spielzeug, Einbrecher-Lockstoff etc., angeboten als das was sie sind, haben sie ihre Existenzberechtigung.
    tdklaus

  • Als NP beschrieben, und als Kopie auf den Fotos klar zu erkennen


    Ich würde sagen es ist zumindest grenzwertig beschrieben und es wird darauf spekuliert, daß das Wort »Nachprägung« im Angebotstext überlesen wird. Diese Zeile ist in der kleinsten Schrift des gesamten Textes dargestellt. In der Angebotszeile hingegen steht »1oz.999/1000 Gold«, darauf sollte man sich berufen … Noch dazu wo hier auch von einer Prägequalität »PP« geschrieben wird. Soweit ich weiß existiert diese beim Original nicht?
    Zudem steht im Angebotstext »Material: 999/1000 24 Karat Goldauflage«, was durchaus so zu verstehen wäre, daß das Material eben 999/1000 Gold mit einer 24 Karat Goldauflage ist. Denn der Begriff Material kann sich ja schlecht nur auf die Auflage beziehen, wenn ansonsten nicht angegeben wird woras der Rest besteht. Wobei hier dann Material und Auflage identisch wären, aber das ist wohl das kleinste Problem bei dem Angebot.
    Insgesamt ein schlecht gemachter Betrugsversuch bei dem man sich verschiedene Hintertürchen für „Missverständnisse“ offenhalten möchte.



    Und bei legalen Kopien muß die Kennzeichnung der Kopie deutlich sichtbar und UNTILGBAR, d.h. z.B. eingesenkt, und nicht erhaben sein.


    Na da würde mich mal interessieren wo das geschrieben steht … Für gewöhnlich sind Nachprägungen auf eben die hier verwendete Weise als solche gekennzeichnet, wobei mir bisher allerdings nur solche von historischen Münzen untergekommen sind, nicht von noch aktuellen.

  • Das ist verboten, die entsprechenden Paragraphen kann sich jeder selbst raussuchen.
    Es ist ohne Bedeutung ob der Verkäufer NP, Kopie, copy, Medaille, Replik oder sonst was draufschreibt.
    Hoffentlich nimmt sich das BKA dieser Typen an.


    Schon wieder jemand der ohne Wissen einfach mal lauen Dunst in die Welt bläst!


    Dann schau mal in einen >entsprechenden< Paragraphen...nimm das BGB zur Hand !


    Junge, wenn du von Jura keine Ahnung hast, bleib' einfach besser still ! :wall:




    Esel

  • >entsprechenden< Paragraphen

    Hallo und eventuell ein Sorry für meine Forumulierung "selbst heraussuchen"!


    Habe jetzt selbst zusammengefasst.


    Die Münze „Wiener Philharmoniker“ ist laut Definition in Österreich gesetzliches Zahlungsmittel. Infolgedessen kommen hier laut deutschem Strafgesetzbuch, besonderer Teil, 8. Abschnitt die Paragraphen 146 bis 152b zur Anwendung, dieser Abschnitt heißt: Geld- und Wertzeichenfälschung.


    Auszug aus § 146: Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer:


    1. Geld in der Absicht nachmacht, dass es als echt in Verkehr gebracht oder dass ein solches Inverkehrbringen ermöglicht werde, oder Geld in dieser Absicht so verfälscht, dass der Anschein eines höheren Wertes hervorgerufen wird.


    2. falsches Geld in dieser Absicht sich verschafft oder feilhält.


    Der § 152 bezieht sich dann auf Geld eines fremden Währungsgebietes, was beim Thread-Thema „Wiener Philharmoniker“ eigentlich nicht mehr 100%ig stimmt, weil DE und AT mittlerweile eine Währungsgebiet sind*, aber käme z.B. bei Maple Leaf oder Krugerrand zur Anwendung.


    *Anmerkung: Der Wiener Philharmoniker ist nur in AT gesetzliches Zahlungsmittel, das ist umgekehrt auch bei den deutschen Silberzehnern der Fall, welche nur in DE gesetzliches Zahlungsmittel sind.



    § 152 Geld, Wertzeichen und Wertpapiere eines fremden Währungebietes


    Die §§ 146 bis 151 sind auch auf Geld, Wertzeichen und Wertpapieren eines fremden Währungsgebietes anzuwenden.


    Damit ist klar formuliert, dass Kopien, Nachprägungen, Medaillen von den oben von mir genannten Münzen Geldfälschungen sind.


    Gruß

  • LupusCamp


    NOCHMAL:


    Wenn ich Falschgeld (Kursgeld) in den Umlauf bringe um arglistig zu täuschen, dann ist das sicher strafbar...weiss jeder !!!


    Aber, wenn ich Repliken mit dem Hinweis auf eine Fälschung, Copy, etc. in den Umlauf bringe (Dieser Hinweis muss auf der Münze/Schein stehen und bei Verkauf, Abgabe, o.ä. benannt sein), dann ist dies legal !!!


    Auch die 100$ - Noten Toilettenpapier sind erlaubt !!!



    Gruss


    Gaul

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