Direkt vor der Bank gilt dann das oertliche MarktRecht ; entweder darf man als Fliegender Haendler Geschaefte betreiben ... oder man braucht eine Erlaubnis dazu ...
==> Diese Erlaubnis gibt es beim GewerbeAmt ...
Man braucht beim GewerbeAmt dann evtl. nur d. Adresse zu nennen ... ; dass dort auch d. Bank ist merken sie nicht ...
Die Bank kann dann dagegen klagen, dass ihr vor d. Tuer d. Kunden abgejagt werden ...
Man wuerde es so machen ... dass es nicht direkt offensichtlich nachweisbar ist .. dass mit der Aktion d. BankKunden gemeint sind.