Strategie?

  • ghost_god =


    zur aufklärung, es handelt sich bei meinem freund nicht um einen sozialschmarotzer, sondern jemand der über 30 jahre gearbeitet hat & arbeitslosengeld eingezahlt hat.....


    aus deiner aussage entnehme ich, das du (im falle von arbeitslosigkeit) keine unterstützung vom staat annehmen wirst UND das dieses verhalten völlig selbstverständlich ist......??? du zahlst also ein und erwartest nichts zurück im ernstfall???


    wie handelst du im krankheitsfall?? zahlst du sämtliche kosten bar aus eigener tasche beim arzt, oder zückst du deine krankenkassenkarte (du weisst schon wer das dann bezahlt?)

  • Meine Worte waren sicherlich provozierend und wohl auch etwas unhoeflich, dafuer moechte ich mich entschuldigen.


    Aber zum Thema sei folgendes gesagt:


    Der entscheidende Fehler bei Deinem Vergleich "Arbeitslosenversicherung" / "Krankenversicherung" ist der, dass es sich bei dem faelschlicherweise als "Arbeitslosenversicherung" bezeichneten Mechanismus eben nicht um eine Versicherung handelt. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Wenn dem so waere, koennten u.a. keine Leistungen mehr bezahlt werden, wenn diese die Einnahmen + Ruecklagen ueberstiegen. Steuergelder duerften zu diesem Zweck nicht angeruehrt werden. In der Realitaet werden Arbeitslosengelder aber defakto zu grossen Teilen durch Steuern mit finanziert. Auch muessten, wenn ein Versicherungssytem bestuende, einzelne Mitglieder in unterschiedliche Risikogruppen eingeteilt werden. Entsprechend waere die individuelle Beitragshoehe an dem individuellem "Arbeitslosigkeits-Risiko" auszurichten, etc. etc.


    Es handelt sich also nicht um eine Versicherung, sondern vielmehr um eine Zusatzsteuer, die entstehende aktuelle Kosten durch Arbeitslose gegenfinanzieren soll. Ein Anspruch im Sinne eines Versicherungsanspruches duerfte somit nicht bestehen und insofern ist es auch gerechtfertigt, dass bei anhaltend durch Steuergelder massiv finanzierten Arbeitslosengeldern auf Eigenleistung bestanden wird, sofern diese denn erbracht werden kann.


    Eine Krankenversicherung ist etwas gaenzlich anderes. Wer in bestimmte Risikogruppen faellt, wird aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wenn Versicherungen ihre vertraglich zugesicherten Leistungen nicht mehr erbringen koennen, ist der entsprechende Vertragspartner der Geschaedigte und nicht das ganze Volk - es kommt zur Insolvenz des Versicherungsunternehmens und nicht zur Finanzierung durch Steuergelder.



    Du vergleichst - wie leider viele - in diesem Fall Aepfel mit Birnen.




    mfG

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