Laut Bundesregierung ist der ESM ein völkerrechtlicher Vertrag, "der bewusst außerhalb der EU konzipiert wurde". Deshalb lehnt sie die vom Bundesrat geforderten demokratischen Mitbestimmungsrechte ab.
Das heißt, eine Mitbestimmung der Länder, wie sie bis heute in allen anderen Fällen bei der Gestaltung Europas durch Artikel 23 Grundgesetz garantiert ist, soll es beim ESM-Vertrag nach dem Willen der Regierung nicht geben. "Der ESM ist in diesem Sinne kein europäisches Projekt, da er nur die 17 Staaten der Euro-Zone betrifft", begründet ein Sprecher des Finanzministeriums die Haltung der Bundesregierung