http://www.bullion-investor.ne…ler-erschiesst-angreifer/
wie ist es eigentlich in deutschland?
haben hier münzhändler auch einen waffenschein und knarre?
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21. Dezember 2024, 18:47
http://www.bullion-investor.ne…ler-erschiesst-angreifer/
wie ist es eigentlich in deutschland?
haben hier münzhändler auch einen waffenschein und knarre?
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Richtig so.
Was mich allerdings wundert, dass der Trottel nicht mit einer Bewaffnung des Händlers rechnete, wo doch in USA jeder Kaugummihändler eine Kanone unter dem Tresen hat.
Genau:
1. In den USA hat jeder Volltrottel eine Waffe. Damit zu rechnen, daß ausgerechnet ein Münzhändler keine hat, ist schon selten dämlich
2. Auf dem Video sieht man, daß direkt neben dem Münzgeschäft ein Waffengeschäft ("Guns") ist. Dann anzunehmen, daß der Münzhändler keine hat, ist auch sehr dämlich
Nach einer letzten - allerdings nicht repäsentativen - Umfrage würde ich mal davon ausgehen, daß mindestens die Hälfte der deutschen Münzhändler ebenfalls einen "Waffenschein" besitzt, abgesehen davon, daß das Tragen der Waffe im eigenen Besitztum sogar lediglich mit einer Waffenbesitzkarte möglich ist, - ebenso wie die Selbstverteidigung. Auch in Deutschland wäre das Erschiessen eines Angreifers, der mir mit dem Messer im Gesicht herumfuchtelt, nach den Notwehrvorschriften erlaubt. Lediglich das Erlangen einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenscheins ist an strengere Voraussetzungen als in USA geknüpft.
Die wenigsten dürften Freude dabei empfinden, einen anderen Menschen zu erschiessen. Wer allerdings jemandem mit einem Messer im Gesicht herumspielt und ihm droht, kann kaum damit rechnen, daß man ihn zum Alleinerben einsetzt.
hallo robertino,
danke für deine sehr interessanten einblicke ins nachbarland.
in der tat ist in deutschland der opferschutz oftmals zweitranging.
da es für den normal bürger keine möglichkeit der bewaffnung gibt
wird dies von zumeist jungen alkoholisierten gewaltätern auf brutalste weise ausgenutzt.
stattdessen wird an die zivilcourage von zeugen appelliert, d.h. die menschen sollen sich zum krüppel schlagen lassen.
unsere politiker die uns eine bewaffnung zur notwehr verweigern
haben ja personenschutz, leibwächter, gepanzerte limousinen und waffen zum eigenschutz
man sollte sie z.B. mal in eine bahn sperren und den terror über sich ergehen lassen.
grüsse
juergen
Übrigends, einem flüchtenden Räuber darf man, zumindest bei uns, nach gängiger Rechtssprechung auch in den Rücken schiessen, sofern er die Beute noch bei sich hat (= Überfall ist noch nicht abgeschlossen und darf daher noch abgewehrt werden). Also bei unserer Politik/Justiz ist noch ein Stück Restverstand vorhanden, aber die EU-Schergen arbeiten konsequent an der Abschaffung des Notwehrrechtes auch bei uns.
Robertino!
Glaube kaum, dass in Österreich auf den flüchtenden Räuber, egal ob mit oder Beute von hinten geschossen werden darf.
Wenn der Angreifer flüchtet, dann besteht keine unmittelbare Gefahr mehr und somit wäre der Waffeneinsatz unverhältnismässig.
Warnschuss, dann Beine, dann Oberkörper
Erst anrufen, dann der Warnschuss Aber immer erst nach dem Magazinwechsel
aber die Reihenfolge "Warnschuss-Beine-Oberkörper" ist Unsinn!
Nur auf die Beine zielen!..........................................Brustbein, Nasenbein, Jochbein...
Nur auf die Beine zielen!..........................................Brustbein, Nasenbein, Jochbein...
u made my day
Nur auf die Beine zielen!..........................................Brustbein, Nasenbein, Jochbein...
Bitte, bitte, bitte auch Steißbein...bitteeee.....
taheth
geiler geht's nimmer...
[...]Übrigends, einem flüchtenden Räuber darf man, zumindest bei uns, nach gängiger Rechtssprechung auch in den Rücken schiessen, sofern er die Beute noch bei sich hat (= Überfall ist noch nicht abgeschlossen und darf daher noch abgewehrt werden).[...]
Also in Deutschland bekommst Du bestimmt Ärger wenn Du einem flüchtigen Räuber in den Rücken schießt.
Und auch in Österreich ist das nicht so eindeutig. Da gab es doch den Fall des Rentners der einen 16-Jährigen erschossen hat:
Also in Deutschland bekommst Du bestimmt Ärger wenn Du einem flüchtigen Räuber in den Rücken schießt.
Und auch in Österreich ist das nicht so eindeutig. Da gab es doch den Fall des Rentners der einen 16-Jährigen erschossen hat:
Hab ich was verpasst? Ist der Anschluss schon erfolgt.
Warnschuss, dann Beine, dann Oberkörper
Richtig - die Reihenfolge ist später aber kaum überprüfbar (Tip eines Schießausbilders der Polizei )
leo
Richtig - die Reihenfolge ist später aber kaum überprüfbar (Tip eines Schießausbilders der Polizei )
leo
Stimmt so nicht. Man kann zwar nicht den zweiten und dritten Schuss unterscheiden aber den ersten Schuss sehr wohl, wenn(!) aus einer sauberen, gereinigten Waffe geschossen wurde. Es sind im Labor durchaus Spuren des Waffenöls am Projektil nachweisbar.