Registrierung auch beim Verkauf von Barren > 15000 Euro ?

  • Wenn man als Privatperson Goldbarren im Wert von mehr als 15000 Euro kauft wird man bekanntlich registriert.


    Gilt das auch wenn man als Privatperson Barren im Wert von mehr als 15000 VERKAUFT (=an den Händler/die Bank zurückgibt)?


    Peter

  • ja :D du wirst gemeldet :D


    es soll sogar Banken geben die dein ausländisches Geld ,bei Rück/Umtausch dem FA melden :D (bei viel'viel kleinere Summen) [smilie_happy]


    Gruss
    alibaba :D
    PS: Bargeldzahlungen bei Tankstellen bald verboten ? :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


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  • Wenn man als Privatperson Goldbarren im Wert von mehr als 15000 Euro kauft wird man bekanntlich registriert.


    Gilt das auch wenn man als Privatperson Barren im Wert von mehr als 15000 VERKAUFT (=an den Händler/die Bank zurückgibt)?


    Peter

    Also "Gott sein Dank" ist in der Realität beides noch "stuß".
    MfG 18K

  • Nach dem Polsprung verläuft die Achse von


    Basel - Zürich - Vaduz - über Moskau - Damaskus - Teheran - sowie Peking - Pjöngjang bis nach Havana.


    Spezialfälle werden am hinteren Ende der Achse (Guantanamo-Bay) an den Hämoriden behandelt.
    Wer dann noch Gold anfäßt kommt zu den Haien in die Bay.

  • ......Der mag keinen Perso fordern, da er kein verbuchtes(versteuertes) Geld dafür zahlt.


    Das dürfte wohl der Hauptpunkt sein. Wenn ein Händler die EK-Kosten für die Steuer in die Bilanz nehmen will, muss er seine "Lieferanten" im Zweifel benennen können....

  • Das dürfte wohl der Hauptpunkt sein. Wenn ein Händler die EK-Kosten für die Steuer in die Bilanz nehmen will, muss er seine "Lieferanten" im Zweifel benennen können....

    Jepp, im Zweifel ist der Steuer, dem Gericht, der Polizei der Ankaufsbeleg ink. Personummer vorzulegen, es wird aber nicht den Behörden gemeldet, wie im Anfangs-Post stehend. Es dient nur zur Absicherung des Käufers ( Händler ), damit im Falle eines Falles ( Ware wurde geklaut und dann halt verkauft ) fein raus ist, und die Ware nicht mehr beschlagnahmt werden kann.


    MfG 18K

  • Als Händler muss man nachweisen, was man wo gekauft hat,
    wäre ja zu einfach: dann würde jedes Unternehmen nur noch bar einkaufen,
    und sooo teuer, dass alle Unternehmer Hartz IV beantragen können ...
    weil nieman mehr Gewinne macht und versteuert.


    Darum wird jeder gewerbliche Händler eine Quittung verlangen. Warum manche
    gleich Ausweiskopien verlagen, selbst wenn Adresse bekannt und Zahlung auf ein Konto,
    dazu kenne ich keine Gesetzesgrundlage. (vielleicht weiss ja jemand mehr dazu ?)
    Wahrscheinlich aus Sicherheitsüberlegungen, weil das Finanzamt was unterstellen
    könnte ... wenn man ungeprüfte Quittungen von Max Mustermann, und Erna Müller
    vorzeigt.


    Bei jedem Geschäft gilt das bekannte Geldwäschegesetz, da ist man verpflichtet,
    IM VERDACHTSFALL Meldung zu machen, und im Normalfall Aufzeichnungen zu führen,
    (also Ausweiskopie und Frage ob der Käufer der "wirtschaftlich Berechtigte ist")
    die aber im Normalfall nirgendwo gemeldet oder registriert werden. Nur eingesehen werden
    "können" ... Das muss jeder Autoverkäufer auch machen, da bekommen die Behörden sowie
    bei der Anmeldung die Käuferdaten (und werten die auch fleissig aus, bei Luxuswagen)

  • Warum manche
    gleich Ausweiskopien verlagen,

    Niemand hat etwas von Ausweiskopie geschrieben! Der Verkäufer hat seine Perso.Nummer selber einzutragen, ob er da jetzt die Nummer einträgt oder die Lottozahlen von nächster Woche ist egal, als Händler ist man nicht die Polizei und auch nicht dazu berechtigt eine Kopie zu verlangen.


    MfG 18K

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