Goldmünzen einschmelzen illegal ?

  • Hallo Leute,


    ich war neulich bei meiner Bank, und die Dame erzählte mir, daß die Bank beim Ankauf weniger zahlt, wenn die Münze stark beschädigt ist und man sie quasi nicht mehr verkaufen kann - den sogenannten Schmelzwert.


    Das ist verständlich, nur frage ich mich: Können die beschädigte Goldmünzen einfach einschmelzen?


    Schließlich handelt es sich ja um offizielle Zahlungsmittel, die man nicht einfach aus dem Währungskreislauf entfernen bzw. zerstören darf, oder?



    Na gut, Papiergeld läßt sich ja auch in beliebigen Mengen herstellen, doch ich wüßte gerne eure Meinung dazu.



    Sebi

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von sebi21
    Hallo Leute,


    Schließlich handelt es sich ja um offizielle Zahlungsmittel, die man nicht einfach aus dem Währungskreislauf entfernen bzw. zerstören darf, oder?


    Moin,
    Bitte gelegentlich Filme angucken, wo genüßlich mit Geldscheinen Zigarren angezündet werden. ;)
    (Vielleicht kommt mal die Zeit, wo wir mit den Bergen von "Fiat money" Kamine füttern).


    Na also, daß Du mit Deinem Geld,( falls überhaupt Deine Münzen gültiges Zahlungsmittel sind,)
    nicht machen kannst ,was DU willst, halte ich für ausgeschlossen.


    Guck mal, wieviel Münzen zu Schmuck usw, sogar zu Zifferblättern von Uhren verarbeitet werden.


    Zu dem Thema Banken : Münzhandel bekommst du hier hoffentlich kompetente Antworten.


    Grüsse.


    "Die Märkte haben nie unrecht, die Menschen oft." Jesse Livermore, 20.Jh.

    "Die Demokratie ist das Paradies der Schreier und Schwätzer, Phraseure, Schmeichler und Schmarotzer, die jedem sachlichen Talent weit mehr den Weg verlegen, als dies in einer anderen Verfassungsform vorkommt." E.von Hartmann

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

    • Offizieller Beitrag

    @0711


    Man lernt nicht aus!!!
    ( Dafür "verbrennt" unser Staat an anderer Stelle unser Geld---ist ein anderes Thema ;)
    Du spricht ja von Zahlungsmitteln.


    -------Nun mit dem Einschmelzen: noch mehr oder weniger Ernsthaftes:
    Warten, bis der Schmelzwert den Handelswert übersteigt.
    Gibts nicht? In den USA sind sämtliche ältere Silberdollar und auch kleine -Silbermünzen verschwunden,
    weil der Silberwert anstieg, und sie werden säckeweise gehandelt.Aber bei uns ist der Silbergehalt zu niedrig,vorerst.
    Bei Massen - Goldmünzen kann das schon anders aussehen.--------


    Grüsse


    "Die Märkte haben nie unrecht, die Menschen oft." Jesse Livermore, 20.Jh.

    "Die Demokratie ist das Paradies der Schreier und Schwätzer, Phraseure, Schmeichler und Schmarotzer, die jedem sachlichen Talent weit mehr den Weg verlegen, als dies in einer anderen Verfassungsform vorkommt." E.von Hartmann

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

    Einmal editiert, zuletzt von Edel Man ()

  • Zitat

    Original von 0711


    Es widerspricht vielleicht dem gesunden Menschenverstand, allerdings ist es tatsächlich so, daß man gesetzliche Zahlungsmittel eigentlich nicht zerstören DARF. Rechtlich ist es so daß man zwar Besitzer aber niemals Eigentümer dieser Sache sein kann, das Geld wird quasi nur zur Benutzung überlassen es findet aber kein Eigentumsübergang statt. Einfacher ausgedrückt könnte man vielleicht auch sagen das (physische) Geld wird grundsätzlich nur verliehen. Insofern ist es illegal - nämlich Sachbeschädigung - einen gültigen Geldschein zum anzünden von Zigarren zu benutzen oder ihn mutwillig zu zerreisen.
    [...]


    Moin 0711,


    du irrst. In Deutschland ist es möglich nicht nur den Besitz sondern auch das Eigentum an bspw. einem Euroschein zu erlangen. Demnach ist es legal diesen zu verichten. Weiß nicht worauf du deine Antwort aufgebaut hattest, ich habe in 2003 mal bei der Bundesbank angefragt. Die schrieben mir, dass Banknoten kein "Staatseigentum" sind sondern dem gehören, dem sie übereignet worden sind.


    Gruß



    HORSTWALTER

    • Offizieller Beitrag

    @HORSTWALTER et ALL


    Na das beruhigt, daß der gesunde Menschenverstand Recht hat.
    Alles andere wäre tatsächlich Unsinn. Eigentumsschutz.


    Gilt sicher auch für Münzen, war ja auch die Frage von sebi21.


    Grüsse


    "Die Märkte haben nie unrecht, die Menschen oft." Jesse Livermore, 20.Jh.

    "Die Demokratie ist das Paradies der Schreier und Schwätzer, Phraseure, Schmeichler und Schmarotzer, die jedem sachlichen Talent weit mehr den Weg verlegen, als dies in einer anderen Verfassungsform vorkommt." E.von Hartmann

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Es gibt kein Recht auf Eintausch mutwillig beschädigter Zahlungsmittel,
    kann man sich aber auch unter mit gesundem Menschenverstand erschließen.


    Gruß



    HORSTWALTER

  • Hallo Leute,


    danke für die Antworten. :)


    Wenn es in Deutschland egal ist, dann kann ich meine Münzen ja gleich in den Ofen legen.... ;)



    Ich dachte nur folgendes: In der Schule habe ich gelernt, daß jede Mark ein Symbol für einen reellen Gegenwert ist (vgl. Goldstandard).

    Das impliziert ja, daß man die im Idealfall konstante Geldmenge nicht einfach verändern darf, um keine Deflation oder Inflation zu bewirken.


    Dann würde das Verhältnis ja quasi aus den Fugen geraten, wenn man Geld einfach vernichten oder herstellen würde.... .

    • Offizieller Beitrag

    Moin


    Mannomann, interessantes (fast heiteres) Thema,will es nicht weiter vertiefen ;
    hab eigentlich ganz andere Interessen in genug eigenen Threads ;),aber:
    Gibt es nicht eine Regelung, daß Geldnoten, wenn sie 51% oder so erhalten sind, umtauschbar sind?


    Grüsse


    "Die Märkte haben nie unrecht, die Menschen oft." Jesse Livermore, 20.Jh.

    "Die Demokratie ist das Paradies der Schreier und Schwätzer, Phraseure, Schmeichler und Schmarotzer, die jedem sachlichen Talent weit mehr den Weg verlegen, als dies in einer anderen Verfassungsform vorkommt." E.von Hartmann

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von sebi21

    Ich dachte nur folgendes: In der Schule habe ich gelernt, daß jede Mark ein Symbol für einen reellen Gegenwert ist (vgl. Goldstandard).

    Das impliziert ja, daß man die im Idealfall konstante Geldmenge nicht einfach verändern darf, um keine Deflation oder Inflation zu bewirken.


    Dann würde das Verhältnis ja quasi aus den Fugen geraten, wenn man Geld einfach vernichten oder herstellen würde.... .


    Oje, wo geraten wir jetzt hin.
    Sebi21, empfehle Dir mal verschiedene Threads, wo Dir letztlich klar werden sollte, daß das alles passe´ ist.
    Nicht umsonst ist die Golddeckung usw aufgehoben worden, eben alles nur "Zahlungsversprechen"!!!!


    Aber das sprengt hier weit den Rahmen!


    Grüsse


    "Die Märkte haben nie unrecht, die Menschen oft." Jesse Livermore, 20.Jh.

    "Die Demokratie ist das Paradies der Schreier und Schwätzer, Phraseure, Schmeichler und Schmarotzer, die jedem sachlichen Talent weit mehr den Weg verlegen, als dies in einer anderen Verfassungsform vorkommt." E.von Hartmann

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Edelmann,


    es muß für einen Umtausch mehr als die Hälfe der Geldnote da sein. Sonst könnte ja noch jemand kommen und auch die andere Hälfe umtauschen. :D


    Gruß


    Lancelot

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von sebi21

    Aber daß der Staat die Geldmenge manipuliert, heißt ja nicht, daß er uns das auch zubilligt, oder? ;)


    Genauuuuuuuu


    Womit wir wieder am Anfang der netten Geschichte wären: Zuzutrauen (was für ein Wort) ist dem Staat nahezu alles. 8)


    Grüsse


    "Die Märkte haben nie unrecht, die Menschen oft." Jesse Livermore, 20.Jh.

    "Die Demokratie ist das Paradies der Schreier und Schwätzer, Phraseure, Schmeichler und Schmarotzer, die jedem sachlichen Talent weit mehr den Weg verlegen, als dies in einer anderen Verfassungsform vorkommt." E.von Hartmann

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

    • Offizieller Beitrag

    Daß das vorhin gesagte nicht so ganz abwegig ist, zeigt immer wieder das Verbot des
    Besitzes von Goldmünzen ,zB. durch Roosevelt in den USA usw.



    Wurde schon heftig in anderen Threads diskutiert, ob sowas wieder kommt,
    wenn das "Fiat money" am Ende ist.


    Gruß


    "Die Märkte haben nie unrecht, die Menschen oft." Jesse Livermore, 20.Jh.

    "Die Demokratie ist das Paradies der Schreier und Schwätzer, Phraseure, Schmeichler und Schmarotzer, die jedem sachlichen Talent weit mehr den Weg verlegen, als dies in einer anderen Verfassungsform vorkommt." E.von Hartmann

    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

    2 Mal editiert, zuletzt von Edel Man ()

  • Zitat

    Original von 0711


    Hallo HORSTWALTER,
    in dieser Sache würde mich tatsächlich die genaue Anfrage und der präzise Wortlaut der Antwort sehr interessieren, da ich mir eigentlich nicht vorstellen kann, daß sich der Sachverhalt geändert hat.


    @0711,
    hier hat Horstwalter definitv recht. AFM hat bereits den entsprechenden Paragraphen gepostet.
    Das Vernichten von Geldscheinen ist nicht strafbar.
    Ich kann mit meinen Geldscheinen eine Zigarre anzünden, mein Zimmer tapezieren, verstreuen oder einfach zu Hause im Safe lagern.


    Sobald die Geldscheine rechtmäßig in meinen Besitz kommen, nicht nur ihr Nutzer, sondern auch ihr Eigentümer - und da greift der Paragraf 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, nach dem ,der Eigentümer mit den ihm gehörenden Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren kann".
    Ersatz leistet die Bundesbank wenn mehr als die Hälfte des Scheins vorgelegt wird.Sie sagt aber auch: ,Absichtlich beschädigte Euro-Banknoten werden nicht ersetzt."


    http://www.bundesbank.de/bargeld/bargeld_beschaedigt.php


    Allerdings wird die Frage "Wem gehört das Geld" auch heute noch von Bänkern teilweise falsch beantwortet...

    „Die Menschen sind so einfältig und hängen so sehr vom Eindruck des Augenblickes ab, dass einer, der sie täuschen will, stets jemanden findet, der sich täuschen lässt.“ (Niccolò Machiavelli)

  • Anfrage zum Eigentum an Euro-Geldscheinen


    Sehr geehrter Herr Reymann,


    zu den in Ihrer o.g. Anfrage aufgeworfenen Fragen können wir Ihnen folgende Hinweise geben:
    Nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln kann jeder Eigentum an Banknoten erlangen.
    Banknoten sind also kein „Staatseigentum“ oder Eigentum der ausgebenden Notenbanken,
    sondern gehören demjenigen, dem sie übereignet worden sind. Grundsätzlich kann der Eigentümer
    mit ihm gehörenden Sachen (und damit auch Banknoten) in den durch die Rechtsordnung
    gesetzten Grenzen nach Belieben verfahren. Aus rechtlicher Sicht wäre es Ihnen daher
    an sich unbenommen, eine in Ihrem Eigentum befindliche Euro-Banknote zu beschädigen oder
    zu vernichten. Eine derartige Handlung stellt unseres Erachtens in Deutschland keine Straftat
    dar. Vorsorglich weisen wir jedoch darauf hin, dass wir für derart mutwillig beschädigte Banknoten
    keinerlei Ersatz leisten. Sie tragen daher das Risiko, dass eine von Ihnen beschädigte
    Banknote von Dritten im Zahlungsverkehr nicht mehr angenommen wird und daher faktisch
    wertlos wird.


    Mit freundlichen Grüßen


    DEUTSCHE BUNDESBANK



    gez. Kempf gez. Freimuth
    -------------------------------------------------------------------------
    Schreiben ist vom 13. Oktober 2003


    Gruß



    HORSTWALTER

Schriftgröße:  A A A A A