Goldpreis 2016 vom BMF auf 32308,- Euro /kg festgelegt

  • Ein Hinweis .. die weitverbreitete Interpretation, dass man diesen Satz
    auf VERKÄUFE von Anlagegold anwenden kann .. ist FALSCH !
    und kann zu bösen Überraschungen bei Steuerprüfungen führen.


    Das Finanzamt sieht das anders, und wenn man den Text genau
    liest steht da nur etwas von der EINFUHR und der sich daraus
    ergebenden EINFUHRUMSATZSTEUER


    da die Regeln für die Berechnung von USt und EUSt meistens
    gleich sind .. wäre es logisch, auch beim Verkauf so zu rechnen,
    aber es geht um Steuergesetze und die müssen ja nicht logisch sein,
    der Ermässigte 7 % Satz gilt ja auch nicht für die normale USt


    d.h. für die Einfuhr kann man sich den günstigsten Kurs aus
    Tageskurs und November Fixkurs aussuchen,
    ansonsten gilt GRUNDSÄTZLICH der Tageskurs wie es im
    Originalschreiben auch steht.

  • Richtig ist, dass es den reduzierten Satz beim Verkauf von Sammlermünzen nicht mehr gibt (in Deutschland)


    Richtig ist aber auch, dass zur Ermittlung einer etwaigen Steuerfreiheit von Goldmünzen beim Verkauf im Inland der vom BMF veröffentlichte Goldpreis aus Vereinfachungsgründen herangezogen werden kann.



    Wer da bei einer Betriebsprüfung "Überraschungen" erlebt, sollte einen Steuerberater einschalten oder seinen wechseln.

  • weder Steuerberater noch -Prüfer sind Expeten für EM Geschäfte



    sie lesen die Texte und interpretieren nichts hinein.
    Ich empfehle meinen Kunden genau das ... die Texte zu lesen ..


    Wer eigene Interpretationen .. wie man es irgendwo gehört hat,
    oder wie es möglicherweise auch Firmen anwenden .. verwendet,,
    geht ein fettes Risiko ein .. wer das hier als Expertenwissen postet,
    handelt wohl fahrlässig. Es gilt am Ende immer die Interpretation des FAmts....


    immer richtig ist der Rat den Steuerberater zu fragen .. aber der sichert sich
    normalerweise ab, keine Garantie dass dss FA etwas anders interpretieren könnte.
    und das FA gibt (kostenlos) auf Anfrage verbindliche Auskünfte.



    bei Detailfragen bitte pn ..


    und sorry dass die Forensoftware den Text so verunstaltet

Schriftgröße:  A A A A A