09.09.2015 Finanzinstitute sollen mehr Daten für Behörden sammeln
Aus dem heutigen Newsletter des Bankenverbandes...
Finanzinstitute sollen mehr Daten für Behörden sammeln
Bundesregierung und Bundesbank wollen deutsche Geldinstitute stärker in die Pflicht nehmen, Kundendaten für sie zu erheben. So hat die Regierung heute einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um besser gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung vorgehen zu können. Würde das Gesetz beschlossen, müssen deutsche Geldinstitute künftig einmal im Jahr bestimmte Kontodaten an die Finanzbehörden übermitteln. 2014 hatten gut 50 Länder den automatischen Datenaustausch in Steuersachen verabredet. Künftig sollen Informationen zur Identität der Steuerpflichtigen, Kontonummern, Kontostand und gutgeschriebene Kapitalerträge ausgetauscht werden. Gegen Pläne der Bundesbank, künftig wesentlich mehr Daten zu vergebenen Krediten zu sammeln, hat sich die "Deutsche Kreditwirtschaft" (DK), der Dachverband der deutschen Bankenverbände, ausgesprochen. Das hat heute das "Handelsblatt" unter Berufung auf ein DK-Schreiben an die Bundesbank, welches der Zeitung vorlag, berichtet. Laut Zeitung will die Bundesbank Kundendaten zu allen vergebenen Krediten in Deutschland von den Geldinstituten verlangen. Anders als das von der Europäischen Zentralbank (EZB) geplante Kreditregister will die Bundesbank nicht nur Wohnungsbau-, sondern auch Konsumenten- und Dispokredite erfassen. Gleichzeitig will die deutsche Notenbank die Meldeschwelle auf Null Euro absenken. Die EZB plant hingegen, Kredite erst von einem Volumen von 25.000 Euro zu erfassen. Laut "Handelsblatt" sollen Geldhäuser 40 personenbezogene Daten jedes Kreditnehmers melden. Die DK kritisiert: "Unsere Institute sehen sich über die Ausweitung der meldepflichtigen Kreditnehmer starken Reaktionen von Kunden und Öffentlichkeit ausgesetzt, die mit Sicherheit auch rechtliche Fragestellungen aufwerfen."
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zu #287 und #288
So langsam sickert das in die Medien ...
deutsche-wirtschafts-nachricht…nehmer-an-die-ezb-melden/
Banken müssen künftig jeden privaten Kredit-Nehmer an die EZB melden
Künftig müssen alle Banken Daten über die Kredit-Geschäfte ihrer Kunden an die nationalen Notenbanken übermitteln. Diese wiederum leiten die Daten an die EZB weiter. Mit diesem Vorhaben soll ein europäisches Kreditregister geschaffen werden. Damit kennt die EZB jeden privaten Kreditnehmer künftig namentlich.
Ab dem 1. Januar 2017 sollen die neuen Meldewesen-Bestimmungen für Banken in drei Phasen umgesetzt werden. Dieses Vorhaben soll nach Wunsch der EZB ab Oktober 2015 als Verordnung ergehen. Die nationalen Parlamente der EU werden umgangen und haben bei der Umsetzung der Verordnung kein Mitspracherecht.
Es geht bei dem Vorhaben um die Umsetzung einer Europäischen Kreditbank, die die Kreditvergabe im EU-Raum dokumentieren und überwachen soll. Das gesamte Projekt trägt den Namen Projekt Analytical Credit Dataset (AnaCredit). In der Vorbereitungsphase sind die nationalen Notenbanken angehalten, aus ihren nationalen Kreditregistern „granulare Daten an die EZB“ zu liefern. Das geht aus einem Papier vor, welches den Deutschen Wirtschafts Nachrichten vorliegt.
Für die Praxis bedeutet dies: Alle Daten werden künftig personalisiert. In Österreich sind beispielsweise alle Kredit- und sonstige Daten von Kunden unter 350.000 Euro Kreditobligo anonymisiert im Meldewesen der Banken gespeichert. Künftig soll jeder einzelne Bank-Kunde über eine Identifikations-Nummer der Nationalbank in Wien (ÖNB), die von der Bank für diesen Kunden bei der ÖNB angefordert werden muss, mit all seinen Geschäften, in 147 Datenfeldern, erfasst werden. Von der Bank sind alle Informationen über den Kunden an die ÖNB zu melden. Die ÖNB wiederum leitet die Informationen an die EZB weiter.
Im Detail gehören zu den Kreditnehmern, die erfasst werden, finanzielle Unternehmen, nicht-finanzielle Unternehmen, die öffentliche Hand, Einzelunternehmer und Einzelkaufleute sowie private Haushalte. Zu melden sind die Angaben zum Kreditgeber, zum Kreditnehmer, zum Geschäft, zum Sicherungsgeber, zum Sicherungsgegenstand sowie Angaben, um gemeinschaftliche Ausleihungen und Schuldverhältnisse zu erkennen.
Die meldungspflichtigen Gruppen werden in drei Phasen in das Projekt AnaCredit einbezogen. Während in der ersten Phase, die ab dem 1. Juli 2017 beginnt, die Banken ihre Geschäfte mit finanziellen sowie nicht-finanziellen Unternehmen und der öffentlichen Hand melden müssen, kommen ab Mitte 2019 und Mitte 2020 die anderen meldepflichtigen Gruppen dazu.
Die Meldeschwelle, ab der die einzelnen Geschäfte von den Meldepflichtigen an die EZB zu übertragen sind, beträgt 25.000 Euro pro Kreditnehmer. Sobald ein Kreditnehmer diese Schwelle überschreitet, sind alle Geschäfte mit dem betroffenen Kreditnehmer zu melden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die EZB die Meldeschwelle weiter absenkt.
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17.09.2015 Anbei eine übersichtliche Publikation von pwc zu AnaCredit
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18.11.2015 Aktuelle Pressemitteilung der Deutschen Kreditwirtschaft zu AnaCredit
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Die Deutsche Kreditwirtschaft teilt Kritik des BaFin-Präsidenten Felix Hufeld an AnaCredit
17. November 2015 -Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) teilt die kritische Haltung des Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Felix Hufeld, zu AnaCredit. Hufeld hat am 16. November 2015 bei einer Branchenkonferenz in Frankfurt am Main das Statistikprojekt der Europäischen Zentralbank (EZB) namens „AnaCredit“ als aus bankaufsichtlicher Sicht entbehrlich bezeichnet. Für die Aufsicht brauche man solche Schwellenwerte laut Hufeld nicht.
- Die aktuell im Raum stehende Meldegrenze in Höhe von 25.000 Euro je Kreditnehmer hält die DK für deutlich zu niedrig.
- Die für zukünftige Ausbaustufen vorgesehene Weitergabe personenbezogener Daten (zum Beispiel Jahreseinkommen der Kreditnehmer) sieht die DK unter verbraucher- und datenschutzrechtlichen Aspekten kritisch – insbesondere die geforderten Angaben zu Konditionen wie Zinssätze oder die Art der Zinsbindung.
- Eine Umsetzung der Meldeanforderungen auf konsolidierter Ebene (unter Berücksichtigung konzerninterner Geschäfte) lehnt die DK aufgrund des fraglichen zusätzlichen Informationsgehalts ab.
- Die mit dem AnaCredit-Projekt verbundenen Meldeanforderungen werden für die Institute und Rechenzentren hohe Implementierungskosten und hohe laufende Kosten verursachen.
Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt ausdrücklich die Ankündigung der EZB, nationalen Aufsehern die Befreiung kleiner Institute von der Meldepflicht zu ermöglichen und erwartet von der deutschen Aufsicht, diese Möglichkeit zu nutzen. Zudem sollte nach Ansicht der Deutschen Kreditwirtschaft das Statistikprojekt AnaCredit einer öffentlichen Konsultation unterzogen werden. Aufgrund der vielfältigen Bezüge zur Aufsicht kann es nicht allein als geldpolitisches Projekt gewertet werden.