AnaCredit / Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR)

  • 09.09.2015 Finanzinstitute sollen mehr Daten für Behörden sammeln


    Aus dem heutigen Newsletter des Bankenverbandes...


    Finanzinstitute sollen mehr Daten für Behörden sammeln


    Bundesregierung und Bundesbank wollen deutsche Geldinstitute stärker in die Pflicht nehmen, Kundendaten für sie zu erheben. So hat die Regierung heute einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, um besser gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung vorgehen zu können. Würde das Gesetz beschlossen, müssen deutsche Geldinstitute künftig einmal im Jahr bestimmte Kontodaten an die Finanzbehörden übermitteln. 2014 hatten gut 50 Länder den automatischen Datenaustausch in Steuersachen verabredet. Künftig sollen Informationen zur Identität der Steuerpflichtigen, Kontonummern, Kontostand und gutgeschriebene Kapitalerträge ausgetauscht werden. Gegen Pläne der Bundesbank, künftig wesentlich mehr Daten zu vergebenen Krediten zu sammeln, hat sich die "Deutsche Kreditwirtschaft" (DK), der Dachverband der deutschen Bankenverbände, ausgesprochen. Das hat heute das "Handelsblatt" unter Berufung auf ein DK-Schreiben an die Bundesbank, welches der Zeitung vorlag, berichtet. Laut Zeitung will die Bundesbank Kundendaten zu allen vergebenen Krediten in Deutschland von den Geldinstituten verlangen. Anders als das von der Europäischen Zentralbank (EZB) geplante Kreditregister will die Bundesbank nicht nur Wohnungsbau-, sondern auch Konsumenten- und Dispokredite erfassen. Gleichzeitig will die deutsche Notenbank die Meldeschwelle auf Null Euro absenken. Die EZB plant hingegen, Kredite erst von einem Volumen von 25.000 Euro zu erfassen. Laut "Handelsblatt" sollen Geldhäuser 40 personenbezogene Daten jedes Kreditnehmers melden. Die DK kritisiert: "Unsere Institute sehen sich über die Ausweitung der meldepflichtigen Kreditnehmer starken Reaktionen von Kunden und Öffentlichkeit ausgesetzt, die mit Sicherheit auch rechtliche Fragestellungen aufwerfen."


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    17.09.2015


    zu #287 und #288
    So langsam sickert das in die Medien ...



    deutsche-wirtschafts-nachricht…nehmer-an-die-ezb-melden/


    Banken müssen künftig jeden privaten Kredit-Nehmer an die EZB melden


    Künftig müssen alle Banken Daten über die Kredit-Geschäfte ihrer Kunden an die nationalen Notenbanken übermitteln. Diese wiederum leiten die Daten an die EZB weiter. Mit diesem Vorhaben soll ein europäisches Kreditregister geschaffen werden. Damit kennt die EZB jeden privaten Kreditnehmer künftig namentlich.


    Ab dem 1. Januar 2017 sollen die neuen Meldewesen-Bestimmungen für Banken in drei Phasen umgesetzt werden. Dieses Vorhaben soll nach Wunsch der EZB ab Oktober 2015 als Verordnung ergehen. Die nationalen Parlamente der EU werden umgangen und haben bei der Umsetzung der Verordnung kein Mitspracherecht.
    Es geht bei dem Vorhaben um die Umsetzung einer Europäischen Kreditbank, die die Kreditvergabe im EU-Raum dokumentieren und überwachen soll. Das gesamte Projekt trägt den Namen Projekt Analytical Credit Dataset (AnaCredit). In der Vorbereitungsphase sind die nationalen Notenbanken angehalten, aus ihren nationalen Kreditregistern „granulare Daten an die EZB“ zu liefern. Das geht aus einem Papier vor, welches den Deutschen Wirtschafts Nachrichten vorliegt.
    Für die Praxis bedeutet dies: Alle Daten werden künftig personalisiert. In Österreich sind beispielsweise alle Kredit- und sonstige Daten von Kunden unter 350.000 Euro Kreditobligo anonymisiert im Meldewesen der Banken gespeichert. Künftig soll jeder einzelne Bank-Kunde über eine Identifikations-Nummer der Nationalbank in Wien (ÖNB), die von der Bank für diesen Kunden bei der ÖNB angefordert werden muss, mit all seinen Geschäften, in 147 Datenfeldern, erfasst werden. Von der Bank sind alle Informationen über den Kunden an die ÖNB zu melden. Die ÖNB wiederum leitet die Informationen an die EZB weiter.
    Im Detail gehören zu den Kreditnehmern, die erfasst werden, finanzielle Unternehmen, nicht-finanzielle Unternehmen, die öffentliche Hand, Einzelunternehmer und Einzelkaufleute sowie private Haushalte. Zu melden sind die Angaben zum Kreditgeber, zum Kreditnehmer, zum Geschäft, zum Sicherungsgeber, zum Sicherungsgegenstand sowie Angaben, um gemeinschaftliche Ausleihungen und Schuldverhältnisse zu erkennen.
    Die meldungspflichtigen Gruppen werden in drei Phasen in das Projekt AnaCredit einbezogen. Während in der ersten Phase, die ab dem 1. Juli 2017 beginnt, die Banken ihre Geschäfte mit finanziellen sowie nicht-finanziellen Unternehmen und der öffentlichen Hand melden müssen, kommen ab Mitte 2019 und Mitte 2020 die anderen meldepflichtigen Gruppen dazu.
    Die Meldeschwelle, ab der die einzelnen Geschäfte von den Meldepflichtigen an die EZB zu übertragen sind, beträgt 25.000 Euro pro Kreditnehmer. Sobald ein Kreditnehmer diese Schwelle überschreitet, sind alle Geschäfte mit dem betroffenen Kreditnehmer zu melden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die EZB die Meldeschwelle weiter absenkt.


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    17.09.2015 Anbei eine übersichtliche Publikation von pwc zu AnaCredit


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    18.11.2015 Aktuelle Pressemitteilung der Deutschen Kreditwirtschaft zu AnaCredit



    die-deutsche-kreditwirtschaft.…8878605248d083996c9a8bf64


    Die Deutsche Kreditwirtschaft teilt Kritik des BaFin-Präsidenten Felix Hufeld an AnaCredit


    17. November 2015 -Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) teilt die kritische Haltung des Präsidenten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Felix Hufeld, zu AnaCredit. Hufeld hat am 16. November 2015 bei einer Branchenkonferenz in Frankfurt am Main das Statistikprojekt der Europäischen Zentralbank (EZB) namens „AnaCredit“ als aus bankaufsichtlicher Sicht entbehrlich bezeichnet. Für die Aufsicht brauche man solche Schwellenwerte laut Hufeld nicht.


    - Die aktuell im Raum stehende Meldegrenze in Höhe von 25.000 Euro je Kreditnehmer hält die DK für deutlich zu niedrig.


    - Die für zukünftige Ausbaustufen vorgesehene Weitergabe personenbezogener Daten (zum Beispiel Jahreseinkommen der Kreditnehmer) sieht die DK unter verbraucher- und datenschutzrechtlichen Aspekten kritisch – insbesondere die geforderten Angaben zu Konditionen wie Zinssätze oder die Art der Zinsbindung.


    - Eine Umsetzung der Meldeanforderungen auf konsolidierter Ebene (unter Berücksichtigung konzerninterner Geschäfte) lehnt die DK aufgrund des fraglichen zusätzlichen Informationsgehalts ab.


    - Die mit dem AnaCredit-Projekt verbundenen Meldeanforderungen werden für die Institute und Rechenzentren hohe Implementierungskosten und hohe laufende Kosten verursachen.


    Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt ausdrücklich die Ankündigung der EZB, nationalen Aufsehern die Befreiung kleiner Institute von der Meldepflicht zu ermöglichen und erwartet von der deutschen Aufsicht, diese Möglichkeit zu nutzen. Zudem sollte nach Ansicht der Deutschen Kreditwirtschaft das Statistikprojekt AnaCredit einer öffentlichen Konsultation unterzogen werden. Aufgrund der vielfältigen Bezüge zur Aufsicht kann es nicht allein als geldpolitisches Projekt gewertet werden.

  • 01.12.2015 Ergänzende Info aus einer Veröffentlichung des "Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands"


    Analytical Credit Datset (AnaCredit)
    Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat Anfang September 2015 den Start der Projektuntersuchungsphase zur Implementierung eines granularen statistischen Kreditmeldewesens (Analytical Credit Dataset - AnaCredit) gebilligt. Über den genauen Datenerhebungsumfang wird die EZB gesondert entscheiden. Bei der Umsetzung in nationales Recht will sich die Deutsche Bundesbank eng an der erwarteten EZB-Verordnung orientieren. Insbesondere die Meldeschwelle von 25.000 Euro soll nunmehr doch gewahrt bleiben. Dispositionskredite sollen nicht erhoben werden. Die BBk will jedoch bereits in der ersten Umsetzungsstufe ab 2017 regelmäßig Informationen über Wohnimmobilienkredite sammeln. Wir haben der BBk vorgeschlagen, AnaCredit durch eine neu einzurichtende gemeinsame Arbeitsgruppe von Aufsichtsbehörden und Kreditwirtschaft zu begleiten.
    Im politischen Raum mehren sich unterdessen Zweifel, ob der immense Aufwand, den AnaCredit für die Kreditwirtschaft bedeutet, durch die aus der Datensammlung zu gewinnenden Erkenntnisse gerechtfertigt wird. Auch datenschutzrechtliche Bedenken werden geäußert. Die Kritik unterstützt die Position der Deutschen Kreditwirtschaft. Welchen Einfluss der Widerstand auf die Planungen der EZB hat, bleibt abzuwarten.
    Mit der Verabschiedung der EZB-Verordnung ist frühestens Ende 2015 zu rechnen. Die nationale Umsetzung soll bis Februar 2016 erfolgen. Um häufig gestellte Fragen zu AnaCredit zu beantworten hat die EZB unter ecb.europa.eu/explainers/tell-me-more/html/anacredit.en.htm eine Website eingerichtet.


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    08.12.2015 Ein weiterer aktueller Artikel zu AnaCredit in der BÖZ



    EZB lenkt bei Kreditregister ein
    Kritiker setzen Veröffentlichung von Entwurf durch


    Die Kritiker des geplanten Kreditmelderegisters Anacredit haben einen Etappensieg errungen. Die Europäische Zentralbank (EZB) hat auf ihrer Internet-Seite den Vorschlag in seiner aktuellen Fassung veröffentlicht. "Die Verordnung befindet sich noch im Entwurf", hieß es. Obwohl von Rechts wegen keine öffentliche Konsultation erforderlich sei, "rechtfertigt das große öffentliche Interesse an dem Vorhaben eine Veröffentlichung an dieser Stelle", erklärte die EZB.


    Das Projekt war lautstark kritisiert worden. Banken monierten, dass die Meldevorgaben - mehr als 100 Datenfelder für individuelle Kredite - einen unangemessenen Aufwand bedeuten würden. Der grüne Europaabgeordnete Sven Giegold hatte eine Beschwerde bei der EU-Datenschutzbeauftragten organisiert, der sich 900 Vorstandsmitglieder von Sparkassen und Banken anschlossen. "Ich begrüße, dass die EZB jetzt mit ihren Plänen an das Licht der Öffentlichkeit geht", sagte Giegold der Börsen-Zeitung. Nun komme es darauf an, "dass sich auch in der Substanz des Vorschlags etwas ändert".


    Interessierte können den Vorschlag bis zum 29. Januar kommentieren. Das Dokument findet sich unter ecb.europa.eu, und zwar in der Rubrik "Statistics", dann "Monetary and financial Statistics". In der linken Spalte steht dort das Schlagwort "AnaCredit project".


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    26.01.2016 Auszug aus der BÖZ zum Thema AnaCredit


    [Zitat Anfang] EZB-Direktoriumsmitglied Sabine Lautenschläger hat bei einem Gedankenaustausch mit EU-Abgeordneten das geplante Kreditmelderegister Anacredit gegen die Vorbehalte aus dem EU-Parlament verteidigt. Das geplante Register werde die geldpolitischen Aktivitäten der Europäischen Zentralbank und ihr Risikomanagement "entscheidend" unterstützen. [Zitat Ende]


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    23.05.2016 BÖZ: Die EZB schrumpft Anacredit


    [...] Das Vorhaben des europäischen Kreditregisters Anacredit fällt nach Protesten aus der Kreditwirtschaft einige Nummern kleiner aus, wie die Verordnung zeigt, welche die Europäische Zentralbank (EZB) am Freitag veröffentlicht hat.
    [...]
    Infolge der Konsultation sieht die EZB etwa davon ab, leistungsgestörte Kredite schon ab einem Volumen von 100 Euro zu erfassen - registriert werden nun alle Darlehen einheitlich ab einem Umfang von 25 000 Euro.[...] Vor allem aber gilt die am Freitag in Kraft gesetzte Verordnung allein für Kredite an Nicht-Finanzunternehmen. Eine Erfassung auch von Darlehen an Privathaushalte [...] zeichnet sich fürs Erste nicht ab. Nicht zuletzt hat die EZB den Start um sechs Monate nach hinten verlegt. Die erste Welle der Einführung ist nun für September 2018 vorgesehen.
    [...]
    Der Verzicht auf eine Erfassung von Darlehen an Private birgt Fallstricke, hatten doch die Finanzkrisen etwa in Irland und Spanien im privaten Immobiliensektor ihren Anfang genommen. Noch immer schätzt die EZB das Volumen der notleidenden Kredite in Euroland auf 900 Mrd. bis 1 Bill. Euro. [...] Im Zuge der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie freilich dürften dennoch Meldepflichten hinsichtlich privater Hypothekenkredite auf sie [die Banken] zukommen, da die Bundesregierung eine Empfehlung des Ausschusses für Finanzstabilität umsetzen will, neue Instrumente zur Regulierung des Wohnimmobilienmarktes zu schaffen.
    [...]
    Auch mit einer einheitlichen Meldegrenze ab 25 000 Euro kommt auf die deutschen Kreditinstitute mehr Aufwand zu. Denn die in der deutschen Großkreditverordnung verankerte Meldeschwelle liegt auch nach deren Reduktion um 500 000 Euro noch bei 1 Mill. Euro, während etwa in Portugal bereits alle Kredite ab 50 000 Euro gemeldet werden und in Spanien gar ab 6 000 Euro. [...]


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    19.07.2016 Es gibt mal wieder Neuigkeiten zum Thema AnaCredit...


    Es gibt Erleichterungen seitens der BuBa ...
    - Wohnkredite sind zunächst außen vor (erstmal zurückgestellt - mal gucken wie lange)
    - die Meldeschwelle wird (erstmal) angehoben auf 25.000 EUR je Kunde (25.000 EUR ist die geforderte Meldeschwelle der EZB, die BuBa wollte anfänglich ohne Meldeschwelle bei 0 EUR starten, s. Posts aus 2015)




    bundesbank.de/Redaktion/DE/Sta…anacredit&searchArchive=0


    AnaCredit
    Der EZB-Rat billigte am 18. Mai 2016 die Verordnung zur Implementierung eines granularen statistischen Kreditmeldewesens ("ECB Regulation on the collection of granular credit and credit risk data - AnaCredit"). Sie tritt zum 31. Dezember 2017 in Kraft. AnaCredit steht für "Analytical Credit Datasets". Vorgesehen ist eine neuartige Erhebungsmethodik auf Einzelkreditebene ("Loan-by-Loan"). Es entsteht ein granularer Datensatz, der bedarfsgerechte Auswertungen auf verschiedenen Aggregationsstufen ermöglicht.


    [... weiterer Text und jede Menge weitere Downloads und Links]

  • 20.07.2016


    Und schon gehts los ... wenn die Erfassung der Wohnimmobilienkredite nicht von Anfang an bei AnaCredit dabei sind, dann machen wir halt ein eigenes zusätzliches Register ...




    faz.net/aktuell/finanzen/meine…lienkredite-14346677.html


    Gesetzesvorschlag geplant - Bundesbank will Register für private Immobilienkredite
    Die Bundesbank will an die Daten der Banken zu privaten Immobilienkrediten. Das neue Melderegister dürfte aber auf Kritik stoßen.


    Die Deutsche Bundesbank will an die Daten der Banken zu privaten Immobilienkrediten. Ein solches Melderegister hat der Ausschuss für Finanzstabilität, der sich aus Vertretern des Bundesfinanzministeriums, der Finanzaufsicht Bafin und der Bundesbank zusammensetzt, vorgeschlagen. Dazu ist ein Gesetzesvorschlag in Vorbereitung, der wegen datenschutzrechtlicher Aspekte auf Kritik stoßen dürfte. Der Dachverband der Banken und Sparkassen, die Deutsche Kreditwirtschaft, forderte am Montag, dass das Vorhaben verschoben wird, bis die Europäische Zentralbank (EZB) ihr Kreditregister um die Daten zu den Wohnimmobilienkrediten erweitert.
    Das kann aber dauern, denn das EZB-Register mit dem Namen „Analytical Credit Dataset“ (Ana Credit) wird vorerst in einer abgespeckten Variante eingeführt und nur Firmenkredite umfassen. Ob und wann die EZB das Register um private Immobilienkredite erweitert, ist derzeit nicht abzusehen. Es war ursprünglich vorgesehen, doch hat die EZB nicht nur wegen der Komplexität, sondern auch wegen der Kritik aus der Politik davor zurückgeschreckt. Aber Deutschland ist in der Vergangenheit vom Internationalen Währungsfonds (IWF), dem Finanzstabilitätsrat der G-20-Regierungen und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken wegen der mangelhaften Kreditstatistiken kritisiert worden. In der Bundesbank will man eine bessere Datenbasis für Wohnimmobilienkredite, um riskante Entwicklungen oder die Auswirkungen aus der Umsetzung der gegenwärtig umstrittenen EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie besser beurteilen zu können.
    [...]


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    18.08.2016 Auszug aus der BÖZ ... als Ergänzung zu Post #314ff.


    Berlin macht Ernst mit Wohnkreditregister


    Die Bundesregierung macht Ernst mit ihrem Plan eines separaten Berichtssystems für Wohnimmobilienkredite. Einen ersten Referentenentwurf zur Umsetzung will das Bundesfinanzministerium schon "bald" veröffentlichen, abgeschlossen werden soll das entsprechende Gesetzgebungsverfahren in der laufenden Legislaturperiode. [...]


    Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) hatte im Juli 2015 "neue Instrumente für die Regulierung der Darlehensvergabe zum Bau oder Erwerb von Wohnimmobilien" angeregt. Teil dieser Empfehlungen sind neue Befugnisse für die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Vergabe von Immobilienkrediten durch Banken einschränken zu dürfen, wenn dies nötig ist, um damit eine Gefahr für die Finanzstabilität abzuwenden. [...]




    Den von mir fett markierte Teil muss man auch in Zusammenhang mit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie sehen. Deutsche Immobilien kaufen j/n? ab Post #72ff
    Mir scheint es, als ob man versucht von zwei Seiten her die drohende/bestehende Immobilienblase einzudämmen.
    Zum Einen soll das Gesamtvolumen dadurch eingeschränkt werden, dass weniger Interessenten "kreditfähig" sind, und zum Anderen kann man Kredivergabe bei noch immer zu vielen "kreditfähigen" über die Aufsichtsseite begrenzen.

  • 27.11.2015


    http://www.bundesbank.de/Redak…2015/2015_11_25_buch.html


    Anbei ein Auszug aus dem Redebeitrag der Vizepräsidentin der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Claudia M. Buch anlässlich der Vorstellung des Finanzstabilitätsbericht 2015 der Deutschen Bundesbank


    "[...] Finanzkrisen werden häufig von Übertreibungen auf Immobilienmärkten ausgelöst. Bislang gibt es in Deutschland keine makroprudenziellen Instrumente, die direkt an der Kreditbeziehung zwischen Gläubiger und Schuldner ansetzen. Deshalb hat der Ausschuss für Finanzstabilität der Bundesregierung im Juni dieses Jahres empfohlen, die Rechtsgrundlage für neue Instrumente im Bereich der Wohnimmobilienfinanzierung zu schaffen. Dazu gehören eine Obergrenze für das Kreditvolumen im Verhältnis zum Wert einer Immobilie und eine Begrenzung für den Schuldendienst im Verhältnis zum Einkommen des Immobilienkäufers. Unsere Arbeiten an diesen Instrumenten bedeuten nicht, dass sie in nächster Zeit zum Einsatz kommen werden. Wir müssen aber möglichen Fehlentwicklungen frühzeitig entgegenwirken können. [...]"



    Wie die gewünschten Beleihungsgrenzen und Verschuldungsquoten für Immokäufer ausschauen sollen bleibt vorerst im Dunkeln, aber ich denke, dass dann so mancher Immowunsch für so manchen Immokäufer nicht umsetzbar ist. Für Immoverkäufer bedeutet dies dann tendenziell einen kleineren Abnehmerkreis, was das Preisniveau eher nach unten als nach oben drücken dürfte. Dadurch reduzieren sich auch ggf. die Werte von Bestandsimmobilien, wodurch dann wiederum Beleihungsgrenzen gerissen werden könnten und Verkäufe notwendig werden. Dadurch gibt es dann noch mehr Angebote auf dem Markt und der Preisdruck erhöht sich und dann ...


    Irgendwie erinnernt mich dieses mögliche Szenario einer Spiralbildung an 2006/2007 in den USA ... aber gem. den ersten Worten des Zitats haben wir ja noch keine Übertreibung auf den Immobilienmärkten [Blockierte Grafik: https://www.goldseiten-forum.com/wcf/images/smilies/wink.png]


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    15.03.2016 Wohnimmobilienkreditrichtlinie


    Tschüß deutsche Immobilienblase! Wohnimmobilienkreditrichtlinie: weniger Kredite, fallende Preise!


    Die Preise für Wohnimmobilien in deutschen Großstädten steigen und steigen – in den letzten fünf Jahren alleine um 45%! Aber damit könnte, damit wird wohl eher bald Schluß sein. Der Grund: die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR), die am 4. Februar 2014 von der EU beschlossen wurde und binnen zwei Jahren, sprich jetzt, in die nationale Gesetzgebungen umzusetzen ist (für Deutschland siehe die Texte hier). In dieser Woche werden erste Banken in Deutschland beginnen, diese Richtlinie umzusetzen – mit vermutlich dramatischen Konsequenzen für den deutschen Immobilienmarkt.


    Dabei wird die Umsetzung dieser Richtlinie von den Banken nicht an die große Glocke gehängt – mit gutem Grund. Denn diese Richtlinie wird dazu führen, dass deutsche Banken deutlich weniger Kredite für Wohnimmobilien vergeben werden als zuvor. Denn mit dieser Richtlinie sind die Banken in der Haftung, wenn sie über die Risiken des Immobilienerwerbs nicht ausreichend aufgeklärt haaben. Und: mit dieser Richtlinie gilt, die Rückzahlung des Kredits durch den Kreditnehmer muss über die gesamte Laufzeit wahrscheinlich sein – in einigen Ländern wie UK oder Schweden zahlen die Kreditnehmer meist nur die Zinsen, tilgen aber nicht die Schulden an sich, da man von immer weiter steigenden Immobilienpreisen ausgeht.


    In Deutschland ist das anders, aber dennoch sind viele Kredite auf „Kante genäht“, also sehr knapp kalkuliert. Kommt etwas dazwischen (Krankheit, Scheidung, Berufsunfähigkeit) schaut es schlecht aus – bislang haben Banken diese Risiken in Kauf genommen, nun wird der Fokus verändert: der Kunde muß unterschreiben, dass er sich solcher Risiken bewußt ist. Da Banken ab jetzt in der Haftung sind, könnte etwa ein Kunde, der nächsten Monat einen Immobilienkredit mit einer Bank abschließt, gegen die Bank klagen, wenn etwa klar wird, dass der Kunde gar keine ausreichende Rente erzielen wird um dann den Kredit bedienen zu können.


    Also werden die Banken vorsichtiger und darauf drängen, dass der Kunde etwa eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, deren Ausschüttung so hoch ist, dass er selbst im Falle einer Berufsunfähigkeit die Kredite bedienen kann. Aber das wird teuer für die Kunden, das Geld, das so in die Berufsunfähigkeitsversicherung fließt, fehlt wiederum als disponibles Cash für einen Kredit. Gleichzeitig deutet sich an, dass die Banken bei der Berechnung dessen, wieviel etwa eine 4-köpfige Familie monatlich zum Leben braucht, die Sätze steil nach oben gehen werden: bislang liegt dieser Wert ca. bei 600 Euro pro Erwachsenem, inklusive zwei Kindern wird dann meist ein Wert von 1500 Euro veranschlagt.


    Nach unseren Informationen aus Bankenkreisen wird dieser Wert deutlich nach oben gehen auf ca. 1800 Euro – damit haben die Kreditnehmer deutlich weniger „Luft“ für den Kredit. Und gleichzeitig werden die Banken auf eine erhöhte Tilgungsrate drängen – eben weil es wahrscheinlich sein muß, dass der Kredit zu Lebzeiten auch voll zurück gezahlt werden kann. Das bedeutet im Klartext: die monatlichen Tilgungsraten werden deutlich steigen. Schätzungen gehen von einem Anstieg von 50% aus – das würde bedeuten, dass wer bislang 1400 Euro pro Monat zahlte, nun ca. 2100 Euro monatlich berappen muß zur Tilgung des Kredits. Und das ist ein KO-Kriterium für viele Kreditwillige!


    Nach Angaben von informierten Bankenkreisen geht man innerhalb der deutschen Banken davon aus, dass sich die Zahl der vergebenen Immobilien-Kredite so um 50% reduzieren dürfte, also faktisch nur noch jeder Zweite einen Kredit bekommen wird, der zuvor kreditwürdig war! Was das für die Preisentwicklung von Immobilien bedeuten wird, kann man sich ausrechnen!


    Aber das eigentliche Problem wird dann noch auf viele Kreditnehmer zukommen, die in ihren Verträgen mit der Bank keine „Prolongierung“ vereinbart haben – das gilt vor allem für viele Privatbanken wie etwa die ING Diba, Sparkassen dagagen haben meist eine Kreditanschlußgarantie gewährt, was das Problem wesentlich entschärft, da die Verträge dann nach alter Rechtslage behandelt werden.


    Ohne Prolongierung bedeutet: der Kreditvertrag wurde etwa für 10 Jahre ausgehandelt und muß dann neu verlängert werden. Bei dieser Verlängerung muß der Kunde dann gemäß der neuen Richtlinie nicht nur seine Kostenstruktur lückenlos nachweisen (was bei Privatbanken meist bislang nicht erforderlich war). Die Wohnimmoblienkreditrichtlinie wird auch dafür sorgen, dass sowohl die Tilgungsrate nach oben geht als auch die Anforderungen an die Kreditwürdigkeit deutlich steigen werden, eben damit die Rückzahlung des Kredits „wahrscheinlich“ ist. Wessen Kredit bislang „knapp auf Kante genäht“ war, dürfte also kaum mehr einen Anschlußkredit bekommen, wenn sich seine Einkommenssituation in der Zwischenzeit nicht deutlich verbessert haben wird. Und das bedeutet: viele werden dann mit leeren Händen dastehen, ihre Immoblie wird zwangsversteigert, da die Anschlußfinanzierung nicht gelingt. Mit der Zunahme von Zwangsversteigerungen wiederum werden die Preise für Wohnimmobilien vor allem in Großstädten unter Druck geraten.


    Daher: es ist Zeit, der Immobilienblase in deutschen Grostädten „tschüß“ zu sagen. Die Flucht in Betongold ist meist mit dem Eingehen von Klumpenrisiken verbunden, die den Sicherheitssuchenden nicht einmal bewußt sind. Jede Wette, dass viele Kreditnehmer, die keine Prolongierung in ihren Verträgen vereinbart haben, sich der neuen Gesetzeslage und der damit verbundenen Änderung der Praxis bei der Kreditvergabe nicht einmal bewußt sind. Da wird es für Tausende ein böses Erwachen geben..




    Richtlinie findet man hier bundesgerichtshof.de/DE/Biblio…hnimmobilienkreditrl.html


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    20.03.2016


    In der heutigen Welt am Sonntag gab es einen weiteren Artikel, in dem auf die Wohnimmobilienkreditrichtlinie Bezug genommen wurde WaS: Banken treten auf die Bremse
    Eine interessante Info w/Zahlenangabe war: "...Noch liege der Anteil der 100-Prozent-Finanzierungen bei 16 Prozent. Ein plötzlicher marktbreiter Werteverfall auf das Niveau von 2010 könnte diesen Anteil jedoch auf 40 Prozent nach oben schießen lassen. ..."

  • 30.05.2016 Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie kommt so langsam in den Mainstreammedien an...



    faz.net/aktuell/finanzen/meine…dArticle=true#pageIndex_2


    Baukredite - Hauskauf in Gefahr


    Die Bundesregierung hat die Bedingungen für Baukredite verschärft. Vor allem junge Familien und ältere Menschen könnten keine Finanzierung mehr bekommen.
    [...]
    Und so verfolgte auch die Bundesregierung durchaus hehre Ziele, als sie gerade die Kriterien für die Vergabe von Immobilienkrediten verschärfte. Sie will damit die Gefahr von Finanzkrisen bannen. Doch sie erzeugt vor allem Frust bei Hauskäufern: Denn sie bekommen viel schwerer als bisher einen Kredit – oder gar nicht mehr.
    Hintergrund ist eine Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU, die Deutschland anders als etwa Österreich besonders streng in nationales Recht umgesetzt hat und deren Folgen nun zunehmend zu spüren sind. Banken und Versicherungen müssen seit Ende März nachweisen, dass sie genau geprüft haben, dass der Kunde seinen Kredit innerhalb der Laufzeit zurückzahlen kann. Bisher haben die Finanzhäuser häufig vor allem darauf geachtet, dass die Immobilie in Zukunft nicht an Wert verliert, sondern am besten zulegt. Dann können sie sie notfalls ohne Verluste verkaufen, wenn der Eigentümer die Kredite nicht mehr zurückzahlen kann.
    [...]
    der Wert der Immobilie darf jetzt kein entscheidendes Kriterium mehr sein für die Frage, ob der Kredit vergeben wird oder nicht. Es zählt vor allem die Bonität des Eigentümers – und weniger die Qualität der Sicherheit.
    [...]
    Wer bisher weniger als 60 Prozent des Kaufpreises mit dem Kredit und den Rest mit eigenem Geld bezahlen wollte, bekam das Baudarlehen bisher oft sehr unbürokratisch. Die Angaben zur Bonität mussten nicht belegt werden. Das ist jetzt anders. Nun sind auch für diese Fälle komplette Unterlagen zu allen Einkünften aus Gehalt, Depot und eventuell Vermietung einzureichen.
    [...]
    Manch ein Paar bekommt dann weniger oder gar keinen Kredit mehr. Andere Banken verlangen zur Sicherheit mehr Eigenkapital.
    [...]
    Die Bundesregierung scheint mit den neuen Vorschriften also wie schon mit einigen Anlegerschutzgesetzen ihre Bürger zu sehr schützen zu wollen und hat so einige ungewünschte Folgen produziert. Zwar wollte sie Menschen davor bewahren, eine Immobilie zu kaufen, die sie sich nicht leisten können. Das könnte gelingen. „Doch die vergleichsweise restriktive Umsetzung der EU-Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber und die zum Teil übertriebene Vorsicht der Banken trifft eben viel mehr Menschen als nur die Geringverdiener“, sagt Kreditvermittler Stephan Gawarecki.
    [...]
    Befürchtungen, die in den vergangenen Wochen aufkamen, dass jetzt nur die Reichen an Baukredite kommen, sind demnach übertrieben. Aber für Normalverdiener wird es schwerer und bürokratischer. [...]


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    20.06.2016 Ein weiterer aktueller Artikel in Folge der Wohnimmobilienkreditrichtlinie...



    wiwo.de/finanzen/immobilien/im…verbaut/13708746-all.html



    Immobilienkredite - Der Weg zum eigenen Haus wird verbaut



    Neue Regeln für die Vergabe von Baugeld sind in Kraft. Mit drastischen Folgen: Viele bekommen kein Geld mehr.



    Ein Rentnerpaar möchte sein Haus altersgerecht umbauen und dafür 100 000 Euro von der Bank leihen. Ein Zeitsoldat braucht 280.000 Euro für ein Einfamilienhaus bei Koblenz. Ein 34-jähriger Betriebswirt und seine Familie wollen bei Mainz in ein Einfamilienhaus ziehen – und 350.000 Euro als Kredit aufnehmen.
    Drei Fälle, ein Problem: Ihre Bank verweigert den Kredit, wegen einer Richtlinie der Europäischen Union (EU). Die wurde zum 21. März in deutsches Recht umgesetzt – und die Regierung diskutiert bereits über eine weitere Verschärfung der Regeln. Banken sollen sicherstellen, dass Kredite für den Schuldner dauerhaft tragbar sind.
    Betroffen sind ältere Menschen und Interessenten mit schwer vorhersehbaren Einkünften. Das können Selbstständige sein, aber auch Eltern, denen während Kindererziehungszeiten Einkommensausfälle drohen.
    Deutlich weniger Interessenten bekommen jetzt Geld für Haus oder Wohnung. Bis zu 25 Prozent sollen – je nach Bank – davon betroffen sein.
    [...]
    Früher haben Banken zwei Dinge geprüft: die Person, die einen Kredit wollte, und das Objekt, das die Bank finanzieren sollte. Die Immobilie diente als Sicherheit für den Kredit – konnte der Kunde nicht mehr zahlen, durfte die Bank sie verkaufen.
    Seit Ende März aber ist die Welt eine andere: „Heute dürfen wir den Wert der Immobilie bei der Kreditvergabe nicht mehr berücksichtigen“, sagt Reinhard Frauscher, stellvertretender Vorsitzender der Raiffeisenbank Altötting. Banken sollen sich nicht mehr darauf verlassen, dass sie ihr Geld zur Not aus dem Verkauf der Immobilie ziehen können. Stattdessen dürfen sie Geld laut Gesetz jetzt nur noch leihen, wenn „keine erheblichen Zweifel daran bestehen“, dass der Kunde seine Raten bis zur Abzahlung des Kredits auch leisten kann.
    [...]
    Rentner sind besonders betroffen. Das Paar etwa, das sein Haus altersgerecht umbauen wollte, war der Bank mit 73 und 68 Jahren zu alt. Sie hätten den Kredit „voraussichtlich nicht innerhalb der statistischen Lebenserwartung“ zurückgezahlt. Dass ihre Immobilie seit Jahren lastenfrei ist und die gewünschte Kreditsumme um 80 000 Euro übersteigt, zählt nicht mehr. Einige Banken akzeptieren jetzt generell nur noch Darlehensnehmer bis 65 Jahre.
    [...]
    Auch Menschen mit befristeten Verträgen haben nun Probleme. Der Zeitsoldat mit dem Wunsch nach einem Haus konnte seiner Bank einen nur noch zehn Jahre laufenden Arbeitsvertrag vorweisen. Welchen Beruf er danach ausüben möchte, wusste er nicht. Das Geldhaus konnte nicht kalkulieren – „auf Grund der Befristung“.
    [...]
    Immer wieder kommen auch junge Familien in Bredouille – wie der Betriebswirt und seine Frau mit den zwei Kindern aus der Nähe von Mainz. Obwohl sie inklusive Eltern und Kindergeld im Jahr stolze 45 000 Euro netto verdienen, verweigerte die Bank den Kredit, aus Angst, später selbst belangt zu werden. Schließlich sei unklar, ob die Frau nach der Elternzeit arbeiten würde. Ohne Elterngeld könne sich die Familie Zins und Tilgung aber nicht mehr leisten.
    [...]
    Banken müssen stärker auf das Risiko teurer Anschlusskredite achten. „Läuft der Kredit in zehn Jahren aus, rechnen wir heute mit einem Zinssatz von sechs Prozent“, sagt Frauscher von der Raiffeisenbank.
    [...]
    Selbst Eigentümer mit laufendem Kredit können bei der Anschlussfinanzierung jetzt Probleme bekommen. Wollen sie zu einer günstigeren Bank wechseln, muss die nach den neuen Regeln prüfen. Die bisherige Bank muss das nicht unbedingt. Sie darf wie früher prüfen, wenn nur der alte, vor dem 21. März abgeschlossene Vertrag angepasst wird – mit neuem Zins und neuer Laufzeit. Das hat Folgen: „Einige Kunden werden bei der Anschlussfinanzierung von ihrer alten Bank abhängig sein“, sagt Hartmut Schwarz von der Verbraucherzentrale Bremen.
    [...]
    Es droht die nächste Verschärfung
    [...]
    Der beim Finanzministerium angesiedelte Ausschuss für Finanzstabilität hat vor einem Jahr empfohlen, der Finanzaufsicht BaFin mehr Durchgriffsrechte zu geben. Sie soll bei einer „drohenden Störung der Funktionsfähigkeit des Finanzsystems“ bei den Banken eingreifen und etwa eine Obergrenze für die maximal zulässige Verschuldung je nach Einkommen vorgeben dürfen.
    [...]

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