@ T-Trinker,
ich finde Deine Strategie vollkommen O.K., da Du die physische Anlage nicht vernachlässigst.
Bzgl. der Geltendmachung von steuerlichen Verlusten aus sogenannten Spekulationsgewinnen (untechnischer Ausdruck), also solche i.S. des § 23 EStG, mußt Du beachten, daß Du diese Verluste geltend machen kannst, wenn Du entsprechende Gewinne aus sog. Spekulationsgeschäften (also innerhalb der Spekufrist erzielte) verrechnen hast. Hast Du solche Gewinne nicht, kannst Du auch nicht geltend machen.
Ich hatte das mal irgendwo im Zertifikatethread noch etwas näher erklärt.
Viele Grüße
liberty