Einfuhrumsatzsteuer auf Goldmuenzen

  • Deine Medaille NICHT unter die in §25c UStG genannten Ausnahmen fällt.


    ( 340 * 19% ) + Bearbeitungsgebühr = ca. 75 - 78 Euro.....

  • malibux


    Du kannst doch schon vorab mit deiner Sendungsnummer und der Wareninhaltserklärung/Rechnung sowie der Warentarifnummer bei Fedex per Mail verzollen. Bekommst dann im Nachgang deine Rechnung ca. 14 Tage-3 Wochen vor der Kontobelastung und kannst so noch in Widerspruch gehen sollte etwas falsch verzollt werden :hae: :hae: :hae:

    "Auro loquente omnis oratio inanis est."- Wenn das Gold redet, dann schweigt die Welt.


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    Einmal editiert, zuletzt von pumpingiron ()

  • Es gab doch mal folgende gültige Aussage für die Einfuhr von Gold-/Silbersets:


    Wenn das Set als Set verkauft worden ist, kommt es darauf an, wie der WESENTLICHE Teil des Sets besteuert wird. Wenn der dominierende Hauptteil des Sets mwst-freie Goldmünzen sind, dann ist das ganze Set - trotz includierter an sich steuerpflichtiger Silbermünze.


    Welche Warentarifnummer ist dann bei der Anmeldung zu verwenden? Die für Anlagegold mit dem Setverweis ?) ?) Hat da jemand eine Info ?


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  • rufe mal im HauptZollAmt Dresden an , das sind die richtigen Spezialisten , halte deine Emailadresse


    bereit , der Kollege sendet dir genau das was du suchst , bei mir ging es mal um eine Goldmünze


    ... das druckste dir aus und nihmst es mit zum ZollAmt bei dir ... ,beschreibe dem DresdnerStollen


    äääääääääääh Münze genau ,die finden es für dich genau raus ,so war es bei mir :D


    Achtung Dialekt beachten , Naa Nööh :D


    Gruss
    alibaba :D
    PS: ....


    Informations- und Wissensmanagement Zoll
    Zentrale Auskunft
    Carusufer 3-5
    01099 Dresden



    Auskunft für Privatpersonen:
    Tel.: 0351/44834-510
    Fax: 0351/44834-590
    E-Mail: info.privat@zoll.de



    Internet: www.zoll.de
    Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
    Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

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  • und hier noch für die BuchFührung der SonderErMittlungsStellenEinFuhr :D


    im gegensatz zur unbegrenzten MenschenEinSchleusung , sind Pakete eingerenzt unauffällig pro Jahr :burka:


    Es wird ja neuerdings schon deine AsylSendungsImPortPakete gezählt in der PleiteVerSchenkerRepublik :boese:


    ........ hier mal die zulässigen für Private Mob und PackAktivitäten :D


    Waren zu nichtkommerziellen Zwecken, die an Privatpersonen gesandt
    werden, können wertunabhängig mündlich zur Überführung in den
    zollrechtlich freien Verkehr angemeldet werden; Art 225 Buchst. a)
    ZK-DVO.



    Waren zu nichtkommerziellen Zwecken bestimmt sind, sind
    - Waren, deren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr gelegentlich erfolgt (max. 9x/Jahr) und
    - die ihrer Art und Menge nach ausschließlich zum privaten Ge- oder Verbrauch durch
    den Empfänger und Angehörige ihres Haushalts bestimmt sind
    Art. 1 Nr. 6 ZK-DVO


    Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.


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    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.
    :D


    Gruss
    alibaba :D

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  • Ist schon irre, habe heute bei 4 Zollämtern angerufen, keine Klärung. Am plausibelsten erschien mir noch der Verweis vom HZA Frankfurt auf die "Einführenden Vorschriften" Punkt 3 a:


    3.Kommen für die Einreihung von Waren bei Anwendung der AllgemeinenVorschrift 2 b) oder in irgendeinem anderen Fall zwei oder mehr Positionen inBetracht, so wird wie folgt verfahren:
    a)Die Position mit der genaueren Warenbezeichnung geht den Positionen mitallgemeiner Warenbezeichnung vor. Zwei oder mehr Positionen, von denen sichjede nur auf einen Teil der in einer gemischten oder zusammengesetzten Wareenthaltenen Stoffe oder nur auf einen oder mehrere Bestandteile einer für denEinzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung bezieht, werden im Hinblickauf diese Waren als gleich genau betrachtet, selbst wenn eine von ihnen einegenauere oder vollständigere Warenbezeichnung enthält (RV A113A000).


    Jetzt kommt es: wäre wohl doch nicht so ein anderes ZA, da die ersten 4 Zahlen der Warennummern von Gold/Silber gleich seien, und zwar die 7118 , und darum, und nur darum seien es keine 2 verschiedenen Positionen. Muß keiner verstehen ?( ?( ?(


    Der nächste sagte, ich solle schreiben: Keine Warenzusammenzusammensetzung im Sinne des Zolltarifes und solle einfach eine 2/3 und 1/3 Regelung annehmen, also bei zum Beispiel 210 USD 140 USD als steuerfreie Goldmünze und 70 USD als Silbermünze angeben, wie sich der Wert zusammen setzen soll keine Ahnung ?)

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  • ich habe es so im HinterKopf , ein SilberGoldSet , wo das Gewicht des Goldes Höher ist ,fällt unter Gold


    und ist befreit von allen Übel , so hatte ich das mal in Erinnerung ,wenn es nur ein GesamtSetPreis gibt ,


    auf einfachtürkisch Silber gleich 500g. + 30g.Gold = du ZahleKowsky , GegenProba auf einfach, in dein


    Paket sind 500g oder einhalbes Kilo GoldMünze + 30g. Silber ,dann du nixs zahlen :D


    ja solange telefonieren bist du ein ZollStock findest der passt und gleich :P


    " ach köönse mir dat mal eben jetzt per Email rüber machen ,hier meine kurze EmailAdresse mit drei Zeichen auf
    gelben HinterGrund "


    die warten fast 8TätigungsStunden nur auf dein Anruf :D gerne sind sie bereit dir zu helfen :D


    ............ :D gut das die FestGehalt haben :D


    Gruss
    alibaba :D

    " Wo ich willkommen bin' lass ich mich nieder ,ansonsten geh ich wieder " ;)


    " jeden Morgen steht die Lüge als erste auf ,bis die Wahrheit ausgeschlafen hat " :D


    "Ich bin für mein Textinhalt verantwortlich ,nicht für das was du verstehst" 8o

  • § 25c Abs. 2 USTG


    "Anlagegold im Sinne dieses Gesetzes sind:


    1. 1. Gold in Barren- oder Plättchenform mit einem von den Goldmärkten akzeptierten Gewicht und einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendstel;
    2. 2. Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt."

    Absolut willkürlich, wenn der Import von Goldbarren und Goldplättchen mehrwertsteuerbefreit, aber der Import von Goldmedaillen, die nicht das 2,5 fache des Goldwertes überschreiten, vom Zoll mit 19 % abkassiert wird. Damit verstößt der Gesetzgeber meines Erachtens gegen das sogen. Willkürverbot, wonach man Gleiches nicht Ungleich behandeln darf.

  • Ich hatte mir mal einen sehr schönen 1 Unzen Barren in Australien geordert.
    Der lag zwar beim Zoll zur Abholung, es wurden aber keine Gebühren fällig, weil Anlagegold. Der Kommentar des Zöllners: Ach wie goldig, dass der Verkäufer sogar auf die Verpackung geschrieben hat, dass da eine Unze Gold drin ist, da haben sie aber mehr Glück als Verstand, dass sie den überhaupt bis nach Deutschland bekommen haben und er nicht anderweitig Interessenten gefunden hat.
    Recht hat er. Ich habe den Verkäufer dann auch nochmal angeschrieben und ihm mitgeteilt, dass das nicht unbedingt zielführend ist, das direkt außen zu deklarieren.

  • RFID999, ach was
    du kennst die Mehrwertsteuergesetzgebung bzgl. Eseln, Maultieren und Pferden, roh(lebend) und verarbeitet?
    oder Essensbestandteilen, die einzeln 7, gemischt aber 19% Mehrwertsteuer unterliegen?
    die tasse Kaffee beim Bäcker drinnen am tresen getrunken oder draußen auf der Straße


    da hättest du viel aufzuräumen

  • ach so, RFID999, wenn du dich grad mal kümmerst um die Medaillen-Mnzen sache, dann kläre doch bitte mal, wie es die Agenturmünzen auf die Liste der mehrwertsteuerbefreiten Münzen schaffen, obwohl die bei allen Anbietern (Reppa, MDM, Göde etc.) weit über den zulässigen 80% Aufpreis zum Gold verkauft werden und dafür keine Mehrwertsteuer abgeführt werden muß
    ersnthaft: bestechen die genannten Händler die Leute, die für diese Liste verantwortlich sind oder wie geht das?

  • Absolut willkürlich, wenn der Import von Goldbarren und Goldplättchen mehrwertsteuerbefreit, aber der Import von Goldmedaillen, die nicht das 2,5 fache des Goldwertes überschreiten, vom Zoll mit 19 % abkassiert wird.

    Goldmedaillen sind keine Goldmünzen.


    ersnthaft: bestechen die genannten Händler die Leute, die für diese Liste verantwortlich sind oder wie geht das?

    Nein, das Zauberwort lautet üblicherweise.


    2. Goldmünzen, die einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, nach dem Jahr 1800 geprägt wurden, in ihrem Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise zu einem Preis verkauft werden, der den Offenmarktwert ihres Goldgehalts um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt."

    Ein Beispiel: Die 25 ATS der Jahrgänge 1933/34/35/36/37 und 1938 sind von der MWSt. befreit obwohl sie mit einem Aufschlag von weit über 80% gehandelt werden. Da üblicherweise die Jahrgänge 1926/27/28/29/30 und 1931 mit einen kleineren Aufschlag als 80% verkauft werden. Bei Serien ist das immer so.
    Ganz anders bei den 100 Sfr 1925 die ist voll MWSt. pflichtig.


    Freundlich CARLOZ

  • RFID999, ach was
    du kennst die Mehrwertsteuergesetzgebung bzgl. Eseln, Maultieren und Pferden, roh(lebend) und verarbeitet?


    Selbstverständlich kenne ich auch diese Gesetzgebung. Ermäßigt besteuert werden laut Art. 96 und 98 der Richtlinie 2006/112/EG in Verbindung mit deren Anhang III "Nahrungs und Futtermittel, lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen und üblicherweise für die Zubereitung von Nahrungs und Futtermitteln verwendete Zutaten sowie üblicherweise als Zusatz oder als Ersatz für Nahrungs und Futtermittel verwendete Erzeugnisse“.


    Sinn und Zweck der Ermäßigungsvorschrift besteht darin, dem Endverbraucher den Kauf dieser Art von Nahrungs- und Futtermittel zu erleichtern.


    Von dieser Ermäßigung sind allerdings der Import von Dressur-, Reit-, Zirkus- oder Rennpferden nicht betroffen, da diese eben nicht in die menschliche oder tierische Nahrungskette gelangen, wie beispielsweise Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen. Bei Dressureseln oder für Hunderennen gezüchtete Windhunde gilt selbiges. Das ist freilich logisch und konsequent.


    Mein Einwand zielte auf die m. E. willkürliche Differenzierung von Goldmedaillen zu Goldbarren ab.

  • schon klar, daß das Wörtchen üblicherweise wichtig ist
    deshalb habe ich vor der Frage gegooglt, ob ich z.B. irgendeine Gold"Münze" der Salomonen für max. 80%überm Goldwert kaufen kann
    die stehen pauschal mit ihren Nennwerten von 10...50 $ in der Liste, obwohl man sie nicht nur nicht üblicherweise, sondern genau gar nicht für max. 80 überm Goldwert kaufen kann
    es gibt nur die absonderlichsten Motive zu absurden Aufpreisen
    https://www.mdm.de/goldmuenzen…017-set-30jahre-britannia
    175,-/gAu
    oder hier der Gipfel der Dreistigkeit, der im TV tatsächlich als einzige mehrwertsteuerfreie Plüschfigur beworben wird für 160,-/gAu (angeblicher Normalpreis 260,-/gAu)
    https://www.reppa.de/10-dollar…ldheart-family-panda-2018 (ja, in der Preismaske steht incl. Mwst., aber sie stehen wie gesagt in der Liste und werden im TV auch so beworben)


    auch eine Willy-Brandt-"Münze" hat dieses Südseekönigreich mit 600.000 Einwohnern schon herausgebracht
    die sind scheinbar politich sehr interessiert auch außerhalb ihrer Inselgruppe
    hrhr

  • Selbstverständlich kenne ich ... Ermäßigt besteuert Nahrungs und Futtermittel,...
    Sinn und Zweck der Ermäßigungsvorschrift besteht darin, dem Endverbraucher den Kauf dieser Art von Nahrungs- und Futtermittel zu erleichtern.


    Dressur-, Reit-, Zirkus- oder Rennpferden nicht betroffen, da diese eben nicht in die menschliche oder tierische Nahrungskette gelangen, ...Das ist freilich logisch und konsequent.

    soso, du findest die deutsche Mehrwertsteuergesetzgebung logisch und konsequent
    und warum werden dann Pferdefleischnahrungsmittel in D. mit 19% besteuert, obwohl für sie laut Eu der gemäßigte Satz angewendet werden dürfte?
    das nur als Beispiel, weitere unlogische und inkonsequente werde ich nicht raussuchen
    http://www.schwanzl-streich.de…ng_von_pferden/index.html

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