soso, du findest die deutsche Mehrwertsteuergesetzgebung logisch und konsequentund warum werden dann Pferdefleischnahrungsmittel in D. mit 19% besteuert, obwohl für sie laut Eu der gemäßigte Satz angewendet werden dürfte?
Es geht in dem von dir verlinkten Artikel vornehmlich um den Import von lebenden Pferden. Schlachtpferde werden nicht importiert. Da wären die Transportkosten zu hoch und aus welchem Grund sollte man einem alt gedienten Schlachtpferd noch einen unnötig weiten Weg zu der Schlachtbank zumuten? Es ist also zumindest nachvollziehbar, dass der Deutsche Gesetzgeber nach Rüge des EUGH den Import von Pferden pauschal mit 19 % besteuert.
Nicht nachvollziehbar ist allerdings der Umstand, dass man beim Import von Goldmedaillen 19 % Märchensteuer und für einen gleichwertigen Goldbarren keinen Zoll bezahlen müsste. Beides ist zum Zeitpunkt des Importes meist Gold für reine Anlagezwecke und selbst wenn der Medaille mehr Wertsteigerugspotential zukommen sollte wäre dieser Umstand reine Spekulation, nur um den Käufer der Goldmedaille " ex ante " willkürlich abzukassieren. So jedenfalls meine Sicht der Steuergesetzgebung.