Einsteigerfragen...


  • Hallo Marty,
    natürlich soll auch Silber verkauft werden und auch angekauft werden um wieder verkauft zu werden.
    Entweder macht man das selber, der nicht erwerbstätige Ehe-/Lebenspartner oder eventuell joblosen Kinder oder oder ...
    Darum ja auch ein hohes Investitionsvolumen, dass sich so etwas rechnet.
    Mit dem Vorwurf der Liebhaberei müsste man sich wohl frühesten nach 2-3 Jahren auseinandersetzen.
    Aber mir geht es hier nicht um Liebhaberei, sondern um finanzielle Optimierung größerer Investitionen, sprich darum, dass Vermögen zu mehren!


    Und noch einen großen Vorteil gegen über herkömmliche Edelmetallhändler würde man haben.
    Es gäbe im Prizip keine Lieferengpässe, da man ja immer einen Bestand von einigen 100 kg hätte, die man im Fall der Fälle für einen guten Preis dem Markt zu Verfügung stellt ;)
    Und wenn nach anfänglichen Anfangsverlusten dann auch mal Gewinne anfallen, wird das Finanzamt nicht von Liebhaberei ausgehen.
    Ich würde ja sowas nur mit einer Gewinnerzielungsabsicht empfehlen.
    Man investiert ja um Gewinne zu machen!

  • Zitat

    Original von acntf
    Was mir noch nicht ganz klar ist bei diesem Modell wäre die Auflösung der Gesellschaft.
    Was passiert dann mit dem Gesellschaftssilber?
    Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich dann, dass Silber in Privatbesitz überzuführen?
    Wird dann die MWSt. auf den gesamten Silberbestand sofort fällig?


    Bei der Geschäftsaufgabe darfst Du auf das ganze Silber Mehrwertsteuer abführen.


    Wenn Du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machst, dann stellt das gesamte noch vorhande Silber im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eine steuerpflichtige Einnahme dar.

  • Zitat

    Original von Goold


    Bei der Geschäftsaufgabe darfst Du auf das ganze Silber Mehrwertsteuer abführen.


    Wenn Du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung machst, dann stellt das gesamte noch vorhande Silber im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe eine steuerpflichtige Einnahme dar.


    Davon gehe ich im worst case auch aus.
    Nur meine Frage zielt darauf ab, welche legalen Gestaltungsmöglichkeiten es gibt.


    Angenommen, der Buchwert beträgt 10 Euro die Unze
    Der aktuelle Silberpreis liegt bei 15 €.


    Bezahle ich dann auf den Buchwert die MWSt., oder muss ich auf den Marktwert die MWSt. zahlen.


    Andere Fragen wären auch noch zu klären.
    Was wäre wenn ich eine Ltd. ( Billigmodell einer GmbH) gründe.
    Ergeben sich da gestalterische Vorteile, etc.


    Und man kann ja sicherlich auch zwischendurch Privatentnahmen machen.
    ZB Kauf bei 10€, Silber fällt auf 8 €
    Privatentnahme zu 8 €, MWSt. wird abgeführt.
    Verlust wird steuerlich geltend gemacht.


    Wie bereits geschrieben, mir geht es hier um die theoretische Entwicklung eines legalen Geschäftsmodell (Spekulationsmodell).

  • Zitat

    Original von acntf
    [Angenommen, der Buchwert beträgt 10 Euro die Unze
    Der aktuelle Silberpreis liegt bei 15 €.


    Bezahle ich dann auf den Buchwert die MWSt., oder muss ich auf den Marktwert die MWSt. zahlen.


    Maßgeblich ist der Einkaufspreis im Zeitpunkt der Entnahme, also die 15 €.

  • Zitat

    Original von acntf
    Andere Fragen wären auch noch zu klären.
    Was wäre wenn ich eine Ltd. ( Billigmodell einer GmbH) gründe.
    Ergeben sich da gestalterische Vorteile, etc.


    Bei der Ltd. oder der GmbH kannst Du die Verluste nicht mit anderen Erträgen verrechnen.


    Ich würde eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung bevorzugen, weil der Aufbau des Vorratsbestandes sofort in den Aufwand geht. Allerdings sind dann die Verkäufe natürlich in voller Höhe steuerpflichtige Einnahmen.

  • Zitat

    Original von acntf
    Und man kann ja sicherlich auch zwischendurch Privatentnahmen machen.
    ZB Kauf bei 10€, Silber fällt auf 8 €
    Privatentnahme zu 8 €, MWSt. wird abgeführt.
    Verlust wird steuerlich geltend gemacht.


    Einlagen und Entnahmen sollten umfassend und zeitnah dokumentiert werden. Bei dem geringsten Verdacht einer Manipulation wird das Finanzamt den Vorgang steuerlich nicht anerkennen.


    Zitat

    Original von acntf
    Wie bereits geschrieben, mir geht es hier um die theoretische Entwicklung eines legalen Geschäftsmodell (Spekulationsmodell).


    Verlass Dich drauf, dass das Finanzamt Dir in die Suppe spucken wird.

  • Zitat

    Original von Goold


    Bei der Ltd. oder der GmbH kannst Du die Verluste nicht mit anderen Erträgen verrechnen.


    Ich würde eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung bevorzugen, weil der Aufbau des Vorratsbestandes sofort in den Aufwand geht. Allerdings sind dann die Verkäufe natürlich in voller Höhe steuerpflichtige Einnahmen.


    Das ist so nicht ganz richtig bzw. unvollständig.
    Natürlich können Verluste einer Kapitalgesellschaft auch in der privaten Steuererklärung bedingt geltend gemacht werden.
    Stichwort: wesentliche Beteiligung
    Verluste und Gewinne aus wesentlichen Beteiligungen (>=1%) zählen zu den Gewerbeeinnahmen. Ein Spekultionsfrist besteht nicht.
    Es gilt das HEV. Gewerbesteuer fällt nicht an.


    Eine weitere Möglichkeit könnte sein, ich stelle der Kapitalgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung.
    Im Verlustfalle gibt es da sicherlich auch Abschreibungsmöglichkeiten.
    Aber auf diesen Gebiet kenne ich mich dann doch zu wenig aus, um hier konkrete Aussagen zu machen.


    Allerdings erscheint wegen der rechtlichen Komplexität eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung sinnvoll, da man hier ohne teure Beratung (Steuerberater, Notare) in der Regel auskommen kann.

  • Zitat

    Original von Goold


    Verlass Dich drauf, dass das Finanzamt Dir in die Suppe spucken wird.


    ?(
    Was sollte das Finanzamt dagegen einzuwenden haben, wenn man ein Gewerbe eröffnet und betreibt?
    ?(
    Man betreibt ja diesen Aufwand wohl erst mal nur, um daraus Gewinne zu erzielen.
    Und mit etwas unternehmerische Geschick und Glück ...
    warum sollen da nicht auch Gewinne anfallen.
    Es könnte sich ja aus so einem Modell auch eine nette Nebenerwerbsquelle auftun.

  • Zitat

    Original von acntf
    Natürlich können Verluste einer Kapitalgesellschaft auch in der privaten Steuererklärung bedingt geltend gemacht werden.
    Stichwort: wesentliche Beteiligung
    Verluste und Gewinne aus wesentlichen Beteiligungen (>=1%) zählen zu den Gewerbeeinnahmen. Ein Spekultionsfrist besteht nicht.
    Es gilt das HEV. Gewerbesteuer fällt nicht an.


    Bei diesen Verlusten handelt es sich nicht um Verluste der Kapitalgesellschaft, sondern um Verluste aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Ein nicht ganz unbedeutender Unterschied.


    Zitat

    Original von acntf
    Eine weitere Möglichkeit könnte sein, ich stelle der Kapitalgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung.
    Im Verlustfalle gibt es da sicherlich auch Abschreibungsmöglichkeiten.
    Aber auf diesen Gebiet kenne ich mich dann doch zu wenig aus, um hier konkrete Aussagen zu machen.


    Die Forderung kannst Du vielleicht wirtschaftlich, aber nicht steuerlich abschreiben, da solche Vermögensverluste Privatsache sind.


  • Vielleicht hatte ich Dich da nur falsch verstanden. Das Finanzamt hat natürlich nichts dagegen, dass Du Gewinne machtst und diese versteuerst.


    Ich hatte Deine Aussage so aufgefasst, dass sich das Finanzamt an Deinen Spekulationsverlusten beteiligen soll.


    Wenn in der Praxis zunächst Verluste auftauchen, wird das Finanzamt im Zweifel die Steuerverlagung durch einen Vorläufigkeitsvermerk so lange offen halten, bis Deine Gewinnerzielungsabsicht durch tatsächlich erzielte Totalgewinne auch belegt ist. Sollte Dir dies nicht gelingen, kann das Finanzamt sämtliche Verluste nachträglich aberkennen.


  • ad 1
    Die Anteile einer Kapitalgesellschaft zählen zum Privat-Besitz
    Die kann ich verschenken, aber auch verkaufen.
    Bei Verkauf fallen Gewinne oder Verluste an, die dann steuerlich zu berücksichtigen sind.
    Indirekt mache ich so die Verluste der Gesellschaft geltend, da sie sich direkt im Wert der Anteile wiederspiegeln.
    Darauf will ich hinaus


    ad1
    Wenn ich mit Gewinnabzielungsabsicht Geld "verleihe", kann ich im Verlustfall auch die Verluste, entsprechend der gesetzlichen Regelungen, geltend machen.
    Kauf einer Anleihe zu 100, Verkauf nach einem halben Jahr zu 50.
    Verlust ist steuerlich absetzbar bei den "Spekulationsgewinnen"
    Bei Finnanzinnovation gilt darüber hinaus keine Spekulationsfrist und
    zählt zu Gewinnen/Verlusten aus Kapitaleinkünften.
    Darauf spiele ich ab.
    Erhaltene Zinsen sind natürlich immer Kapitaleinnahmen.


    Das sind natürlich alles Fragen, die eindeutig vor der Verwirklichung eines solchen Gesschäftsmodells geklärt werden sollten.
    Sprich man braucht da wohl eine eingehende Beratung durch eine Steuerberater/Wirtschaftsprüfer.

  • Aber zurück zum Ausgangspunkt.


    Natürlich geht es nicht darum Verluste zu machen!
    Es geht darum Gewinne zu maximieren und eventuell anfallende Verluste steuerlich geltend zu machen.


    Jeder Händler steht vor dem Problem, die eingekaufte Ware zu einem höheren Preis gewinnbringend zu verkaufen.
    Auch der Edelmetallkäufer verfolgt dieses Ziel.
    Nur kann hier ein "falscher" Einkauf schnell mal zu hohen Verlusten führen.


    Und wenn man zB für 100.000 Silber kauft, dann fallen eben nun mal 16.000 bzw. 19.000 € MWSt. an.
    Diese bekommt man als Gewerbetreibender vom Finanzamt bis zum Verkauf gestundet.


    Betreibt man Silber als Gewerbe, wird man zudem neue Kontakte erschließen; im Einkauf sowie im Verkauf.


    Ein Gewerbe sehe ich auch als eine Art "Versicherung".
    Sollte der Silberpreis einbrechen, dann sind Verluste nicht zu vermeiden, wenn man hohe Lagerbestände zu einem hohen Einstandspreis hat.
    Als Gewerblicher hat man die Möglichkeit Verluste eben mit anderen Einkommensarten zu verrechnen.
    Man kann dann auch erwägen, ob man das Gewerbe aufgibt.


    Steigt hingegen der Silberpreis stark, dann kann das Gewerbe einfach weiterlaufen.
    Löst man dann irgendwann mal das Gewerbe auf und erzielt hohe Gewinne, dann muss dann eben auf den Gewinn Steuern zahlen.


    Zudem besteht immer die Möglichkeit bei "niedrigem" Silberpreis, geschäftliches Silber in den Privatbereich zu überführen.


    Ich sehe in so einem Modell jedenfalls viele völlig legale Gestaltungsmöglichkeiten.

Schriftgröße:  A A A A A