200 Euro Währungsunion "A" mit 19% Mwst - Verständnisfrage

  • Bisher konnte mir noch niemand genau erklären, warum die 200 Euro Gold mit "A" der 19% MwSt unterliegen. Konnte auch in der Suche nichts finden. Auf der World Money Fair hatte ich einen Händler gefragt. Der war aber auch gleich in 5 Sekunden von Ruhephase auf 280 hochgeschossen und konnte mir in seinem Kölner Slang keine für mich nachvollziehbare Antwort geben. Ich wollte auch nicht nochmal näher nachfragen, um ihm einen Herzinfarkt zu ersparen.


    Ich habe nur folgende Infos aufgeschnappt: Wenn der Handelspreis den Ausgabepreis um x Prozent überschreitet, dann wird MwSt draufgeschlagen. Das bestimmt ein Organ des Staats (?) und diese Reglung wird für jedes Kalenderjahr überprüft.


    Wer kann es genauer erklären und mal den Beamten nennen, der das bestimmt. Theoretisch könnte die Mwst ja wieder im nächsten Jahr abgeschafft werden, wenn die Münze unter dieser Watermark liegt und man hätte einfach Pech mit den 19% MwSt gehabt.


    Nächster Gedanke: Gibt es Händler, die mir einen Kaufbeleg mit 19% ausstellen würden/können und wenn ich Ausländer wäre, würde mir dann der Zoll bei der Ausreise die 19% rückerstatten?


    Irgendwie kommt mir diese Reglung ein wenig Gaga vor? Oder sehe ich das falsch ......

  • Es ist tatsächlich so, wenn der Preis mehr ist als Materialwert + x %, dann wird MwSt. fällig.


    Such mal hier im Forum, da wurde vor einiger Zeit schon drüber geredet.


    I. d. R. kannst Du Dir als Auswärtiger die MwSt wiederholen, aber bei Wiedereinfuhr nach D dann wieder abdrücken...


    Also einfach nur zum Goldpreis kaufen, und das Thema hat sich erledigt 8)

  • das gilt aber nur für einen Händler, der Ware aus eigenem Bestand verkauft.


    Händler die hauptsächlich An- und Verkaufen, melden "Differenzbesteuerung" beim Finanzamt an, dann sieht die Rechnung wie folgt aus: Ankauf 800, Verlauf 1000, + 19% auf 200 Euro = 1038 Euro (diese MWst muss NICHT auf der Rechnung ausgewiesen werden)


    Steuerlich gilt für Goldmünzen: Wert = weniger als 180 % vom Metallwert Steuerfrei, mehr als 180%: volle 19% und mehr als 250% => ermässigter Steuersatz 7% weil die dann als Sammlerstücke gelten:


    Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, sofern sie als Sammlungsstücke anzusehen sind, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 % des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt


    Und generell Steuerbefreit sind alle Münzen, die in der jeweils für ein Jahr gültigen Liste von Anlagemünzen stehen, die sind dann steuerfrei, ganz egal wie teuer sie gehandelt werden (siehe Anlage, die Liste als PDF .. pdf Anhänge gehen leider nicht ..


    hier die Links: #1 die berühmte Liste, #2 die Goldpreise # 3 die komplette Richtlinie zur MWst .. Gold ist auf einer der letzten Seiten ..



    http://www.bundesfinanzministe…perty=publicationFile.pdf


    http://www.bundesfinanzministe…ten/umsatzsteuer/176.html


    http://www.bundesfinanzministe…perty=publicationFile.pdf




    und nun frage niemand, warum es offenbar keine deutsche Anlagemünze gibt ?? Weder Kaiserreich - 20 Märker, noch 100 Euro Massenauflagen, dafür haben die Franzosen es aber geschaft, dass auch jeder 500ger Auflage in 10, 20 oder 50 Euro steuerfrei bleibt, egal wie teuer .. Logik hat nicht mit EU Bürokratie zu tuen :)

  • Steuerfrei sind nur Münzen, die als Anlagegold gelten. Münzen sind dann Anlagegold, wenn ihr Goldgehalt mindestens 900/1000 beträgt, sie nach dem Jahr 1800 geprägt wurden und ihr üblicher Preis nicht mehr als 80 % über dem Goldwert liegt (vgl. § 25 c Abs. 2 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz).

  • Zitat

    Original von juergenlangen
    Händler die hauptsächlich An- und Verkaufen, melden "Differenzbesteuerung" beim Finanzamt an, dann sieht die Rechnung wie folgt aus: Ankauf 800, Verlauf 1000, + 19% auf 200 Euro = 1038 Euro (diese MWst muss NICHT auf der Rechnung ausgewiesen werden)


    Ich dachte immer, dass für Edelmetalle die Differenzbesteuerung nicht möglich wäre (vgl. § 25 a Abs. 1 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz).

  • Kleiner Auszug aus WIKIPEDIA:
    Umsatzsteuer


    Anlagemünzen sind gemäß Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977, geändert durch die Richtlinie 98/80/EG des Rates vom 12. Oktober 1998 (Bekanntgabe der Liste der von der Umsatzsteuer befreiten Anlagemünzen gemäß Art. 26b Buchstabe A Ziffer ii) im Amtsblatt der Europäischen Union unter ABL. EU 2005 Nr. C 300 S.10) von der Umsatzsteuer befreit.


    Diese Befreiung gilt jedoch nur für Goldmünzen. Palladium- und Platinmünzen sind dagegen voll steuerpflichtig, für die meisten Silbermünzen gilt der ermäßigte Steuersatz.



    Das 200-Euro-Stück ist in dieser Liste NICHT aufgeführt!
    Die Goldmark übrigens auch nicht, aber für die gibt´s meines Wissens nach eine eigene Verfügung des BMF bzw sie ist in einer verfügung den Anlagemünzen gleichgestellt worden.

  • Zitat

    Original von Lord Vetinari
    Das 200-Euro-Stück ist in dieser Liste NICHT aufgeführt!
    Die Goldmark übrigens auch nicht, aber für die gibt´s meines Wissens nach eine eigene Verfügung des BMF bzw sie ist in einer verfügung den Anlagemünzen gleichgestellt worden.


    Die Goldmark dürfte inzwischen unter die o. g. gesetzliche Definition des Anlagegoldes fallen und somit steuerfrei veräußerbar sein.

  • Zitat

    Original von Goold


    Ich dachte immer, dass für Edelmetalle die Differenzbesteuerung nicht möglich wäre (vgl. § 25 a Abs. 1 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz).


    Kleiner Fehler bei der Berechnung:


    Die 19% werden aus den 200 Euro herausgerechnet!
    Also 200 / 119% x 19% = 31,93 Euro. Die sind als USt gem §25a UStG an das FA abzuführen.

  • Hier sind die BMF-Schreiben:


    http://www.bundesfinanzministe…perty=publicationFile.pdf


    Leider fehlen da immer die deutschen EU-Goldmünzen


    in der 2001er Liste finden sich noch die Kaiserreichmünzen (10 + 20 Mark), ab 2005 sind nur noch die 10er drin (was völliger Quatsch ist)


    http://www.bundesfinanzministe…perty=publicationFile.pdf

  • Zitat

    Original von juergenlangen


    Händler die hauptsächlich An- und Verkaufen, melden "Differenzbesteuerung" beim Finanzamt an, dann sieht die Rechnung wie folgt aus: Ankauf 800, Verlauf 1000, + 19% auf 200 Euro = 1038 Euro (diese MWst muss NICHT auf der Rechnung ausgewiesen werden)


    Kleine Korrektur:
    (diese MWst DARF NICHT auf der Rechnung ausgewiesen werden)

    Der Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius 0. Und das nennen sie ihren Standpunkt :D (Albert Einstein)

  • Zitat

    Original von Goold


    Ich dachte immer, dass für Edelmetalle die Differenzbesteuerung nicht möglich wäre (vgl. § 25 a Abs. 1 Nr. 3 Umsatzsteuergesetz).


    Das ist mir auch nicht ganz klar. Ich finde vor allem nirgends die Vorschriften für den Zolltarif. Bzw eine Liste sämtlicher Positionen. und 25a/1/3 bezieht sich auf bestimmte Positionen des Zolltarifs.
    Andererseits müssen die Münzhändler ja wohl irgendwie USt abführen. Und das geht wohl nur mit 25a. Stell dir vor, du kaufst ne Münze für 1000 von Privat an und verkaufst die dann brutto für 1100 weiter. Da zahlst du ohne Differenbesteuerung drauf (19% aus 1100 sind 176 Euro)

  • Ich bin kein Steuerfachmann .. ich weiss das von einem Händler, der hatte das in Angeboten angeben: "Differenzbesteuert" und der hat mir gesagt, wenn man das macht, muss man das immer machen, man kann nicht einmal Vorsteuer abziehen für Ware die man mit MWst gekauft hat, und beim nächsten Geschäft wieder nur die Differenz versteuern. Das lohnt also, so wie ich es verstanden habe nur, wenn man ein Gewerbe hat, dass ausschliesslich von Privat ankauft.


    Ich glaube deshalb haben grosse Händler auch verschiedene GmbHs / Shops.

  • Der Klassiker der Differenzbesteuerung ist der Gebrauchtwagenhandel. Das System ist mir auch geläufig und ist absolut sinnvoll.


    Bedenken habe ich nur, weil für Edelmetalle ausdrücklich die Differenzbesteuerung gesetzlich ausgeschlossen ist. Da im Gesetz auf bestimmte Posititionen des Zolltarifs verwiesen wird, wäre es allerdings möglich, dass z. B. Sammlermünzen (kein Anlagegold) keine Edelmetalle in diesem Sinne darstellen und deshalb für die Münzen die Differenzbesteuerung anwendbar wäre. Genaue Klärung wäre somit nur mit dem Zolltarif möglich.

  • Zitat

    Original von Goold
    Der Klassiker der Differenzbesteuerung ist der Gebrauchtwagenhandel. Das System ist mir auch geläufig und ist absolut sinnvoll.


    Bedenken habe ich nur, weil für Edelmetalle ausdrücklich die Differenzbesteuerung gesetzlich ausgeschlossen ist. Da im Gesetz auf bestimmte Posititionen des Zolltarifs verwiesen wird, wäre es allerdings möglich, dass z. B. Sammlermünzen (kein Anlagegold) keine Edelmetalle in diesem Sinne darstellen und deshalb für die Münzen die Differenzbesteuerung anwendbar wäre. Genaue Klärung wäre somit nur mit dem Zolltarif möglich.


    Wir scheinen in derselben Branche zu sein. :D
    Kann mich deiner Meinung nur anschließen, dummerweise find ich nichts zum Thema Zolltarif.

  • Ok, hab´s herausgefunden, ein Anruf beim Zoll hilft weiter: :rolleyes:
    Differenzbesteuerung gilt nicht für folgende Zollpositionen: 7106; 7108; 7110 und 7112
    Hier die Aufschlüsselung:
    7106 Silber (einschließlich vergoldetes oder platiniertes Silber), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
    7108 Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
    7110 Platin, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver
    7112 Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art

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