Nachschlagewerk / Lexikon

  • Wholesale Banking (so auch im Deutschen gesagt): Transaktionen einer Bank an den internationalen Kapitalmärkten. Dazu zählt der Handel mit Geld, Devisen, Aktien, festver-zinslichen Wertpapieren und Kapitalmarktprodukten wie Derivaten. – ‚ Alle Geschäfte ausserhalb des Retailgeschäftes, Umsätze also mit Grosskunden. – Siehe Retailgeschäft.


    Wirtschaftsindikatoren, wichtige (essential economic indicators): Von der EZB perio-disch erfasste Zahlen aus verschiedenen Bereichen der Volkswirtschaft, in erster Linie zum Zwecke der Inflationsprognose. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom März 2003, S. 68 f., vom Juli 2003, S. 25 f. sowie vom September 2003 (Bericht über Fortschritte und Män-gel bei der Erfassung).


    Wirtschaftsprüfer (chartered accountant; USA: certified public accountant): In Bezug auf Wertpapierdienstleistungs-Unternehmen sind Wirtschaftsprüfer in Deutschland nach § 36 WpHG zu einer aufsichtsrechtlich im einzelnen vorgeschriebenen Prüfung verpflichtet. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat dazu 2001 ein eigenes Regelwerk aufgestellt. – Siehe Amtsprüfung, Beratungs-Prüfungs-Mix, Steuerberater. – Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 11.


    WKM II (ERM II): siehe Wechselkursmechanismus II.


    Wohlverhaltensregeln (good conduct rules): Vom Gesetzgeber oder den Aufsichts-behörden erlassene oder von Fachverbänden erarbeitete Grundsätze hinsichtlich des or-dentlichen Geschäftsgebarens im Finanzsektor.– Siehe Mitarbeiterleitsätze. – Vgl. für Deutschland Jahresbericht 2002 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, S. 89.


    Wohnungsbaukredit (housing credit): Von Banken oder Bausparkassen gewährte Dar-lehn zum Zwecke des Erwerbs von (privatem) Wohneigentum. Die Kredite sind für das Eurogebiet, nach Fristen unterteilt, im Teil Statistik des Euro-Währungsgebiets des jeweili-gen Monatsberichts der EZB als Bestands- und Veränderungsgrössen ausgewie-sen.


    Woopee-Geschäft (woopee clientele): Finanzdienstleistungen an die Personengruppe der über 50jährigen Wohlhabenden, von vielen Banken als gewinnträchtiges Marktseg-ment besonders gepflegt. Woopee = well-off older people, vermögende ältere Leute. – Siehe Oldie-Geschäft.


    Xetra (Exchange Electronic Trading): Elektronisches Handelssystem für Wertpapiere, an der Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main 28. IXber 1997 eingeführt. Es hat den Aktienhandel in Deutschland durchschaubarer, schneller und auch billiger gemacht. Freilich steht dem Anleger hier ein Ausführungsanspruch (anders als an der Präsenzbörse der Kursmakler und Skontroführer) nicht zu.– Siehe Ausführungsanspruch, Börse, elektronische.


    Yankee-Bonds (Yankee bonds): In den USA begebene und auf USD lautende Anleihen ausländischer Schuldner.


    Zahlung, schriftliche (paper-based payment): Das Begleichen von Rechnungen mittels Überweisungsformular oder Verrechnungsscheck. Dieser Weg wird auch in nächster Zu-kunft anteilmässig kaum zurückgehen; er steht nur in Konkurrenz zur Geldkarte, weniger aber zur Computerzahlung.


    Zahlungsausgleichskonto (settlement account): Bei der EZB ein Konto, das von einem Geschäftspartner zu Zahlungsverkehrszwecken bei der Zentralbank unterhalten wird.


    Zahlungsbetrugs-Risiko (payment system fraud risk): Die Gefahr, im Zusammenhang mit Geldüberweisungen durch kriminelle Machenschaften geschädigt zu werden. - In den USA lag dieses Risiko 2000 – bei Überweisungen unter 0,02 Prozent, – ‚ bei Schecks nahe 0,1 Prozent , ƒ bei Kreditkarten nahe 0,15 Prozent und – „ bei den Computerzah-lungs-Systemen bei etwa 2,5 Prozent.


    Zahlungsbilanz (balance of payments): Die nach bestimmtem buchhalterischen Regeln vorgenommene Gegenüberstellungen des (monetären) grenzüberschreitenden Verkehrs in einem Währungsgebiet. Vgl. zur Systematik für das Eurogebiet Monatsbericht der EZB vom Juni 2003, S. 16 ff.


    Zahlungsbilanzkrise (balance of payments crisis): Wie die Erfahrung gezeigt hat, reagie-ren (internationale) Anleger auf (bedrohliche) Defizite in der Zahlungsbilanz eines Staates sofort durch Abzug ihrer Einlagen, wodurch sich die Krise dann verschlimmert. Der Aus-gleich der Zahlungsbilanz eines Staates gilt daher heute zurecht als eine Grundvorausset-zung für funktionierende Finanzmärkte in einem Land.


    Zahlungshalber (undertaking to pay): Zur Gutschrift vorbehaltlich des Eingangs. Gegen-satz ist: "an Zahlungs statt" = in bar geleistet.


    Zahlungssperre (stoppage of payment): Bei abhanden gekommenen Wertpapieren vor dem Aufgebot durch das zuständige Gericht verfügte Massnahme. Die Zahlungssperre bedeutet, dass der Aufsteller auf dass Wertpapier nichts leisten darf, wenn er sich nicht der Pflicht zur Doppelzahlung aussetzen will.


    Zahlungssysteme (payment systems): Verfahren zur Vereinfachung des unbaren Zah-lungsverkehrs. Auf europäischer Ebene hat die EZB verschiedene Massnahmen zur Ver-einheitlichung und Vereinfachung ergriffen. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 2002, S. 51 ff.


    ZEBRAS Abkürzung für Zero Coupon Eurosterling Bearer or Registered Accruing Securi-ties. Gestrippte englische GBP-Staatsanleihe. – Siehe Nullkuponanleihe.


    Zeichnung (subscription): Allgemein der Kauf eines neu herausgegebenen Wertpapiers innert der angekündigten Zeichnungsfrist. – ‚ Verpflichtung eines Anlegers gegenüber seiner Bank, neu aufgelegte Wertpapiere gegen einen bestimmten Betrag zu überneh-men. Die Einzelheiten (Zeichnungsfrist, Verzinsung, Bezugskurs, Emissionsvolumen) sind in den sogenannten Zeichnungsbedingungen fixiert. - Die Zeichnung eines Wertpapiers ist somit vom Kauf per Börsenauftrag zu unterscheiden. – Siehe Auftragsverzögerung, Über-zeichnung.


    Zeichnungsfrist (subscription period): Zeitspanne, innert der ein Unternehmen die Aus-gabe von Wertpapieren ankündigt und zum Kauf einlädt. – Siehe Auftragsverzögerung, Überzeichnung.


    Zeitwertbilanzierung (fair value accounting): Die Bewertung sämtlicher Finanzinstrumen-te nach ihrem Zeitwert. – Vgl. Jahresbericht der EZB 2001, S. 158.


    Zengin-System (zengin system): In Japan seit April 2003 allgemein eingeführtes Zah-lungssystem. Es löst das alte Kanji-System ab, das nicht in der Lage war, in einem Zahlen und Buchstaben wiederzugeben und daher den Banken erhebliche Wettbe-werbsnachteile brachte.


    Zentralbank (central bank): Gesetzlich errichtete Institution mit – dem alleinigen Recht zur Ausgabe von Banknoten, – ‚ die gleichzeitig auch Träger der Geldpolitik des entspre-chenden Gebietes ist. Die Zentralbank steht somit im Mittelpunkt (im Zentrum) des mone-tären Ablaufgeschehens in einer modernen Tauschwirtschaft und ist folglich ihr weit-reichendstes Funktionsglied; denn die Ordnung des gesellschaftlichen (nicht nur des wirt-schaftlichen!) Lebens gesamthaft beruht auf der Bewahrung der Masstabeigenschaft des Geldes.


    Zentralbank, nationale, NZB (national central bank, NCB): Bei der EZB Bezeichnung für die Zentralbank eines EU-Mitgliedstaates, das die einheitliche Währung (den EUR) einge-führt hat.


    Zentralbankgeld (central bank money): Allgemein das von der Zentralbank geschaffene Geld. Das Zentralbankgeld setzt sich zusammen aus dem Bestand des umlaufenden Bar-geldes und den Zentralbankguthaben der Banken und Nichtbanken gesamthaft. – Siehe Basisgeld, Geldbasis, Geldmenge, Liquidität, M1.


    Zentralbankpolitik (central bank policy): Siehe Ausrichtung.


    Zentralkreditregister (central credit register): Bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde ge-sammelte Informationen über Kreditausfälle, bankinterne Ratingstufen sowie über die Be-sicherung der Kredite. Bei einheitlicher Kreditnehmer-Nummern bietet sich die Ver-gleichsmöglichkeit des Ratings verschiedener Banken für ein und denselben Kreditnehmer (Benchmarking). – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2003, S. 70 f.


    Zentralverwahrer (central securities depository, CSD): Einrichtung für die Verwahrung von Wertpapieren, die es ermöglicht, Wertpapiertransaktionen stückelos, d. h. durch reine Buchungen, abzuwickeln. - Effektive Wertpapiere können durch die Wertpapier-verwahrstelle immobilisiert werden oder sind dematerialisiert (d. h., sie existieren nur in elektronischer Form). Neben der Verwahrung kann eine Wertpapierverwahrstelle auch Abstimmungs-, Verrechnungs- und Zahlungsabwicklungsaufgaben wahrnehmen. – Siehe Dematerialisierung, Depotgesetz, Wertpapier-Nebendienstleistungen, Verwahrstelle.


    Zero-Bonds (zero coupon bonds): Siehe Nullkupon-Anleihe.


    Zertifikat (certificate): Im Optionshandel erwirbt man mit einem Zertifikat eine Forderung, die auf mehreren Basiswerten beruht oder deren Wert sich aus mehreren Indikatoren bil-det. Sie sind verbrieft und haben eine beschränkte Laufzeit. Einzelne Formen sind – Index-Zertifikate: sie spiegeln einen Gesamtmarkt wider und gründen auf einen offiziellen Aktienindex (etwa dem DAX), – ‚ Regionen-Zertifikate: sie werden aus Indizes oder Akti-enkursen von Gesellschaften in bestimmten Regionen (etwa Osteuropa, pazifischer Raum) zusammengestellt und – ƒ Basket-Zertifikate: sie setzen sich aus einer Auswahl nationaler oder internationaler Gesellschaften einer bestimmten Branche (etwa Biotechno-logie), aus Indizes, aus Obligationen oder aus anderen Basiswerten zusammen. - Die Rückzahlung erfolgt am Ende der Laufzeit (bei Verfall) und beträgt bei einem Index-Zertifikat einen bestimmten Betrag pro Indexpunkt und bei Regionen- sowie Basket-Zertifikaten die Differenz zwischen Marktwert bei Verfall und Ausübungspreis. – Siehe Anteilschein (im Sinne von Investmentzertifikat), Option, Warenbescheinigung.


    Zielformulierung, geldpolitische (central bank targeting): Siehe Ausrichtung.


    Zielgesellschaft (takeover candidate): In der deutschen Rechtssprache ein börsennotier-tes Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen, Bieter genannt, übernommen werden soll. Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz aus dem Jahre 2002 schreibt hierbei eine Reihe von Sicherheitsmassregeln vor. – Siehe Aktientausch-Übernahme, Bie-ter, Erwerbsangebot, Pflichtangebot, Raider, Übernahmeangebot.


    Zielzonen (pegged exchange rate): Die Festlegung bestimmter Kurse, in der Regel ge-meint zwischen USD, EUR und JPY, ab derer die beteiligten Zentralbanken stabilisierend in den Markt eingreifen. Der Erfahrung hat gezeigt, dass Zielzonen mehr Schaden als Nut-zen bringen. Hinter der Forderung nach Zielzonen steht die Ansicht, dass die Gefahr des Marktversagens grösser ist als die des Politikversagens. Verbunden damit ist der Glaube an die politische Machbarkeit wirtschaftlicher Prozesse und Ergebnisse. – Vgl. Monatsbe-richt der Deutschen Bundesbank vom Juni 2002, S. 65 ff.


    Zinsabschlagsteuer (withholding tax): In Deutschland vom Bund erhobene Quellensteuer von derzeit 30 Prozent auf inländische Wertpapiererträge. In der Schweiz auch Verrech-nungssteuer genannt (weil sie dort mit geschuldeten kantonalen Steuern verrechnet wer-den kann). Diese Steuer bewirkt vornehmlich, dass sich private Anleger aus Europa den Offshore-Finanzplätzen und Formen des Underground-Banking zuwenden.


    Zinsberechnungsmethode (day-count convention): Die Methode, nach der die Anzahl der Tage für die Berechnung von Zinsen bestimmt wird. Das ESZB gesamthaft wendet bei seinen geldpolitischen Operationen die Eurozinsmethode (act/360) an. – Siehe Zinstage-zählung.


    Zinsderivate (interest derivates): Optionskontrakte, deren Wert aus dem Marktpreis einer Schuldverschreibung oder eines Referenzzinssatzes hergeleitet wird. – Vgl. sehr ausführ-lich Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2003, S. 31 ff.


    Zinsdifferenz (interest spread): Wenn nichts anderes hervorgehoben: der Unterschied in der Verzinsung von Dreimonatsanlagen in verschiedenen Währungsräumen, praktisch in USD verglichen mit EUR. Ist der Zinssatz im eigenen Währungsraum höher als in einem fremden, so ist die Inlandsanlage so lange günstiger, als der Inlandszinsvorteil nicht durch einen Report auf die Termindevise überboten wird. – Siehe Bruttozinsdifferenz, Nettozins-differenz, Swapsatz.


    Zinsdivisor (interest divisor): Zur Vereinfachung der Zinsberechnung ermittelte Hilfszahl. Sie ergibt sich aus der Zahl der Jahrestage geteilt durch den Zinssatz. – Siehe Eurozins-methode, Zinstagezählung.


    Zinselastizität (interest elasticity): Die Auswirkungen von Änderungen der Zinssätze auf das wirtschaftliche Geschehen im allgemeinen und auf die Investitionen im besonderen. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Juni 2003, S. 24 ff.


    Zinsfestsetzung im nachhinein (post-fixend coupon): Variable Verzinsung eines Schuld-titels basierend auf dem Wert eines Referenzindex an (einem) bestimmten Tag(en) wäh-rend der Zinslaufzeit.


    Zinsfestsetzung im voraus (pre-fixed coupon): Variable Verzinsung eines Schuldtitels basierend auf dem Wert eines Referenzindex an (einem) bestimmten Tag(en) vor Beginn der Zinslaufzeit.

  • Zinskorridor (interest spread): Die durch Zinsobergrenze und Zinsuntergrenze markierten Sätze auf dem Markt für Tagesgeld. Im Eurogebiet ist die Spitzenrefinanzierungs-Fazilität Obergren-ze; denn keine Bank wird bereit sein, am Interbanken-Geldmarkt (Nostromarkt) einen höheren Zins zu zahlen als im Geschäft mit der Zentralbank. Die Untergrenze stellt die Einlage-Fazilität dar. Denn eine Bank wird am Nostromarkt nicht Zentralbankgeld zu einem Zins anlegen, der unterhalb des Satzes liegt, den die Zentralbank für die entspre-chende Anlage zu zahlen willens ist. Die Zentralbank hat damit die Kontrolle über den Ta-gesgeldsatz.


    Zinspapiere, inflationsgeschützte (inflation protected securities): (In der Regel staatli-che) Anleihen mit der Vertragsbedingung, dass bei Fälligkeit ein allfälliger Inflationsverlust voll ausgeglichen wird. In den USA als Tips (Treasury inflation protected securities) vom Finanzministerium in grösserem Umfang ausgegeben; in der Eurozone lag der Anteil die-ser Anleihen im Jahr 2003 unter 2%.


    Zinsreagibilität (interest reagibility): Das Ausmass der Veränderung wirtschaftlicher Ent-scheidungen bei einer Veränderung des Zinssatzes. - Bedeutungsvoll für die Zentralbank-politik, und hier wieder besonders in Hinblick auf die gewerblichen Investitionen, weil Wachstum und Beschäftigung in einer Volkswirtschaft wesentlich von den Investitionen bestimmt werden. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2002, S. 41 ff.


    Zinsrisiko (interest risk): Bei Banken allfällige Verluste durch die Umwandlung kurzristiger Depositen in langfristige Kredite oder in festverzinsliche langfristige Schuldtitel. Bei stei-genden Kurzfristzinsen erhöhen sich so die Finanzierungskosten der Banken, während ihre Zinseinkünfte (sofern Festzinsen vereinbart wurden) unverändert bleiben.


    Zinssatz (interest rate): Allgemein der Preis für Leihkapital, unterteilt nach der Fristigkeit in einen Zinssatz für kurzfristige und einen Zinssatz für langfristige Ausleihungen. – Vgl. zur langfristigen Entwicklung im Euroraum Monatsbericht der EZB vom September 2003, S. 27 ff.


    Zinssatz, marginaler (marginal interest rate): Zinssatz, bei dem die gewünschte Zutei-lungsmenge beim Tenderverfahren mit der EZB erreicht wird. – Zum Zinstender der EZB vgl. Monatsbericht der EZB vom Juli 2000, S. 39 ff.


    Zinssatz, realer (real interest rate): Der um die erwartete Preissteigerungsrate bereinigte nominale Zinssatz. – Vgl. zur Entwicklung im Eurogebiet den Monatsbericht der EZB vom November 2001, S. 23 f. und vom September 2003, S. 29.


    Zinssatz-Interdependenz (interdependence of interest rates): Die Tatsache, dass zwi-schen den Zinsen im Kundengeschäft der Banken und den verschiedenen Sätzen auf dem Kreditmarkt ein Zusammenhang besteht. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Juni 2001, S. 22 ff.


    Zinsschnäppchenjäger (hit-and-run customers): Personen, die vor allem im Zuge des Internet-Banking die Seiten der Anbieter nach der höchsten Verzinsung für Einlagen durchsuchen, sonst aber keine weiteren Bankdienstleistungen in Anspruch nehmen. In erster Linie für reine Internetbanken das Hauptproblem.


    Zinsspanne, bereinigte (adjusted interest margin): Das statistisch errechnete Zinsergeb-nis der Banken in einem Gebiet, bereinigt um die Interbankgeschäfte. – Siehe Monatsbe-richt der Deutschen Bundesbank vom September 2002, S. 21 f.


    Zinsstruktur, inverse (inverse yield curve): Eine von der Regel abweichende Abstufung der Zinssätze, bei der die (kurzfristigen) Geldmarktzinsen höher sind als die (langfristigen) Kapitalmarktzinssätze. Grund dafür ist in der Regel eine vorübergehende Knappheit auf dem Geldmarkt.– Siehe Markt, invertierter.


    Zinsswap (interest swap): Vertrag, bei welchem zwei Parteien den Austausch regelmäs-siger Zinszahlungen für einen im voraus festgelegten Zeitraum vereinbaren. In der Regel beziehen sich die Verträge auf den Tausch von – festem (langfristigen) Zinssatz für ei-nen Kapitalbetrag gegen – ‚ variablen (kurzfristigen) Zinssatz für denselben Nominalwert und werden ausserbörslich gehandelt. – Siehe Währungs-Swap. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Mai 2000, S. 49.


    Zinstagezählung (interest calculation): In Deutschland gilt pro Monat 30 Tage und das Jahr 360 Tage, in den USA und an anderen Plätzen wird eine genaue Auszählung vorge-nommen. – Siehe Effektivzins, Eurozinsmethode


    Zinstender (variable rate tender): Tenderverfahren, bei dem die Geschäftspartner Betrag sowie Zinssatz bieten, zu denen sie mit der Zentralbank Geschäfte tätigen wollen. – Siehe Tenderverfahren, Mengentender, Zuteilungssatz, marginaler. – Vgl. zum Zinstender Monatsbericht der EZB vom Juli 2000, S. 39 ff.


    Zinsterminkontrakte (interest rate futures): Terminkontrakte für lang- oder kurzfristige Finanztitel (wie Pfandbriefe, Staatsanleihen).


    Zinsvolatilität, implizite (implied interest rate volatility): Ein Mass für die erwartete Volati-lität zukünftiger kurz- und langfristiger Zinssätze, die sich aus den Optionsverträgen able-sen lässt. – Vgl. Jahresbericht der EZB 2001, S. 227, Monatsbericht der EZB vom Juni 2003, S. 39 und laufend in den Monatsberichten.


    Zitterprämie (trembling premium): Verheissungsvolle Gewinnaussicht bei hochgradig ris-kanten Geldanlagen. – Siehe Go-go-Fonds, Junk-Bonds, Penny-Stocks, Risikokapital, Staatsschulden, verweigerte, Terror-Papiere.


    Zulassungsstelle (admissions board): In Deutschland Gremium an der örtlichen Börse, das über die Erlaubnis entscheidet, Effekten in die amtliche Notierung einzubeziehen (Kotierung; official quotation). Dazu überwacht sie die Einhaltung der Pflichten, die sich bei der Zulassung für den Emittenten und für die emissionsbegleitende Bank ergeben. – Sie-he Begebung, Emissionsgeschäft, Wertpapier-Verkaufsprospekt.


    Zuteilungssatz, marginaler (marginal allotment rate): Bei liquiditätszuführenden Geschäf-ten mit der EZB der niedrigste, bei liquiditätsabschöpfenden Geschäften mit der EZB der höchste Zinssatz, zu dem Gebote angenommen werden. – Siehe Tenderver-fahren, Men-gentender, Zinstender. – Vgl. die jeweiligen Sätze im Teil Statistik des Euro-Währungsgebiets des jeweiligen Monatsberichtes der EZB.


    Zuteilungsverfahren, amerikanisches (American auction; multiple rate auction): Tender-verfahren, bei dem der Zuteilungssatz der jeweiligen individuellen Bietung entspricht. – Das heisst: die Zentralbank gibt keinen Mindestbietungssatz vor. Sie teilt den Banken die von ihr vorgesehene Menge so zu, dass sie bei den höchsten Bietungssätzen beginnt. Eine Repartierung (Rationierung: bloss ein Teil des Gebotes wird bedient) kann nur das marginale Gebot erfahren. Die Zuteilung erfolgt jedoch nicht zu einem einheitlichen Satz. Vielmehr wird jede Bank mit dem von ihr gebotenen Zins bedient. - Die EZB wendet die-ses Verfahren seit Ende Juli 2000 bei ihren Geschäften im Hauptrefinanzierungs-Instrument an.


    Zuteilungsverfahren, holländisches (Dutch auction; single rate auction): Tender-verfahren, bei dem der Zuteilungssatz für alle zum Zuge kommenden Gebote dem margi-nalen Zinssatz entspricht. - Das heisst: die Zentralbank gibt einen Mindest-bietungssatz vor. Die Zuteilung erfolgt von oben (beginnend mit dem höchsten Gebot) nach unten. Ist die von der Zentralbank angepeilte Menge erreicht, dann wird die Zuteilung ausgesetzt. - Das Gebot, das gerade noch zum Zuge kommt, bestimmt den Zinssatz für den Tender gesamthaft. Alle berücksichtigten Gebote werden zu diesem Grenzzinssatz (marginalen Zinssatz) befriedigt. Darunter liegende Gebote erhalten keine Zuteilung. - Die EZB wendet im Zuge ihres Hauptfinanzierungs-Instruments seit Ende Juli 2000 das amerikanische Ver-fahren an.


    Zwangsanleihe (forced loan): Vom Staat (in Notzeiten) begebene Papiere, die den Bür-gern (wie etwa im Juli 1922 in Deutschland) nach einem bestimmten Schlüssel zur Zeich-nung zugeteilt werden. Im Grunde handelt es sich dabei um eine Vermögenssteuer, zumal dann, wenn ihre Ablösung (wie 1923 in Deutschland) gesetzlich eingestellt wird.


    Zwangsschliessung (official close down): Die Aufsichtsbehörde darf verfügen, dass ein Kreditinstitut seinen Betrieb einstellen muss. Anlass dafür kann ein hoher Verlust des Insti-tuts sein, aber auch Verstösse gegen Gesetze, Verordnungen und Anordnungen. Vgl. für Deutschland die Aufzählung in § 35 KWG.


    Zweckgesellschaft (collateral alliance): Auf dem Finanzsektor eigenes mit der Absicht gegründetes Unternehmen, bestimmte Sicherheiten zu erwerben und diese in seiner Bilanz auszuweisen, um dann durch diese Sicherheiten gedeckte Wertpapiere zu begeben und an Dritte zu verkaufen. – ‚ Von Banken gegründetes Unternehmen, an das Forderungen aus der Kreditgewährung an Kunden (ein Aktivposten) verkauft werden. Das Kreditrisiko erscheint damit nicht mehr in der Bankbilanz. – Siehe Angaben, verschleierte, Asset Backed Securities, Kreditderivat, Kreditrisiko, Pool, Terminverwalter, Verlusttarnung. – Vgl. Jahresbericht der EZB 2001, S. 78.


    Zwecksparunternehmen (target savings bank): Die Annahme von Geldbeträgen, wenn der überwiegende Teil der Einleger einen Rechtsanspruch darauf hat, dass ihnen aus die-sen Geldbeträgen Darlehn gewährt oder Gegenstände auf Kredit verschafft werden. In Deutschland sind solche Institute aufsichtsrechtlich verboten, mit Ausnahme der Bausparkassen.


    Zwei-Säulen-Prinzip (two pillar principle): Zur Beurteilung allfälliger Risiken für die Preis-stabilität stützt sich die EZB – auf die Beobachtung des Geldmengenwachstums (und hier wieder im besonderen auf M3, deren Wachstum bei "nahe zwei Prozent" begrenzt wird) und – ‚ auf eine Reihe anderer Wirtschafts- und Finanzindikatoren. – Vgl. Monats-bericht der EZB vom November 2000, S. 41 ff. sowie hinsichtlich der Bedeutung von M3 Monatsbericht der EZB vom Mai 2001, S. 53 ff. und S. 63 (Beurteilung). Ausführlich auch Monatsbericht der EZB vom Juni 2003, S. 87 ff. (dort wichtige Definitionen) und S. 102 (Schaubild der EZB-Strategie).


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    Soweit zum Nachschlagewerk.


    Wird hoffentlich nichts als spam gesehen... ;)


    Gruß



    HORSTWALTER

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