Wholesale Banking (so auch im Deutschen gesagt): Transaktionen einer Bank an den internationalen Kapitalmärkten. Dazu zählt der Handel mit Geld, Devisen, Aktien, festver-zinslichen Wertpapieren und Kapitalmarktprodukten wie Derivaten. – ‚ Alle Geschäfte ausserhalb des Retailgeschäftes, Umsätze also mit Grosskunden. – Siehe Retailgeschäft.
Wirtschaftsindikatoren, wichtige (essential economic indicators): Von der EZB perio-disch erfasste Zahlen aus verschiedenen Bereichen der Volkswirtschaft, in erster Linie zum Zwecke der Inflationsprognose. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom März 2003, S. 68 f., vom Juli 2003, S. 25 f. sowie vom September 2003 (Bericht über Fortschritte und Män-gel bei der Erfassung).
Wirtschaftsprüfer (chartered accountant; USA: certified public accountant): In Bezug auf Wertpapierdienstleistungs-Unternehmen sind Wirtschaftsprüfer in Deutschland nach § 36 WpHG zu einer aufsichtsrechtlich im einzelnen vorgeschriebenen Prüfung verpflichtet. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat dazu 2001 ein eigenes Regelwerk aufgestellt. – Siehe Amtsprüfung, Beratungs-Prüfungs-Mix, Steuerberater. – Vgl. Jahresbericht 2001 des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel, S. 11.
WKM II (ERM II): siehe Wechselkursmechanismus II.
Wohlverhaltensregeln (good conduct rules): Vom Gesetzgeber oder den Aufsichts-behörden erlassene oder von Fachverbänden erarbeitete Grundsätze hinsichtlich des or-dentlichen Geschäftsgebarens im Finanzsektor.– Siehe Mitarbeiterleitsätze. – Vgl. für Deutschland Jahresbericht 2002 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, S. 89.
Wohnungsbaukredit (housing credit): Von Banken oder Bausparkassen gewährte Dar-lehn zum Zwecke des Erwerbs von (privatem) Wohneigentum. Die Kredite sind für das Eurogebiet, nach Fristen unterteilt, im Teil Statistik des Euro-Währungsgebiets des jeweili-gen Monatsberichts der EZB als Bestands- und Veränderungsgrössen ausgewie-sen.
Woopee-Geschäft (woopee clientele): Finanzdienstleistungen an die Personengruppe der über 50jährigen Wohlhabenden, von vielen Banken als gewinnträchtiges Marktseg-ment besonders gepflegt. Woopee = well-off older people, vermögende ältere Leute. – Siehe Oldie-Geschäft.
Xetra (Exchange Electronic Trading): Elektronisches Handelssystem für Wertpapiere, an der Deutschen Börse AG in Frankfurt am Main 28. IXber 1997 eingeführt. Es hat den Aktienhandel in Deutschland durchschaubarer, schneller und auch billiger gemacht. Freilich steht dem Anleger hier ein Ausführungsanspruch (anders als an der Präsenzbörse der Kursmakler und Skontroführer) nicht zu.– Siehe Ausführungsanspruch, Börse, elektronische.
Yankee-Bonds (Yankee bonds): In den USA begebene und auf USD lautende Anleihen ausländischer Schuldner.
Zahlung, schriftliche (paper-based payment): Das Begleichen von Rechnungen mittels Überweisungsformular oder Verrechnungsscheck. Dieser Weg wird auch in nächster Zu-kunft anteilmässig kaum zurückgehen; er steht nur in Konkurrenz zur Geldkarte, weniger aber zur Computerzahlung.
Zahlungsausgleichskonto (settlement account): Bei der EZB ein Konto, das von einem Geschäftspartner zu Zahlungsverkehrszwecken bei der Zentralbank unterhalten wird.
Zahlungsbetrugs-Risiko (payment system fraud risk): Die Gefahr, im Zusammenhang mit Geldüberweisungen durch kriminelle Machenschaften geschädigt zu werden. - In den USA lag dieses Risiko 2000 – bei Überweisungen unter 0,02 Prozent, – ‚ bei Schecks nahe 0,1 Prozent , ƒ bei Kreditkarten nahe 0,15 Prozent und – „ bei den Computerzah-lungs-Systemen bei etwa 2,5 Prozent.
Zahlungsbilanz (balance of payments): Die nach bestimmtem buchhalterischen Regeln vorgenommene Gegenüberstellungen des (monetären) grenzüberschreitenden Verkehrs in einem Währungsgebiet. Vgl. zur Systematik für das Eurogebiet Monatsbericht der EZB vom Juni 2003, S. 16 ff.
Zahlungsbilanzkrise (balance of payments crisis): Wie die Erfahrung gezeigt hat, reagie-ren (internationale) Anleger auf (bedrohliche) Defizite in der Zahlungsbilanz eines Staates sofort durch Abzug ihrer Einlagen, wodurch sich die Krise dann verschlimmert. Der Aus-gleich der Zahlungsbilanz eines Staates gilt daher heute zurecht als eine Grundvorausset-zung für funktionierende Finanzmärkte in einem Land.
Zahlungshalber (undertaking to pay): Zur Gutschrift vorbehaltlich des Eingangs. Gegen-satz ist: "an Zahlungs statt" = in bar geleistet.
Zahlungssperre (stoppage of payment): Bei abhanden gekommenen Wertpapieren vor dem Aufgebot durch das zuständige Gericht verfügte Massnahme. Die Zahlungssperre bedeutet, dass der Aufsteller auf dass Wertpapier nichts leisten darf, wenn er sich nicht der Pflicht zur Doppelzahlung aussetzen will.
Zahlungssysteme (payment systems): Verfahren zur Vereinfachung des unbaren Zah-lungsverkehrs. Auf europäischer Ebene hat die EZB verschiedene Massnahmen zur Ver-einheitlichung und Vereinfachung ergriffen. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom April 2002, S. 51 ff.
ZEBRAS Abkürzung für Zero Coupon Eurosterling Bearer or Registered Accruing Securi-ties. Gestrippte englische GBP-Staatsanleihe. – Siehe Nullkuponanleihe.
Zeichnung (subscription): Allgemein der Kauf eines neu herausgegebenen Wertpapiers innert der angekündigten Zeichnungsfrist. – ‚ Verpflichtung eines Anlegers gegenüber seiner Bank, neu aufgelegte Wertpapiere gegen einen bestimmten Betrag zu überneh-men. Die Einzelheiten (Zeichnungsfrist, Verzinsung, Bezugskurs, Emissionsvolumen) sind in den sogenannten Zeichnungsbedingungen fixiert. - Die Zeichnung eines Wertpapiers ist somit vom Kauf per Börsenauftrag zu unterscheiden. – Siehe Auftragsverzögerung, Über-zeichnung.
Zeichnungsfrist (subscription period): Zeitspanne, innert der ein Unternehmen die Aus-gabe von Wertpapieren ankündigt und zum Kauf einlädt. – Siehe Auftragsverzögerung, Überzeichnung.
Zeitwertbilanzierung (fair value accounting): Die Bewertung sämtlicher Finanzinstrumen-te nach ihrem Zeitwert. – Vgl. Jahresbericht der EZB 2001, S. 158.
Zengin-System (zengin system): In Japan seit April 2003 allgemein eingeführtes Zah-lungssystem. Es löst das alte Kanji-System ab, das nicht in der Lage war, in einem Zahlen und Buchstaben wiederzugeben und daher den Banken erhebliche Wettbe-werbsnachteile brachte.
Zentralbank (central bank): Gesetzlich errichtete Institution mit – dem alleinigen Recht zur Ausgabe von Banknoten, – ‚ die gleichzeitig auch Träger der Geldpolitik des entspre-chenden Gebietes ist. Die Zentralbank steht somit im Mittelpunkt (im Zentrum) des mone-tären Ablaufgeschehens in einer modernen Tauschwirtschaft und ist folglich ihr weit-reichendstes Funktionsglied; denn die Ordnung des gesellschaftlichen (nicht nur des wirt-schaftlichen!) Lebens gesamthaft beruht auf der Bewahrung der Masstabeigenschaft des Geldes.
Zentralbank, nationale, NZB (national central bank, NCB): Bei der EZB Bezeichnung für die Zentralbank eines EU-Mitgliedstaates, das die einheitliche Währung (den EUR) einge-führt hat.
Zentralbankgeld (central bank money): Allgemein das von der Zentralbank geschaffene Geld. Das Zentralbankgeld setzt sich zusammen aus dem Bestand des umlaufenden Bar-geldes und den Zentralbankguthaben der Banken und Nichtbanken gesamthaft. – Siehe Basisgeld, Geldbasis, Geldmenge, Liquidität, M1.
Zentralbankpolitik (central bank policy): Siehe Ausrichtung.
Zentralkreditregister (central credit register): Bei der jeweiligen Aufsichtsbehörde ge-sammelte Informationen über Kreditausfälle, bankinterne Ratingstufen sowie über die Be-sicherung der Kredite. Bei einheitlicher Kreditnehmer-Nummern bietet sich die Ver-gleichsmöglichkeit des Ratings verschiedener Banken für ein und denselben Kreditnehmer (Benchmarking). – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2003, S. 70 f.
Zentralverwahrer (central securities depository, CSD): Einrichtung für die Verwahrung von Wertpapieren, die es ermöglicht, Wertpapiertransaktionen stückelos, d. h. durch reine Buchungen, abzuwickeln. - Effektive Wertpapiere können durch die Wertpapier-verwahrstelle immobilisiert werden oder sind dematerialisiert (d. h., sie existieren nur in elektronischer Form). Neben der Verwahrung kann eine Wertpapierverwahrstelle auch Abstimmungs-, Verrechnungs- und Zahlungsabwicklungsaufgaben wahrnehmen. – Siehe Dematerialisierung, Depotgesetz, Wertpapier-Nebendienstleistungen, Verwahrstelle.
Zero-Bonds (zero coupon bonds): Siehe Nullkupon-Anleihe.
Zertifikat (certificate): Im Optionshandel erwirbt man mit einem Zertifikat eine Forderung, die auf mehreren Basiswerten beruht oder deren Wert sich aus mehreren Indikatoren bil-det. Sie sind verbrieft und haben eine beschränkte Laufzeit. Einzelne Formen sind – Index-Zertifikate: sie spiegeln einen Gesamtmarkt wider und gründen auf einen offiziellen Aktienindex (etwa dem DAX), – ‚ Regionen-Zertifikate: sie werden aus Indizes oder Akti-enkursen von Gesellschaften in bestimmten Regionen (etwa Osteuropa, pazifischer Raum) zusammengestellt und – ƒ Basket-Zertifikate: sie setzen sich aus einer Auswahl nationaler oder internationaler Gesellschaften einer bestimmten Branche (etwa Biotechno-logie), aus Indizes, aus Obligationen oder aus anderen Basiswerten zusammen. - Die Rückzahlung erfolgt am Ende der Laufzeit (bei Verfall) und beträgt bei einem Index-Zertifikat einen bestimmten Betrag pro Indexpunkt und bei Regionen- sowie Basket-Zertifikaten die Differenz zwischen Marktwert bei Verfall und Ausübungspreis. – Siehe Anteilschein (im Sinne von Investmentzertifikat), Option, Warenbescheinigung.
Zielformulierung, geldpolitische (central bank targeting): Siehe Ausrichtung.
Zielgesellschaft (takeover candidate): In der deutschen Rechtssprache ein börsennotier-tes Unternehmen, das von einem anderen Unternehmen, Bieter genannt, übernommen werden soll. Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz aus dem Jahre 2002 schreibt hierbei eine Reihe von Sicherheitsmassregeln vor. – Siehe Aktientausch-Übernahme, Bie-ter, Erwerbsangebot, Pflichtangebot, Raider, Übernahmeangebot.
Zielzonen (pegged exchange rate): Die Festlegung bestimmter Kurse, in der Regel ge-meint zwischen USD, EUR und JPY, ab derer die beteiligten Zentralbanken stabilisierend in den Markt eingreifen. Der Erfahrung hat gezeigt, dass Zielzonen mehr Schaden als Nut-zen bringen. Hinter der Forderung nach Zielzonen steht die Ansicht, dass die Gefahr des Marktversagens grösser ist als die des Politikversagens. Verbunden damit ist der Glaube an die politische Machbarkeit wirtschaftlicher Prozesse und Ergebnisse. – Vgl. Monatsbe-richt der Deutschen Bundesbank vom Juni 2002, S. 65 ff.
Zinsabschlagsteuer (withholding tax): In Deutschland vom Bund erhobene Quellensteuer von derzeit 30 Prozent auf inländische Wertpapiererträge. In der Schweiz auch Verrech-nungssteuer genannt (weil sie dort mit geschuldeten kantonalen Steuern verrechnet wer-den kann). Diese Steuer bewirkt vornehmlich, dass sich private Anleger aus Europa den Offshore-Finanzplätzen und Formen des Underground-Banking zuwenden.
Zinsberechnungsmethode (day-count convention): Die Methode, nach der die Anzahl der Tage für die Berechnung von Zinsen bestimmt wird. Das ESZB gesamthaft wendet bei seinen geldpolitischen Operationen die Eurozinsmethode (act/360) an. – Siehe Zinstage-zählung.
Zinsderivate (interest derivates): Optionskontrakte, deren Wert aus dem Marktpreis einer Schuldverschreibung oder eines Referenzzinssatzes hergeleitet wird. – Vgl. sehr ausführ-lich Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2003, S. 31 ff.
Zinsdifferenz (interest spread): Wenn nichts anderes hervorgehoben: der Unterschied in der Verzinsung von Dreimonatsanlagen in verschiedenen Währungsräumen, praktisch in USD verglichen mit EUR. Ist der Zinssatz im eigenen Währungsraum höher als in einem fremden, so ist die Inlandsanlage so lange günstiger, als der Inlandszinsvorteil nicht durch einen Report auf die Termindevise überboten wird. – Siehe Bruttozinsdifferenz, Nettozins-differenz, Swapsatz.
Zinsdivisor (interest divisor): Zur Vereinfachung der Zinsberechnung ermittelte Hilfszahl. Sie ergibt sich aus der Zahl der Jahrestage geteilt durch den Zinssatz. – Siehe Eurozins-methode, Zinstagezählung.
Zinselastizität (interest elasticity): Die Auswirkungen von Änderungen der Zinssätze auf das wirtschaftliche Geschehen im allgemeinen und auf die Investitionen im besonderen. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Juni 2003, S. 24 ff.
Zinsfestsetzung im nachhinein (post-fixend coupon): Variable Verzinsung eines Schuld-titels basierend auf dem Wert eines Referenzindex an (einem) bestimmten Tag(en) wäh-rend der Zinslaufzeit.
Zinsfestsetzung im voraus (pre-fixed coupon): Variable Verzinsung eines Schuldtitels basierend auf dem Wert eines Referenzindex an (einem) bestimmten Tag(en) vor Beginn der Zinslaufzeit.