Verkäufer Bodenseepowershop

  • Eine andere Frage stellt sich mir zusätzlich.


    Da der BPS nicht mehr existiert und der "Neuaufbau" über andere Verkäufer oder bessergesagt Strohmänner erst anlaufen muß entsteht ein erhebliches zeitliches Loch.


    Dies muß massive Auswirkungen auf seine Liquidität haben da er ja aktuell seinen absolut nicht mehr abzuwimmelden Kunden bzw. Gläubigern Gold oder Kohle geben muß.


    Da seine unfreiwilligen Kreditgeber ihn mit reichlich Geld ausgestattet haben wäre jetzt eigentlich der richtige Zeitpunkt f.d. großen Knall.


    Findet dieser bereits statt oder hat jemand in den letzten zwei Wochen noch Geld oder Kohle bekommen.


    Es ist ein sehr interessanter Zeitpunkt der juristische Eckpunkte setzen wird.


    Daher sollten die warscheinlich geschädigten zusammenfinden. Ich habe daher einen entsprechenden ebay-club ins Leben gerufen.


    "Ware vom Bodenseepowershop"


    Es ist sicher effektiver in der Gruppe als jeder Geschädigter nur für sich vorzugehen.

  • Zitat

    Original von bubu.m


    Wenn der Verkäufer trotz vorausgegangener Mahnung nicht liefert, kann man 30 Tage nach dem Kauf ein Käuferschutz-Antrag stellen. Dann gibt es in der Regel 175 Euro anteiligen Schadenersatz durch eBay:


    Sehr, sehr gefaehrlicher Tipp. Als ich das letzte Mal den Kaeuferschutz bemuehte, musste ich all meine Ansprueche an den Verkaeufer an eBay abtreten. Damals gings um einen 45 EUR Artikel, da mach ich das. Aber einen Anspruch auf 4500 EUR trete zumindest ich nicht fuer 175 EUR ab.

  • TeeKay


    Für den Fall das eBay Käuferschutz leistet, trittst du nur die von eBay ausgezahlte Summe an den Plattformbetreiber ab. Genau so ist das auch im Antragsformular für den Käuferschutz ausgeführt. Hier die genaue Formulierung von eBay:


    "Abtretungserklärung


    Mit dem Erhalt der Käuferschutzsumme trete ich in gleicher Höhe alle
    mir zustehenden Rechte aus meinem Vertrag mit dem Verkäufer des
    Artikels mit der oben genannten eBay-Artikelnummer an die eBay
    International AG ab."


    Quelle: http://pages.ebay.de/help/tp/esppp.pdf


    Den Restbetrag deines Anspruchs kannst du weiterhin vom Verkäufer einfordern.


    Wenn du nach Erstattung der eBay-Leistung vom Verkäufer doch noch den vollen Kaufpreis (z.B. auf einen Mahnbeschreid hin) oder den Artikel bekommst, mußt du eBay den Auszahlbetrag natürlich zurückerstatten.

  • Hier meldet sich ein neuer Geschädigter: 10 Unzen bezahlt (Anfang Juni) und nichts bekommen. Hoffentlich übt niemand Selbstjustiz: ein abgebranntes Haus etc. kann man nicht pfänden und nur ein gesunder MM kann uns evtl. nützen.


    Andreas1492

    • Offizieller Beitrag

    Moin andreas1492,


    willkommen im Forum und viel Glück mit Edelmetallen.
    Hoffentlich bist du bezüglich Gold noch "etwas grün inter den Ohren" und es war dies nicht dein letzter Einkauf, denn solch Erfahrung ist natürlich unschön. Was war dein Kaufpreis. Wie ist der letzte Stand der Kommunikation und wann war der letzte Kontakt?


    MbG
    DMR

  • Ich habe mal vor ein paar Jahren jemanden angezeigt, der 20 Maple Leaf nicht geliefert hat. Zuvor wurde die ganze Geschichte mit Mahnung / schriftlichen Mahnung mit Einschriebebrief durchgezogen.


    Ich war nicht der einzige, der denjenigen angezeigt hat. Aufgrund meiner Dokumentation wurde ich dann vom Gericht zusammen mit 2 anderen Zeugen ausgewählt.


    Dies wurde richtig (!) teuer für denjenigen. Wir drei Zeugen kamen vom Süden her an die Ostsee (!) angereist, übernachteten und erhielten die ganzen Kosten (Fahrtkosten, Übernachtung, Zeugengeld, ...) erstattet. Ich würde mal sagen, dass die Zeugen alleine so ca. 2000 EUR gekostet hat (ohne Anwaltskosten).


    Derjenige war dann so blöd und hat Widerspruch eingelegt und so fanden wir uns noch ein zweites Mal an der Ostsee wieder (wieder ca. 2000 EUR) alleine für die Zeugen. Er wurde letztendlich als Betrüger vor einem Landgericht verurteilt.


    Ich habe zwar nichts mehr wiederbekommen. Es dürften jedoch locker über 5000 EUR an Gerichts-/Anwaltskosten für denjenigen zusammengekommen sein.

  • Es hiess doch hier, MM sei 2 x mit MD im Geschäft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass MD mit einem BSP MM zusammen arbeiten kann. Es sei denn, MD hat keine Ahnung, wer sich da in seinen Reihen tummelt.
    Aber, Augen zu und durch ist ja momentan wieder groß in Mode, bis hin zur staatlichen KfW (IKB).

    "Auf dem Weg zum Abgrund kann eine Panne lebensrettend sein!"
    (+Prof. Walter Jens)


    "Um die bürgerliche Gesellschaft zu zerstören, muss man ihr Geldwesen verwüsten."
    (Lenin)

    Bewertungen: loloca

  • Hallo DMR (Zorro?)
    Danke für die Nachfrage, !
    kein eigentliches Greenhorn,
    ...: 10 Uz am 25.5. erstanden für 4620,00 €; zzgl. 22 €. Versich.
    bezahlt (Überweisung) am 31.5.07.
    letzter Kontakt: 7.8.07 e-Mail von MM: Lieferung wäre schon gerade veranlasst ..
    MfG
    andreas1492

    • Offizieller Beitrag

    @ andreas1492,


    wie dem auch sei, die Summe zwickt schon. Ich Zorro? Nene, lediglich interessiert wie der Ausgang dieser Episode wohl ist. Von PS lese ich nichts mehr, wenngleich ich den ab und an in skype online sehe, ist vielleicht ein anderer am gleichen Rechner.


    @ loloca


    Nach MMs Angaben ist er selber seit einiger Zeit nicht mehr bei MacD. Ein Einspringen eines Einlagensicherungsfonds halte ich für unwahrscheinlich.


    MbG
    DMR

  • BSP ist kein Anfaenger. Er war laenger im Geschaeft als die meisten anderen. Er hatte die besten Ausreden (Wie sonst kann man sich jahrelang die negativem Bewertungen vom Hals halten?) und war im Gegensatz zu ps-electronic wohl immer erreichbar (Ebenfalls ne gute Moeglichkeit, sich Negative gar nicht erst einzufangen).
    Ich gehe davon aus, dass er klug vorging und nichts zum Pfaenden hinterlassen hat. Vielleicht wird er verurteilt (zur Nichtverurteilung ist er zu klein), aber dass er irgendetwas etwas zurueckzahlt, das glaube ich nicht (dafuer ist er zu gross).

  • Zitat

    Original von Waechter der Zeit
    Diese waeren dann aus einem Betrug.... denn was sind - nachweisliche Luegen - anderes als Betrug.


    Problematisch ist nachzuweisen, dass bereits bei Einstellung des Angebotes der Vorsatz der Nichtauslieferung bestand.
    Er wollte ja liefern, aber alle anderen haben ihm Steine in den Weg gelegt.
    Also eine simple Restschuldbefreiung, idealerweise in Frankreich - da schneller beendet.
    X(

  • Noch ein wichtiger Tipp für geschädigte Käufer, die in einem eventuellen
    Insolvenzverfahren eine Forderung anmelden:


    [I]"4. Anmeldung von Insolvenzforderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen


    Gemäß § 174 II InsO n.F. sind die Gläubiger verpflichtet, schon bei Anmeldung ihrer
    Forderung geltend zu machen, dass die Forderung nach ihrer Einschätzung auf einer
    vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung des Schuldners beruht.
    Hiermit soll
    sichergestellt werden, dass frühzeitig geklärt wird, ob es sich bei der Forderung um
    eine ausgenommene Forderung gemäß § 302 Nr. 1 InsO n.F. handelt, auf die sich die
    Restschuldbefreiung nicht erstreckt.
    (...)"[/I]


    Quelle:


    http://www.solinger-anwaltverein.de/inso1.htm


    Hier noch die Paragraphen 174 und 302 der Insolvenzordnung:


    http://dejure.org/gesetze/InsO/174.html


    http://dejure.org/gesetze/InsO/302.html

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