Der Artikel, oder besser gesagt das Urteil, ist ein HAMMER!
Kurz gesagt müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungs-Direktversicherungen den Arbeitnehmern die Abschlußgebühren erstatten, so daß zumindest das eingezahlte Kapital wieder rauskommt.
Begründet wird das ganze mit der "Fürsorgepflicht" des Arbeitgebers.