http://www.ftd.de/boersen_maer…eltung/223302.html?p=3#a1
Nicht betroffen sind private Rentenversicherungen, die weiterhin mit dem günstigen Ertragsanteil besteuert werden. Verkäufe von Grundstücken oder geschlossenen Immobilienfonds sind nach zehn Jahren steuerfrei. Für Münzen, Antiquitäten, private Sammlungen oder Goldbarren gilt das schon nach einem Jahr.