Hilfe bei Ebay-Auktion

  • ich habe im April bei Ebay folgende Auktion gesehen:
    Altgold, Bruchgold, Schmelzgold 395 Gramm.
    Beschreibung:
    Altogold, Bruchgold, weiße Legierung. zu den Legierungen kann ich
    keine Angaben machen.
    kaufpreis 3.500 €‚¬
    Nun habe ich gezahlt und auch "Material" bekommen und habe es zur Analyse in die Scheideanstalt geschickt
    Das Ergebnis:
    Nur 2 % des Metalls ist Gold. Die Hauptbestandtteile sind Cr/Mo/Co
    Nun bin ich mir nicht im Klaren. Kann man so ein Minderwertiges
    Material mit lediglich 2% Goldanteil wirklich als Altgold beschreiben?
    Ich habe natürlich nicht mal eben so
    3.500 €‚¬ zu verschenken
    Ich bin Gott sei Dank rechtsschutzversichert. Würde aber trotzdem
    gerne wissen, ob ich Chancen habe.



    Vielen, vielen Dank schon einmal im Voraus für die Hilfe.

  • Weshalb steht das nicht unter http://www.goldseitenforum.de/board.php?boardid=36?


    Bei einer Verhandlung liefe es darauf hinaus, den Richter davon zu ueberzeugen, dass die Allgemeinheit unter Altgold/Bruchgold/Schmelzgold eine Legierung mit einem bestimmten Mindestgehalt >>2% versteht. Relativ gute Chancen haette man da sicher, wenn die 3500 EUR ein Sofortkaufpreis waren.


    Ich frage mich, wieso du bei so einer Auktion mitgeboten hast? Der Verkaeufer ist doch nicht bescheuert. Wenn du das Gold zur Scheideanstalt bringen kannst, kann er das auch. Dass er es lieber als "unbekannte Legierung mit Gold" bei ebay verhoekert, deutet doch auf irgendetwas hin, meinst du nicht auch?


    Ist die Auktion bei eBay noch sichtbar? Hast du da einen Link zu?

  • Hallo Smile(for)Ever,


    zumindest mich, wahrscheinlich auch andere Forenleser würde die
    Abwicklung des Einschmelzens und Analyse und Kosten und sonstiges von Interesse sein ( z.b. nur anschliessender Verkauf an die Anstalt oder
    gegen weitere Kosten einige 100 Gramm und kleinere Barren für die Sammlung). Für Silber ist dieses Thema schon öfteres behandelt worden, für Gold hingegen m.w. noch nicht . Paul aus Frankfurt am maaaaaaa

  • SmileEver


    Ich sehe vorab das Problem, dass Du wahrscheinlich gar nicht belegen kannst, dass es sich bei dem Metall, welche Du zur Scheideanstalt geschickt hast, sich um die bei dem Ebay-Anbieter erworbenen Ware handelt. Wurden Fotos gemacht? Gab es nachweislich Punzierungen?


    Ich befürchte, es wird sich kein Gericht finden, welches wegen Betrug Klage erhebt.


    Setze uns bitte über das weitere Verfahren in Kenntnis!

  • Dem Betrogenen kanns aber egal sein, ob irgendein Staatsanwalt sich des Betruges annimmt oder nicht, er will in erster Linie sein Geld zurueck.
    Und zivilrechtlich kann ich meiner Ansicht nach jeden verklagen. Ob ich meinen Anspruch dann belegen kann, ist ne andere Sache.

  • Hallo, erstmal danke für die Antworten. Naja gelernt habe ich auf jeden Fall aus der Sache :(


    hier die Art.Nr. 250094965257


    Ich zahle den Artikel übrigens in Raten ab. 350 € im Monat und bekomme anteilig mein Zahngold zugeschickt, dass heßt ca. 36g im Monat.

  • Zitat

    Original von SmileEver
    Hallo, erstmal danke für die Antworten. Naja gelernt habe ich auf jeden Fall aus der Sache :(


    hier die Art.Nr. 250094965257


    Ich zahle den Artikel übrigens in Raten ab. 350 € im Monat und bekomme anteilig mein Zahngold zugeschickt, dass heßt ca. 36g im Monat.


    Wieviele Raten hast du den schon bezahlt?


    Auf alle Fälle würde ich jetzt keine Raten mehr zahlen, und falls doch noch "Zahngold" per Post kommt, dann die Annahme verweigern.


    Den bezahlten Betrag dann unter der Rubrik Lehrgeld verbuchen.


    Ob der andere dann auf Erfüllung des Vertrages klagt ist fraglich.

  • Hallo, ich hatte mich verkalkuliert und hatte das Geld dann nicht auf einmal. Habe den Verkäufer gefragt, ob man die Auktion rückgängig machen könnte. Der ist dann zu seinem Anwalt gegangen und dieser hat mir die Ratenzahlung angeboten.
    Ich habe bis jetzt drei raten bezahlt.

  • Zitat

    Original von SmileEver
    Hallo, ich hatte mich verkalkuliert und hatte das Geld dann nicht auf einmal. Habe den Verkäufer gefragt, ob man die Auktion rückgängig machen könnte. Der ist dann zu seinem Anwalt gegangen und dieser hat mir die Ratenzahlung angeboten.
    Ich habe bis jetzt drei raten bezahlt.


    Hai!


    Und das mit dem Anwalt hat er dir wahrscheinlich mal so gemailt?...


    Ich würde wie Marcher schreibt, nichts mehr zahlen, die Annahme verweigern und abwarten. Den bereits überwiesenen Betrag in die Kategorie Lebenserfahrung buchen. Sollte er doch einen Anwalt nehmen, dann hast du immer noch ca. 2500€ für deinen Anwalt - soviel müsstest du jetzt immer noch für ca. 5g Feingold bezahlen.... 7g für 3500€... WOW, die Unze ca. 15000€.... :rolleyes:


    Grüße

  • Zitat

    Original von SmileEver
    Hallo, leider habe ich schon post direkt vom Anwalt bekommen!!
    ich bräuchte meinen Anwalt, denke ich, nicht bezahlen. Ich bin rechtsschutzversichert. Müsste mich da aber noch schlau machen.
    Trotzdem ganz vielen Dank


    Jetzt musst du / dein Anwalt den Richter überzeugen, dass 2% Goldanteil kein Altgold ist - gelingt dir das, hat der andere wohl ein Problem.


    Grüße

  • Zitat

    Original von Meta


    Jetzt musst du / dein Anwalt den Richter überzeugen, dass 2% Goldanteil kein Altgold ist - gelingt dir das, hat der andere wohl ein Problem.


    Grüße


    Und schon gar kein Zahngold.

    Demokratie ist die Diktatur der Dummen (Friedrich von Schiller)
    Das Grundprinzip der Parteien-Demokratie ist, die Bürger von der Macht fernzuhalten (Michael Winkler)
    Wer die Zeichen der Zeit nicht erkennt, wird von ihr überrollt werden. 8o
    Wer Banken sein Geld überlässt, macht sich mitschuldig :!:

  • Naja, wenn du das Zeug nicht haben willst, ist es bloed, dem Verkaeufer mitzuteilen, dass du den Kauf auch getaetigt hast. Denn er muss dir nachweisen, dass du gekauft hast. Wenn du abstreitest, dass du es tatest, hat er schlechte Karte.

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