Hilfe bei Ebay-Auktion

  • so, nun wissen wir, was das für'n Zeug ist:
    hauchdünn vergoldeter Chrom-Nickel-Stahl.
    Hab das Zeug grad mal durch den Emissionsspektrometer gejagt:
    0.07 % Gold, 0.3 % Aluminium, 0.1 % Kupfer, 0.8% Eisen, 0.4 % Mangan, knapp 20% Chrom und 80% Nickel.
    Klarer Fall von Betrug, Anwalt einschalten, Zahlungen einstellen und dem Wicht den Allerwertesten aufreissen.
    Gruss s'Spinnle

  • Mein Vorschlag:


    noch einmal zahlen und Ware dann bei Empfang unter Zeugen öffnen
    (Polizist, Fachmann ?), vermessen, wiegen, Wasserverdrängung nach Archimedes in deren Anwesenheit, "Goldstück" bei Betrugsverdacht
    der Polizei bei gleichzeitiger Betrugsanzeige übergeben.
    Falls wirklich Gold kommt = kein oder kaum Schaden. Im Betrugsfalle
    ist für die Zukunft der Vertrag nichtig, also nichts mehr zu zahlen.
    Den bereits entstandenen Schaden dann zivilrechtlich einklagen an
    Hand des gesicherten Beweises.
    Wenn ich richtig verstanden habe, hat die Scheideanstalt einen Teil
    der eingesandten Probe einbehalten, wahrscheinlich als Beweis-
    sicherung, sicher nicht als Deckung für die Analyse. Darauf kann man
    dann in einer Klage zurückgreifen.
    Vielleicht reicht es aus, dem Verkäufer zu schreiben, man werde mittels
    der analysierten Probe in der nächsten Woche Klage wegen Betrugs
    bei der Staatsanwaltschaft am Wohnsitz des Verkäufers führen (keine Drohung oder Erpressung (entweder Rückabwicklung oder Anzeige) ein-
    fließen lassen). Das würde als Nötigung angesehen.
    Nach einer Woche tatsächlich Betrugs-Klage führen. Das kostet nichts
    und jeder kann es ohne Anwalt bei Polizei oder Stattsanwaltschaft
    selbst machen. Es ist ein Offizialdelikt und wird dann automatisch
    verfolgt. Sachdienliches wäre dann aus Ebay zu recherchieren von
    und mit anderen Bietern, "screenprints" von seinen Auktionen. Bei einer Hausdurchsuchung würde den Beamten vielleicht nur gefälschte Ware
    in die Hände kommen, aber kein Gold. Das müsste erst gekauft
    werden und dafür gibt es dann Belege zum Datum. Auch
    die Polizei könnte probebieten. Du hättest nichts zu befürchten von
    wegen Verleumdung, da alles für Dich spricht und auch das Motiv
    für eine Bereicherung fehlt.
    Der Verkäufer könnte sich geneigt fühlen, rückabzuwickeln, da seine
    Auktionen und die Ware untersucht werden würden.


    Es gibt Urteile darüber, ab wann jemand gewerblich verkauft. Auch
    bei Deinem Verkäufer ist klar ein Gewerbe anzunehmen. Das Auf-
    treten als privater Verkäufer durch Gewerbetreibende hat nur den Zweck,
    die Bieter um ihre Rechte des Rücktritts und der Gewährleistung zu
    bringen.
    Auch der Hinweis, man werde nächste Woche dem Finanzamt über
    seine Rolle als privater Verkäufer Kenntnis geben, könnte Wunder
    wirken, denn dann wären für alle anderen Auktionen Gewährleistung
    und Rücktrittsmöglichkeiten angesagt ! Falls das Gewerbe profitabel
    sein sollte, würde eine Menge Steuern nacherhoben samt einer ent-
    sprechenden Strafe.


    Vor einer Zivilklage erst einmal abwarten, was die kostenlose Betrugs-
    anzeige erbringt.


    Wenn Du Dein Geld hast, empfehle ich trotzdem die beiden Anzeigen
    zum Wohle derer nach Dir !


    Grüße

  • hallo, ich habe leider von den bisher bezahlten 100g nur noch 20g hier. Zum teil hat mir ein befreundeter goldhändler noch ein paar Euro dafür gezahlt. Ich werde die Zahlung einstellen, allerdings keine Anzeige erstatten. ich habe auch ehrlich gesagt keine Zeit für so eine Rennerei und wahrscheinlich auch nicht die Nerven. Ist halt dumm gelaufen...


    Vielen Dank für Eure Hilfe

  • Es tut mir leid, dass ich mir für diese lusche Geschichte so viel Mühe
    gemacht habe.


    Ein Goldhändler, der bewusst eine Fälschung ankauft, um sie als Gold
    weiter zu verkaufen ?


    Oder waren diese Teile echt und Du der Dumme ?


    Es gibt anscheinend außer den Dummen, die jeden Morgen aufstehen (und Gold gegen Vorkasse kaufen) auch noch welche, die dann noch dumm zu Bett gehen.


    Grüße

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