Denk auch an die Erben,
die könnten mehr nachversteuern müssen als das Zeug Wert hat.
Es braucht nicht viel, um mit dem Erbe aufzufallen (Ferrari etc. kaufen mit dem
Erlös des Erbes).
Grüße
14. November 2024, 14:34
Denk auch an die Erben,
die könnten mehr nachversteuern müssen als das Zeug Wert hat.
Es braucht nicht viel, um mit dem Erbe aufzufallen (Ferrari etc. kaufen mit dem
Erlös des Erbes).
Grüße
Silverbug,
es würde Dir bestimmt großen Spaß machen, eine Goldmünze für einen Freund
als echt zum Verkauf einzustellen, die sich hinterher als unecht entpuppt, wo
Du Dich dann strafrechtlich wegen Betrugs verantworten und die Kaufsumme
an den Käufer zurückzahlen musst, während der ach so gute Freund dann be-
hauptet, Dir eine echte Münze gegeben zu haben. Wenn Du obendrein die AGB
verletzt hast, von denen Du ja nichts hältst, sehen Deine Karten noch schlechter
aus. Nur ein Beispiel von vielen.
Grüße
Wenn die zitierte Regel stimmt, ist die Bedingung, dass man sowohl das Objekt im
Eigentum als auch im körperlichen Besitz haben muss.
Die beiden Begriffe Besitz und Eigentum sind durch "und" verbunden.
Es könnte sich im anderen Falle um gestohlenes Gut handeln. Geschäfte
über Dritte, für Dritte sind also nicht erlaubt und stellen die verbotenen
Kommissionsgeschäfte dar. Bei gestohlenem Gut könnte man noch für
Hehlerei belangt werden als Käufer. Außerdem kann der Käufer kein Eigen-
tum an der Sache erlangen, die der Verkäufer selbst nicht im Eigentum hat.
Grüße
1,02 cm3 bei abgerundeten Ecken entsprechen ungefähr 20g Gold 999.9 oder
Wolfram + Gold (unwahrscheinlich bei dem geringen Gewicht).
Grüße
Fragt der Tünnes den Schäl, als sie sich wieder einmal treffen:
wie ist es möglich, dass du dir einen so großen Schlitten leisten
kannst ?
Ja, sagt der Schäl, das ist ganz einfach. Ich kaufe Apfelsinen für
1 € das Stück ein und verkaufe sie auf dem Markt für 3 € das Stück,
und von den 2% lebe ich dann sehr gut.
Grüße
Das mindeste, was man bei egal welchen Geschäften haben
muss, ist eine ladungsfähige Adresse :
z.B. in den EU-Ländern bei Firmen : postalische Adresse,
Handelsregister-Nr., Identifikations-Nr. (die ich über die
EU-Suchmaschine mit einer anderen geliehenen überprüfe),
die abgekürzte Rechtsform, z.B. GmbH oder s.à r.l.,
dazu die ausgeschriebene Form société à responsabilité
limitée, das Kapital dieser GmbH, den Sitz der Firma, den
identischen Auftritt dieser Firma mit allen Angaben im
Internet.
Mir wurde gerade eine Reise storniert durch ein Unter-
nehmen mit ca. 20 Filialen im Land, das mich eine Bestellung
per Fax unterschreiben lassen wollte, wo mein Vertrags-
partner eine E-mail-Adresse gewesen wäre. Nicht einmal
der Name der Reiseagentur stand auf dem Briefkopf. Das
machen die schon jahrelang so, ohne dass es den Kunden
oder dem Geschäftsführer bisher aufgefallen wäre. Auf
meine Fax-Anfrage nach dem Absender mit kompletter
Adresse und obigen Angaben fehlte dann immer noch die
ausgeschriebene Rechtsform, das Kapital, der Sitz der
GmbH, der im gelben Telefonbuch anders als im Internet
dargestellt wurde, die HR-Nr. Dann habe ich das Kapital
recherchiert und auf dem Formular eingesetzt, zur Freude
der Angestellten.
Eine belgische Firma, die mir gegen meinen Willen seit Jahren
eine Broschüre von Büromöbeln zusendet, habe ich sowohl
bei der Staatsanwaltschaft als auch bei der Steuerbehörde
in B angezeigt. Die Recherche zu 3 unklaren Absendern hat
mich viel Zeit gekostet.
Als Anschauung mag der IT-Auftritt der Bank of Africa dienen:
http://www.bank-of-africa.net/home.htm
Die Bank gibt es überhaupt nicht, sie hat keine Adresse etc.
Nur die Köpfe des angeblichen Direktoriums sind abgebildet.
Von anderer Stelle bekommt man dann ein betrügerisches
Angebot mit Bezug auf diese Bank von einem mir nicht be-
kannten italienischen Diensteanbieter. Den habe ich auf
dieses Betrügerkartell hingewiesen.
Es scheint niemand zu geben, der die BoA vom Netz nimmt.
Das Dreisteste ist noch der Verweis auf die betrügerische
419-er Nigerian Connection !
Grüße
Eine Ltd. ist normalerweise keine amerikanische Rechtsform und
sollte schon stutzig machen. Es ist ein Begriff aus Großbritannien,
dessen Gesetze in den Cayman Islands gelten.
Wie man eine in Denver gegründete Firma unter Chapter 11 dort
in die Insolvenz schicken kann, ich glaube sogar mit dem "Ltd." am
Namen, während dieselbe Firma in den Cayman Islands beheimatet
ist, ist mir ein Rätsel.
Diese wurde auf dieser Off-shore-Insel danach dann auch zwangs-
liquidiert durch die englische Rechtssprechung.
Apex Silver Mines ist weiter, bzw. wieder in den USA tätig. Die
Nachfolgerin GOLDEN MINERALS hat angeblich alle Anlagegüter
außer San Cristobal übernommen. Die 65% Anteil von Apex an San
Cristobal wurde wegen deren Geldmangel für 27,5 Millionen $ Bar-
geld übernommen, während der Anteil von 35% vorher noch für
224 Millionen an Sumitomo verkauft werden konnte.
Immer wenn "off-shore" im Spiel ist, kann man mindestens von
Steuerhinterziehung ausgehen, die aber in der Regel nicht den
Aktionären zugute kommen soll. Häufig kommt auch noch Betrug dazu,
da die Rechtslage in solchen Steuerparadiesen wenig transparent
ist und man kaum gerichtliche Chancen dort gegen die Leute hat.
Wie ein solcher Fall funktioniert, ist mir ein Rätsel. Sind die
Aktionäre der Apex enteignet worden oder sind sie es noch ?
Laut Link hätten sie vorher benachrichtigt werden müssen.
Der Vorstand Clavenger hat von 10-12/2007 für $ 117.857,-
Apex-Aktien verkauft (16 Monate vor der Insolvenz) zu Preisen
zwischen 16,78 $ und 19,60 und von 8/09 - 10/10 für $ 256.773
Aktien der Nachfolgerin GOLDEN MINERALS zu Preisen zwischen
3,42 und 8,90 $ gekauft, die letzte Position zu 18,50 $.
Wer also Gewinne machen will mit solchen Aktien, der verfolge
am besten die in den USA veröffentlichten Insiderkäufe und-
verkäufe und mache es denen nach. Auf gar keinen Fall sollte
man zu einer Zeit einsteigen, wenn die Vorstände schon aus-
steigen.
http://www.sec.gov/cgi-bin/own-disp?action=getowner&CIK=0001305268
http://www.sec.gov/edgar/searchedgar/cik.htm
http://www.sec.gov/investor/pubs/bankrupt.htm
Grüße
Was haben sie denn mit euch alten Aktionären unter "chapter 11"
gemacht ?
Haben eure Banken euch wenigstens über die Pleite aufgeklärt
und eure Forderungen angemeldet ?
Wie kommen die früheren Anlagen (assets) aus der Konkursmasse
einfach so in die neue Gesellschaft ?
Oder war die Pleite vorgetäuscht ?
Grüße
Milly
In dieser 12er-Größe finde ich meine Beiträge schneller wieder.
Außerdem wird gleichzeitig fett gedruckt, was es für mich
lesbarer macht. Eure hellen 10er-Schrifttypen erschweren mir
das Lesen.
Im Nachgang zu meinem Beitrag würde ich gern die Frage an
dieses Forum stellen :
Von welcher Börse oder von welchem Flohmarkt besorgen
sich denn unsere Banken die Minenaktien aus Kanada ?
Wie ist es möglich, dass meine Bank von welcher anderen
vorgeschalteten Stelle mir die falsche Info über die Teilnahme-
berechtigung an der Kapitalerhöhung durchreicht und danach
ohne Prüfung agiert ?
Unterliegen die Aktien aus dem Ausland nicht der deutschen
Börsenaufsicht ?
Grüße
Seltsamerweise gibt es die Hochflieger immer nur bei den
Kanadiern.
Diese Minenaktien werden in der Regel in den USA gar nicht
zugelassen. Sogar den ausländischen Banken wird verboten,
diese Aktien an US-Bürger zu verkaufen - mit gutem Grund.
Unsere Börsenkontrolle bei diesen Aktien funktioniert nicht.
Deshalb sucht sich diese Gründerclique, deren Namen immer
wieder in Neugründungen auftauchen, nachdem die alten
Gesellschaften zu Pennystocks verkommen sind, die dummen
deutschen Zocker als Opfer aus.
Mit der geringen Anzahl frei handelbarer Aktien könnte man
schon in diesem Forum allein den Aktienkurs manipulieren mit
solchen Beiträgen wie diesen.
Die gefälschten Bohranalysen werden schon betrügerisch mit
dem Ziel veröffentlicht, den Kurs zu treiben. Das sind nie
neutrale Berichte, sondern die der Vorstände, die keine
Behörde kontrolliert. Wer geht auch in unwegsame Regionen
in den Anden z.B., um das wahrscheinlich inexistente Schürf-
gut zu analysieren und zertifizieren ?
Wer sich an den kriminellen Machenschaften beteiligen will,
nur zu.
Wer nicht allzu gierig ist und beim doppelten Kurs verkauft
und nicht auf den dreifachen und vierfachen wartet, kann
gute Geschäfte machen, natürlich immer auf Kosten vieler
deutscher Opfer am Ende der Manipulationen, während sich
die kanadische Clique die Taschen vollstopft.
Man muss wahrscheinlich nicht einmal die Leerverkäufe für
die Kurstreiberei bemühen.
Ich habe selbst eine dieser Firmen über meine hiesige Banken-
aufsicht bei der kanadischen Aufsichtsbehörde wegen Fälschung
und Unregelmäßigkeiten angezeigt. Selbst die im Netz einge-
stellte Bilanzprüfung einer renommierten Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft war ohne Unterschriften der Prüfer, was hier in
Luxemburg bei einer Tochter derselben Gesellschaft nicht
möglich ist.
Man hatte mir anlässlich einer Kapitalerhöhung durch Ausgabe
neuer Aktien meinen alten Bestand dadurch wertlos gemacht,
dass ich als angeblich nicht teilnahmeberechtigter Aktionär
für die eingetauschten Bezugsrechte keine Käufer gefunden
habe. Gemäß Auskunft meiner verwahrenden Bank durften
lediglich Aktionäre mit Wohnsitz Kanada (mit Ausnahme von
Quebec ? !! ) und den Cayman Islands !! an der Kapitalerhö-
hung teilnehmen. Das aber war eine Lüge, denn die in der
Netzseite befindlichen AGB machten diese Einschränkung
nicht. Da ich rechtzeitig vor Löschung der AGB diese noch
ausgedruckt hatte, wurde mir der Schaden durch meine
Bank durch Wiedereinstellung der korrespondierenden neuen
Aktien ersetzt.
Keine Bank und keine Aufsicht scheint diese Machenschaften
zu kontrollieren.
Grüße
Es ist richtig, dass Forderungen bis zu einem gesetzten,
veröffentlichten Termin anzumelden sind, die dann nach
Rang (Steuer, Sozialversicherung zuerst etc.) und Konkurs-
masse anteilig an die Gläubiger desselben Ranges verteilt
werden, jedenfalls in Luxemburg.
Ich habe 30 Jahre gültige Vollstreckungsbefehle wieder
aufleben lassen - die meisten Gerichtsvollzieher kümmern
sich nach den ersten erfolglosen Versuchen nicht mehr darum -
als ich die Schuldner in Rente vermutet habe.
Die Rentenanstalt gibt Auskunft bei Vorlage eines VB, ob
der Schuldner Rente bezieht und führt in erlaubten Raten
die Schuld an den Gläubiger ab.
In einem Falle war der Schuldner schon Rentner, aber auch
schon wieder verstorben. Da habe ich mir überlegt, ob ich
die Erben, die ein eventuelles Erbe angenommen haben, zur
Kasse bitten soll. Nach Recherche im entsprechenden Register
habe ich wegen Aussichtslosigkeit dann darauf verzichtet.
Seit 2004 laufen hier Zinsen von der geschuldeten Summe, die
aus dem halbjährlich vom Staat festgesetzten Zinssatz, z.B.
4,5% + 7% für für diese Fälle vorgesehenen Festzinssatz. Bei
11,5% lohnt sich schon einmal das lange Warten bis hin zu den
Erben.
Tilo,
ich glaube, du hast nicht so richtig gelesen und verstehst den
Unterschied nicht zwischen gefälschten Münzen, die keine Zahlungs-
mittel sind und solchen, die es sind.
Im ersteren Fall ist das eine Angelegenheit zwischen zwei Privat-
parteien, im anderen Fall ist Falschgeld von Amts wegen mit Sonder-
gesetzen zu verfolgen und zu bestrafen.
Die Bucht würde dann erklären müssen, warum sie als Hehler
aufgetreten ist.
"Kopie" auf die Rückseite von nachgemachten in Verkehr befind-
lichen Zahlungsmitteln zu drucken, entlastet den Fälscher nicht.
Selbst wenn ein nachgemachter Krügerrand denselben Inhalt
eines vom Staat geprägten hat, bleibt es ein Fälschungsdelikt.
Die Prägung von Zahlungsmitteln ist selbstverständlich Monopol
des Staates.
Ich kann mit deinem Link nichts anfangen. Replica bedeutet
immer eine Nachbildung, selbstverständlich nie von noch
gültigen Zahlungsmitteln.
Mit deiner Realität kann ich nicht viel anfangen.
Grüße
Ich glaube nicht, dass man eine offizielle Münze, egal wie,
nachmachen kann. Es wäre immer eine Geldfälschung, die
illegal in Verkehr gebracht wird. Der Käufer würde vielleicht
nicht einmal das Eigentum daran erwerben können, sondern
müsste den Verlust der Konfiszierung als Schadenersatz
beim Verkäufer gerichtlich geltend machen.
Der Verkäufer würde eine Gefängnisstrafe riskieren und
den materiellen Wert verlieren.
Wenn es sich hier tatsächlich um Falschgeld handelt, könnte
einer von Euch diesen Hinweis nicht an die Bucht melden ?
Das Wort "Auflage" ist so geschickt platziert, dass sich der
Verkäufer damit herausreden könnte, er habe die Stückzahl
vergessen dahinterzusetzen !
Grüße
Ich bin kein Münzfachmann.
Warum wird das Material der Münze als Gold beschrieben,
während es sich doch laut Überschrift um Silber handelt
und auch so aussieht ?
Grüße
Chefboss,
warum sträubst Du Dich gegen eine kostenlose Tauchwägung,
die Du zu Hause selbst machen kannst. Bei 93 g Schmuckgewicht
muss man noch nicht einmal eine Feinwaage haben.
Nenn uns hier einfach das von dem kompletten Armband ver-
drängte Gewicht an Wasser bzw. die verdrängten ml.
Halbedelsteine, die ich allerdings nicht gesehen habe, kann
man über deren spezifisches Gewicht herausrechnen. Ein Brillant
von 1 Karat z.B. wiegt 0,2 g und hat ein spez. Gewicht von 3,52g/cm3.
Der erste nachgewiesene Fall von Goldfälschung mit Hilfe der Tauch-
wägung ist schon ca. 2.250 Jahre alt (Archimedes: Heureka, Krone des
Heron ( ? ), des Herrschers von Syrakus).
Ebenso lange werden auch schon in der Türkei und anderswo Gold
und Antiquitäten gefälscht. Dort gibt es weniger Skrupel und Kon-
trollen als bei uns. Vor allen Dingen werden Touristen fast immer
angeschmiert.
Du kannst Dein Armband kostenlos einem Pfandleiher zum Ankauf
vorlegen. Du musst es anschließend ja nicht verkaufen.
Sind Teile des Armbands hohl und hermetisch geschlossen ?
Grüße
Die meisten dieser Aktien dürfen nicht an Amerikaner verkauft
werden, auch nicht in Übersee. Das steht in den AGB. Die Banken
müssten haften, wenn sie es trotzdem täten.
Wahrscheinlich wissen die USA um das Risiko und wollen ihre
Staatsbürger vor der Abzocke schützen. Warum tut D das nicht ?
Grüße
Wenn es schon Bilanzen gibt, die dem Handelsregister ein-
zureichen waren, dann schau lieber dort nach als dem BlaBla
der Prognosen des Vorstands zu vertrauen.
Minenaktien beim IPO oder noch preiswerter kurz danach
einkaufen und bei verdoppelten oder verdreifachten Preisen
wieder abstoßen, bevor die Gründer-Clique beim Vierfachen
aussteigt und die Aktie auf ewig platt macht !
Grüße
Tilo,
Du hast Recht mit Deinem Einwand zur Logik betreffend
die Schneelasten. Zwar wird vom Eigengewicht der Hallen-
materialien gesprochen, aber dieses wohl nicht (mindestens
für mich sichtbar) über die Höhe des Standorts in die Rech-
nung einbezogen.
Natürlich ist mir die Unverhältnismäßigkeit mit dem von
mir angeführten Beispiel einer Person, die 1.000 m höher
22 g weniger wiegt, aufgefallen, bin aber darüber hinweg
gegangen.
Richtig ist, dass die Baustatik wohl entsprechend den größeren
Schneelasten in den Bergen ausgelegt sein muss. Der Einsturz
in ? war möglicherweise der Anlass für diese neuen Vorgaben:
http://www.iaks.info/documente/upload/veranstaltungen/
managementtagung.06/Funger.pdf (diese Zeile in Adresszeile
dazu setzen)
Die Gewichtsthematik hat alle hier im Forum restlos
überfordert, weil es keinen Beitrag gibt, der 100 %
komplett und korrekt ist.
Die meinen und anderer Leute Schulabschluss bemühen
wollen, um die mangelnde Bildung in einem Fach, das
nur studierten Physikern vorbehalten sein sollte, zu
bemängeln, überschätzen sich selbst maßlos und haben
keinen Bezug mehr zur normal notwenigen Allgemein-
bildung.
Was ist das für eine Diskussionskultur, wenn ich mit einer
Aussage (1 Mensch wiegt in 1.000 m Höhe 22 g weniger auf
der Federwaage) auf eine entsprechende Erklärung (10 kg
sind immer 10 kg) antworte und der Schreiber nach mir
(Cyber-didi) ignoriert meinen Beitrag, um dasselbe wie
der erste Teilnehmer (nunmehr 1 kg = ist immer 1 kg)
zu behaupten. Ich würde erwarten, dass man meine Aus-
sage dann als falsch begründet, wenn sie denn falsch ist.
Wenn deutsche Bauvorschriften bei Eislaufhallen in 300 m
Höhe über NN eine mögliche Schneelast auf 75 kg/m2 und
bei 800 m auf 125 kg/m2 bei gleicher Baustatik begrenzen,
macht das ja irgenwie eine physikalische Aussage.
Wenn ich ein auf 1 kg in Höhe Normal Null geeichtes Gewicht
auf 1 km Höhe mitnehme und dort mit der Federwaage messe,
wird es weniger als 1 kg wiegen. Richtig oder falsch ?
Alle öffentlichen Eichvorgänge in D richten sich nach dem Ur-
Gewicht in Sèvres und der danach geeichten Kopie in Braun-
schweig, wobei ortsabhängige Federwaagen in D nach dem
Erd-Beschleunigungswert des 45,5. N Breitengrades einheitlich
feinajustiert werden, während festinstallierte öffentliche
Federwaagen nach einer Tabelle auch nach anderen Breiten-
graden in D ajustiert werden, damit z.B. die in Braunschweig
hinterlegte Gewichtskopie nicht etwa in Flensburg mehr als
in München auf einer öffentlichen geeichten Waage wiegt,
wobei die auf 45,5° justierte Federwaage in Flensburg die
Braunschweiger Gewichtskopie mit mehr Gewicht ausweisen
würde.
Trotz Eichung in D würde das Braunschweiger Gewicht in der
Schweiz ein anderes Gewicht auf die geeichte Waage bringen,
da NN dort etwa einen halben Meter von NN in D abweicht, das
sich nach Amsterdam bemisst, während die Schweizer sich nach
Genf und Marseille richten, die sich am Mittelmeer ausrichten.
Eine von beiden Ländern über die gemeinsame Grenze gebaute
Brücke musste vor dem Treffen der beiden Bauteile über der
Grenze korrigiert werden. Selbst die ganzen Profis auf beiden
Seiten wussten das nicht vorher.
Selbst je nach Tageszeit, Tagesgang, Jahreszeiten und Jahres-
gang können die Luftdrücke bis zu einer to pro m2 bei einem
Druck von durchschnittlich 10 to/m2 NN abweichen. Der niedrigste
1958 je gemessene Druck betrug 856 hPa in einem Taifun auf
Okinawa, der höchste 2001 in der Mongolei je gemessene Druck
betrug 1.085,7 hPa.
Aprilwetter und Altweibersommer haben ihren eigenen Luftdruck.
Cyber-didi, wenn Du Dich quer auf die Federwaage legst und damit
die Last näher zum Erdmittelpunkt verlagerst, wirst Du um gemessene
Bruchteile schwerer werden. Richtig oder falsch ?
Alles klar ?
Grüße