Die haben 10g dabehalten, 10g von Gold das nichts wert ist. Also ist das doch eh scheiß egal!!! was interessiert mich das jetzt noch
Hilfe bei Ebay-Auktion
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so, nun wissen wir, was das für'n Zeug ist:
hauchdünn vergoldeter Chrom-Nickel-Stahl.
Hab das Zeug grad mal durch den Emissionsspektrometer gejagt:
0.07 % Gold, 0.3 % Aluminium, 0.1 % Kupfer, 0.8% Eisen, 0.4 % Mangan, knapp 20% Chrom und 80% Nickel.
Klarer Fall von Betrug, Anwalt einschalten, Zahlungen einstellen und dem Wicht den Allerwertesten aufreissen.
Gruss s'Spinnle -
Mein Vorschlag:
noch einmal zahlen und Ware dann bei Empfang unter Zeugen öffnen
(Polizist, Fachmann ?), vermessen, wiegen, Wasserverdrängung nach Archimedes in deren Anwesenheit, "Goldstück" bei Betrugsverdacht
der Polizei bei gleichzeitiger Betrugsanzeige übergeben.
Falls wirklich Gold kommt = kein oder kaum Schaden. Im Betrugsfalle
ist für die Zukunft der Vertrag nichtig, also nichts mehr zu zahlen.
Den bereits entstandenen Schaden dann zivilrechtlich einklagen an
Hand des gesicherten Beweises.
Wenn ich richtig verstanden habe, hat die Scheideanstalt einen Teil
der eingesandten Probe einbehalten, wahrscheinlich als Beweis-
sicherung, sicher nicht als Deckung für die Analyse. Darauf kann man
dann in einer Klage zurückgreifen.
Vielleicht reicht es aus, dem Verkäufer zu schreiben, man werde mittels
der analysierten Probe in der nächsten Woche Klage wegen Betrugs
bei der Staatsanwaltschaft am Wohnsitz des Verkäufers führen (keine Drohung oder Erpressung (entweder Rückabwicklung oder Anzeige) ein-
fließen lassen). Das würde als Nötigung angesehen.
Nach einer Woche tatsächlich Betrugs-Klage führen. Das kostet nichts
und jeder kann es ohne Anwalt bei Polizei oder Stattsanwaltschaft
selbst machen. Es ist ein Offizialdelikt und wird dann automatisch
verfolgt. Sachdienliches wäre dann aus Ebay zu recherchieren von
und mit anderen Bietern, "screenprints" von seinen Auktionen. Bei einer Hausdurchsuchung würde den Beamten vielleicht nur gefälschte Ware
in die Hände kommen, aber kein Gold. Das müsste erst gekauft
werden und dafür gibt es dann Belege zum Datum. Auch
die Polizei könnte probebieten. Du hättest nichts zu befürchten von
wegen Verleumdung, da alles für Dich spricht und auch das Motiv
für eine Bereicherung fehlt.
Der Verkäufer könnte sich geneigt fühlen, rückabzuwickeln, da seine
Auktionen und die Ware untersucht werden würden.Es gibt Urteile darüber, ab wann jemand gewerblich verkauft. Auch
bei Deinem Verkäufer ist klar ein Gewerbe anzunehmen. Das Auf-
treten als privater Verkäufer durch Gewerbetreibende hat nur den Zweck,
die Bieter um ihre Rechte des Rücktritts und der Gewährleistung zu
bringen.
Auch der Hinweis, man werde nächste Woche dem Finanzamt über
seine Rolle als privater Verkäufer Kenntnis geben, könnte Wunder
wirken, denn dann wären für alle anderen Auktionen Gewährleistung
und Rücktrittsmöglichkeiten angesagt ! Falls das Gewerbe profitabel
sein sollte, würde eine Menge Steuern nacherhoben samt einer ent-
sprechenden Strafe.Vor einer Zivilklage erst einmal abwarten, was die kostenlose Betrugs-
anzeige erbringt.Wenn Du Dein Geld hast, empfehle ich trotzdem die beiden Anzeigen
zum Wohle derer nach Dir !Grüße
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Im Nachgang noch eine IT-Adresse, bei der ich schon einmals etwas
mitgearbeitet habe, wo definiert wird, ab wann Gold Gold ist :Grüße
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hallo, ich habe leider von den bisher bezahlten 100g nur noch 20g hier. Zum teil hat mir ein befreundeter goldhändler noch ein paar Euro dafür gezahlt. Ich werde die Zahlung einstellen, allerdings keine Anzeige erstatten. ich habe auch ehrlich gesagt keine Zeit für so eine Rennerei und wahrscheinlich auch nicht die Nerven. Ist halt dumm gelaufen...
Vielen Dank für Eure Hilfe
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Es tut mir leid, dass ich mir für diese lusche Geschichte so viel Mühe
gemacht habe.Ein Goldhändler, der bewusst eine Fälschung ankauft, um sie als Gold
weiter zu verkaufen ?Oder waren diese Teile echt und Du der Dumme ?
Es gibt anscheinend außer den Dummen, die jeden Morgen aufstehen (und Gold gegen Vorkasse kaufen) auch noch welche, die dann noch dumm zu Bett gehen.
Grüße
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Hallo nochmal, das Problem wird sein, dass ich dem Herrn J. G. geschrieben habe, dass ich nicht… Anmelden oder registrieren
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Nein, es war nicht echt. Er hat mit da kaum etwas für gegeben und hat auch gleich gesagt, dass er… Anmelden oder registrieren