Grundschuldbrief?

  • Tach Fragezeichen,

    Zitat

    Wie sichere ich mich als Verkäuferin ab, daß wenn der Kaufpreis nicht gezahlt wird und sei es, weil die Bank pleite geht, die Grundschuld (für den finanzierenden Käufer) aus dem Grundbuch fliegt? :hae:

    Bin mir nicht sicher, denke aber, in diesem Fall dürfte es kein Problem geben, weil Kaufpreiszahlung und Eintragungen Zug um Zug erledigt werden.




    Frage an alle:


    PLEACE hat eine Seite zurück auf ein Video verlinkt, dass nicht mehr abrufbar ist. Das würde ich jedoch gerne sehen, bzw. haben wollen, um es ggf, zwecks Aufklärung weiter geben zu können. Kann jemand Abhilfe schaffen?

  • Aber die Belastungsvollmacht muß ich doch ausstellen, bevor ich das Geld habe. Da gehe ich in Vorleistung.
    Wie begrenze ich das?
    - Auf den Kaufpreis/Vertrag
    - keine persönliche Haftung
    - hinsichtlich der Rückabwicklung der Grundpfandrechte :hae:
    Der Notar ist ein Ignorant.


    Siehe, abstrakt bin ich zumindest teilweise fündig geworden:
    http://www.ratgeber-geld.de/fi…nzierung/grundschuld.html

    Zitat

    Sicherungsabrede


    Es gibt wohl unterschiedliche Verfahrungsweisen....
    http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=21252

    Zitat

    Grundschuld und eingeschränkte Sicherungsabrede


    http://www.frag-einen-anwalt.d…ag-korrekt-__f130682.html



    Der Notar hat den Anspruch, was er macht, ist 100%ig, entweder ich fress es in der Form oder ich lasse es. :wall: Wenn ich das lese...


    http://www.westfaelische-notar…kaufpreisfinanzierung.htm

    Zitat


    Westfälische Notarkammer
    Kaufpreisfinanzierung auf der Grundlage von Belastungsvollmachten


    Mehrere Notare haben in Eingaben an die Notarkammer auf Probleme hingewiesen, die auftreten können, wenn der Käufer eines Grundstücks den Kaufpreis teilweise durch Bankdarlehen finanziert, teilweise aus Eigenmitteln zahlt.




    Leider kenne ich keinen aktuellen Link für das Video, b.o.bachter. :([/quote]

  • Nochmals unter ausdrücklichem Hinweis auf mein profundes Halbwissen:


    Bei der Abwicklung über den (unumgänglichen) Notar ist die Reihenfolge so:


    1.
    Vertragsschluß (und Bevollmächtigung des Notars für alles Weitere)


    2.
    Kaufpreiszahlung


    3.
    Eingangsbestätigung durch den Zahlungsempfänger (also entweder durch Dich direkt, den Notar, die Bank oder wer eben im Vertrag als Empfänger bestimmt wurde)


    4.
    Erst jetzt können die jeweils erforderlichen Eintragungen und Löschungen erfolgen, wobei Du diesen im Voraus bereits zugestimmt hast, jedoch erst nach Zahlungseingang.


    5.
    Restlicher Papierkram


    Ist ja auch insofern logisch, als der Käufer ja solange nicht Eigentümer ist, wie er nicht bezahlt hat. Und vorher kann er also auch keine Verfügungen vornehmen. Er selber wird ja wiederum durch die vorangehende Auflassung abgesichert.


    Zitat

    Der Notar ist ein Ignorant.

    Also von der Marke oberwichtigster Oberlehrer X(


    Du hast die freie Wahl auch einen anderen zu nehmen. Gibt auch welche die sich wie ganz normale Leute benehmen und nicht so vermeintlich "staatstragend" daher kommen. Wenn er allerdings schon den Entwurf gemacht hat, schluckst Du eben aus Kostengründen die Kröte und weist, wo Du nächstens nicht hin gehst :)

  • Ganz lieben Dank für Deine Mühe. [smilie_blume] Der Mann ist auch Mediator und verkauft sich und seine Kanzlei auf den ersten Blick wirklich gut. Aber wehe, Du stellst Fragen und willst nicht nur abnicken.


    Das hörte sich für mich nicht nach "zuerst Cash dann der Rest" an. Außerdem zahlt der Käufer teils per Privatkredit und teils per Bankkredit (-> Belastungsvollmacht). Wenn ich Glück habe, reicht die Aufstockung seiner Grundschuld für sein derzeitiges Haus. Dann würde sich dieses Problem erledigen.


    http://www.notar-roemer-witten…-belastungsvollmacht.html

    Zitat

    Finanziert der Käufer den Kaufpreis, verlangt die Bank vor Auszahlung des Darlehens die Eintragung einer Grundschuld. Diese kann der Käufer aber erst nach Eigentumsumschreibung auf ihn bestellen, was wiederum erst nach Auszahlung des Darlehens zur Bezahlung der Kaufpreisforderung erfolgt. Zur Lösung dieses Problems erteilt der Verkäufer dem Käufer eine Belastungsvoll­macht. Damit kann der Käufer die Grundschuld sofort bestellen, um den Kaufpreis zahlen zu können. Zur Absicherung des Verkäufers darf dann das Darlehen nicht an den Darlehensnehmer, dem Käufer, zur Weiterleitung an den Verkäufer ausgezahlt werden, sondern nur direkt an den Verkäufer.


    http://www.dr-ehrenkoenig.de/v…20Belastungsvollmacht.pdf


    http://www.stefan-thon.de/rechtsgebiete/immobilienrecht/

    Zitat

    Hat der Käufer nicht ausreichend Geld, um den Kaufpreis selber aufzubringen, dann muss dieser durch eine Bank finanziert werden. In diesem Fall wird die Bank den Kaufpreis bei Fälligkeit nur dann an den Käufer überweisen, wenn für sie eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist oder die Eintragung zumindest sichergestellt ist.


    Die Bank will für die Herausgabe des Darlehensbetrages abgesichert sein, und zwar mittels einer Grundschuld, die auf dem Grundstück des Darlehensnehmers und zukünftigen Eigentümers eingetragen werden soll. Eine Grundschuld kann aber nur vom Eigentümer des Grundstücks bestellt werden und der Käufer ist noch nicht Eigentümer, er wird es erst. In dieser anscheinend ausweglosen Situation behilft man sich mit einer sogenannten Belastungsvollmacht. Der Verkäufer erteilt dem Käufer die Vollmacht, auf seinem Grundstück für die finanzierende Bank eine Grundschuld einzutragen, wenn er gesichert ist, dass er hierfür auch den Kaufpreis bekommt und nicht persönlich für die Kosten der Grundschuldbestellung aufzukommen hat.

  • Das habe ich in dem Moment als der Notar meinte, entweder akzeptiere ich seinen Entwurf oder unsere Wege trennen sich auch gedacht und es auch geäußert. :wall: :cursing:


    An der Tür erklärte er, daß gehe über sein Standard-Endgelt hinaus. Hätte er sofort gesagt, das dies der Grund sei, wäre ich nicht aufgebraust, hätte zwar gedacht, daß die Aufklärung über meine Risiken (die ja auch sicher mindestens 80% der Verkäufer tragen, da finanziert wird) zu seinem Job gehört, aber ich hätte das Geld gezahlt.


    Nun überlege ich, was ich den Kaufinteressenten zumuten kann, die ja diese Kosten bislang tragen.


    Zur Not muß ich mir einen Rechtsanwalt nehmen, um den Entwurf, der uns nur in den unspektakulären Bereichen lange per Projektion gezeigt wurde, wenn der schriftlich per Mail kommt, durchgehe. Ich fand es jedenfalls ziemlich blöde, daß die möglichen Knackpunkte ganz schnell weggescrollt wurden. Die Käufer kennen sich mit der Materie noch viel weniger aus (2 Parteien) und verstehen vermutlich nur Bahnhof.Aber die sind schüchterner (zumindest gegenüber dem Notar) und verfügen über keine Peitsche, gell Wassergeist. ;) :D

  • Wenn noch kein Vertrag unterschrieben ist, sind auch keine Kosten entstanden. Ich würde die Käufer fragen ob sie mit einem Notarwechsel einverstanden sind, dann einen Notar suchen, der das macht was Du willst (natürlich ist er unparteiisch, aber was Du willst benachteiligt die Käufer nicht) und den Vertrag bei ihm machen. Fertig.

  • Ich will die Käufer auch nicht benachteiligen, mir liegt ganz im Gegenteil daran, daß sie kapieren, was sie unterschreiben sollen und der Notar sollte unparteisch sein. Ich warte den Entwurf mal ab, der uns vermutlich am Montag oder Dienstag erreicht.


    Ich möchte nicht auf meine Rechte verzichten, aber ich würde auch dafür einstehen, das sie auf ihre nicht verzichten, wenn ich diesbezgl. Mängel entdecken würde.

Schriftgröße:  A A A A A