Zwar nicht unbedingt die neuste Meldung aber interessant auf jeden Fall: Als Arbeitnehmer muß man nicht mal mehr selber bewußt Schulden machen um Bankrott zu gehen - Arbeiten reicht schon. Siehe hier: http://www.mdr.de/fakt/5170154.html
Lohnrückforderungen nach Insolvenz
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ich empfehle den Text ganz zu lesen und nachzudenken, ob da wirklich ein dramtischer Misstand beschrieben wird.
Es geht ja wohl kaum um grosse Unternehmen, oder kleine Angestellte. .. auch wenn man immer für alles ein
negativbeispiel bringen kann, der Meister im 2 Mann-Betrieb, der auch nur für Minilohn geschafft hat.Aber man stelle ich mal einen anderen Fall vor: ein EM Händler, sagen wir in Wangen (jede Ähnlichkeit mit
lebenden Personen ist rein zufällig..), hat nur 1 oder 2 Angestellte. Und dann . .wenn er alles den Bach runtergehen
sieht, fällt ihm ein, dass die ja noch eine Umsatzbeteiligung und Prämie, und Geld für Überstunden bekommen müssen,
also eine nette Geste, und vielleicht Grundkapital, um das nächste Geschäft mit verteilen Rollen aufzumachen.
Ich sage nicht, das es in Wangen so war, aber ich weiss, dass viele Bauunternehmer, Kneipiers, das sehr wohl so machen.Und ich kann mich auch in die Situation von Gläubigern versetzen, ein Gesetz ist niemals perfekt, aber
muss aber die Interessen aller Parteien berücksichtigen. -
Hallo Oliver,
Zwar nicht unbedingt die neuste Meldung aber interessant auf jeden Fall: Als Arbeitnehmer muß man nicht mal mehr selber bewußt Schulden machen um Bankrott zu gehen - Arbeiten reicht schon. Siehe hier: http://www.mdr.de/fakt/5170154.html
es ist einfach unglaublich, was dem Arbeitnehmer hier zugemutet wird: sobald man als AN seinen Arbeitgeber in finanziellen Schwierigkeiten vermutet (ggfs. auch gerüchteweise!), bleibt einem also nichts anderes übrig als sofort zu kündigen? Es ist nicht zu fassen, was in dieser Bananenrepublik alles möglich ist!
Grüße
Clarius -
kann man da dem arbeitgeber / insolvenzverwalter nicht einen strick draus drehen?
wenn der arbeitgeber weiß das es insolvent ist/wird, aber die gehälter trotzdem normal weiterbezahlt dann ist das doch insolvenzverschleppung. d.h. hätte sich der arbeitgeber an recht und gesetz gehalten hätte er die insolvenz beantragt wo noch was auf dem konto ist und bevor er 3 monatslöhne zahlt.
desweiteren:
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"Gemäß Paragraf 130 ist tatsächlich die Interpretation möglich, dass
Arbeitnehmer, die von der Zahlungsunfähigkeit ihres Betriebes Kenntnis
haben, Lohn zurückzahlen müssen."
______________nur die arbeitnehmer die kenntnis haben von der insolvenz müssen den lohn zurückzahlen.. d.h. im grunde nur die leitenden angestellten und die in der buchhaltung.
die anderen haben keine kenntniss, bzw. wird schwierig sein es denen nachzuweisen..
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"Gemäß Paragraf 130 ist tatsächlich die Interpretation möglich, dassArbeitnehmer, die von der Zahlungsunfähigkeit ihres Betriebes Kenntnis
haben, Lohn zurückzahlen müssen."
______________nur die arbeitnehmer die kenntnis haben von der insolvenz müssen den lohn zurückzahlen.. d.h. im grunde nur die leitenden angestellten und die in der buchhaltung.
die anderen haben keine kenntniss, bzw. wird schwierig sein es denen nachzuweisen..
so hatte ich das auch interpretiert: Kenntnis von den Inters des Unternehmens haben doch nur verantworliche Manager,
nur bei Kleinbetrieben, das ist natürlich die Buchhaltung und der Meister involviert .. aber da, siehe mein Bespiel Wangen,
da ist ja auch tatsächlich ohne gesetzliche Regelung einiges an Konkursverschleppung und Benachteiligung der Gläubiger
möglich. Man man jetzt nicht einfach sagen: alle Gelder, die als Löhne gezahlt wurden, selbst an Familienangehörige und
selbst einen Tag vor Insolvenz, die sind unantastbar ... es ist ja nun keineswegs so, dass alle Arbeitnehmer aller Insolvenzuntenehmen
um ihre letzten 3 Lohnzahlungen bangen müssen .. und auch nicht so, dass jede Forderung jedes Insolvenzverwalters bei Gericht
durchkommt.Übrigens verstösst der Unternehmer gegen Gesetze, wenn er nicht rechtzeitig Insolvenz anmeldet. Und der
Insolvenzverwalter verstösst gegen seine Pflichten den Gläubigern gegenüber, wenn er nicht ALLE Forderungen
versucht einzutreiben ... Dass Gewerkschaften als Arbeitgeber oder Unternehmer sich nicht altruistischer verhalten
als andere Unternehmen, ist nichts neues, und ein Problem der Glaubwürdigkeit der Gewerkschaften ... -
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Hallo juergenlangen,
so hatte ich das auch interpretiert: Kenntnis von den Inters des Unternehmens haben doch nur verantworliche Manager,
nur bei Kleinbetrieben, das ist natürlich die Buchhaltung und der Meister involviert ..das könnte man meinen. Wenn man den Artikel aber genau liest, dann entdeckt man da:
"Der verantwortliche Insolvenzverwalter im Falle "Holz-Nützel" hat die Löhne von insgesamt 120 Arbeitnehmern angefochten. Es trifft eine ganze Belegschaft. Kläger ist Eberhard Irrgang. Der Insolvenzverwalter ist von seinem Vorgehen überzeugt."Ich möchte mal behaupten, dass es sich dabei weniger um 120 sog. "Manager" handelte, sondern vielmehr um einfache Lohnabhängige. Oder siehst du das anders?
Grüße
Clarius -
wenn das so ist, dann sollte man mal die Gerichtsentscheidung abwarten ...
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Übrigens
verstösst der Unternehmer gegen Gesetze, wenn er nicht rechtzeitig
Insolvenz anmeldet. Und der
Insolvenzverwalter verstösst gegen seine Pflichten den Gläubigern gegenüber, wenn er nicht ALLE Forderungen
versucht einzutreiben ... Dass Gewerkschaften als Arbeitgeber oder Unternehmer sich nicht altruistischer verhalten
als andere Unternehmen, ist nichts neues, und ein Problem der Glaubwürdigkeit der Gewerkschaften ...Über die Machenschaften der Gewerkschaften könnte (sollte?) ) man einen
eigenen Thread eröffnen, ich traue unseren Vertretern schon länger
nicht mehr über'n weg.
Hansen - Vom Gewerkschaftsboss zum Personalchef
und
Verdi unterschreibt Ausverkauf des Verkehrsarbeiterstreiks in Berlin -
Hansen und Transnet ist ein Sonderfall...
Transnet ist nix andere als ein Nebenunternehmen der Bahn das die zufällig so tun als wären die ne richtige Gewerkschaft ist reiner Zufall...
Bevor Siemens seine eigene Tochtergewerkschaft gründen konnte hat die IG Metall nen Aufstand gemacht....
Die Etablierten Gewerkschaften sind halt nur normale Verbrecher, keine von Vorstands gnaden.
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Da wird die mittlerweile in Vergessenheit geratene Schiene wieder gefahren. Mal schauen was passiert, wenn die Pleitewelle durchrollt. Ob man dazu übergeht, statt nur in Verzug geratene Lohnzahlungen auch Kurzarbeit als Argument vorzubringen? Das dürfte auf jeden Fall noch interessant werden.
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[…]
wurden die Dinge schon beim richtigen Namen genannt. Der Begriff lautet:
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[…]
Klar, kocht immer die Volksseele hoch, wenn solche Insolvenzen laufen. Für die Betroffenen ein… Anmelden oder registrieren