Informationen zu und Erfahrungen mit silber-corner.de (Stirnweiß&Dallner)

  • Danke Pandadler für die Aufklärung.


    Ich sehe es genauso, dass der Kaufvertrag zustande gekommen ist und SC nun zusehen muss, wie sie den erfüllen. Nicht umsonst behalten sie sich extra eine Prüfung vor und bestätigen diesen erst dann. So geschehen im vorliegenden Fall mit der Bestätigungsmail (u.a. auch "Bitte überweisen Sie Summe X auf folgendes Konto").


    Was ist nun mit denen, die auch schon überwiesen haben? Wann sehen die ihr Geld wieder etc.?

    Richtig, SC muss nun Erfüllen. Egal wie. Wieso sollen die Käufer ihr Geld wiedersehen? Was die sehen dürfen ist die gekaufte Sache also die unfarbigen Münzen.

    ärgern, verhandeln, handtuchwerfen, zustimmen
    Goldkartell, "Drückung", etc. ist doch alles Augenwischerei von den "Gurus", die von nichts ne Ahnung haben oder wieso konnte Gold seit Dez 2001 von 255 USD auf über1900 Dollar steigen? Eine "Drückung" sieht anders aus,denn dann hätte es von 255 USD auf 25 USD gehen müssen.

  • annehmbares "Entschädigungsangebot"?
    Welch ein nachweiserbarer Schaden ist dir denn entstanden? Spekulationsschaden?
    glaube kaum das dies Einklagbar wäre.

    Ja sicher, wenn ein Kaufvertrag zustandegekommen ist und eine Partei seiner Verpflichtung nicht nachkommt ist das nicht einklagbar. :whistling:

    ärgern, verhandeln, handtuchwerfen, zustimmen
    Goldkartell, "Drückung", etc. ist doch alles Augenwischerei von den "Gurus", die von nichts ne Ahnung haben oder wieso konnte Gold seit Dez 2001 von 255 USD auf über1900 Dollar steigen? Eine "Drückung" sieht anders aus,denn dann hätte es von 255 USD auf 25 USD gehen müssen.

  • Silberfreak, so habe ich das nicht gemeint. SC kann ja die bestellten Lunar-Mäuse offenbar nicht liefern. Dafür wäre doch eine "Wiedergutmachung" o.ä. fällig, da ja rechtsgültige Kaufverträge geschlossen wurden.


    Meinst Du es macht Sinn auf sein "Recht" auf Erfüllung des Kaufvertrages zu beharren?

    Erfolgreich gehandelt mit: Auerbach, Elferfriend, Zorro (2x), Robroy (4x), Tuarek123, TomByron, ahg6731 (2x), aalbert, Petwar (2x), conny61, mambo (3x), siimon28, Naseweiss, Spritzgebäck, bayreuth, Bonus Maximus, graxxh1 (2x), Theeagle28, mike_2210, Steindi, cyberworky, Silverfreak, loloca, Flo, Rudiratlos, Nadichri, D-Fens, Fischer, Magick, SilberMichel, Blaubronco, Doublered, Golden-Tooth, mhegener

  • Sehe ich auch so.


    Dreist finde ich in diesem Zusammenhang immer wieder das Verhalten generell zu beobachten: Als Käufer biste an den Vertragsschluss geknebelt, da gilt keine Ausrede à la "Sorry mein Zulieferer (die Bank) hat mir doch nicht so viel Geld ausgespuckt wie ich dachte, es handelt sich statt um die grünen 100,- EUR Scheine nur um die rosa 10,- EUR Scheine". Als Verkäufer aber wird einfach gesagt "Storniert", fertig. Unfassbar!


    Und zum Entschädigungsangebot: Es ist echt ein Witz, es geht hier auch nicht um einen Spekulationsschaden, denn viele werden die Münze zu diesem Preis gekauft haben, um ihre Sammlung auffüllen zu können. Nicht jeder der die Münze bestellt hat, wollte diese auch gleich wieder für mehr Geld verticken.

  • 3. Fertig.
    Es ist meiner Ansicht nach daher vollkommen gleichgültig, ob der Perth ein "Missgeschick" unterlaufen oder in China ein Sack Reis umgefallen ist. Das ist für den Kaufvertrag belanglos, denn dieser kommt durch Angebot und Annahme zustande.

    "So ist es Rennradfahrer und nur so."
    Irgendwie stellt sich mir die Frage ob die Burschen aus der Bleichmetall Ecke überhaupt geschäftsfähig sind.

    Danke Pandadler für die Aufklärung.
    Ich sehe es genauso, dass der Kaufvertrag zustande gekommen ist und SC nun zusehen muss, wie sie den erfüllen.
    Was ist nun mit denen, die auch schon überwiesen haben? Wann sehen die ihr Geld wieder etc.?

    Die die schon überwiesen haben, haben sicher die stärkste Position.Denke aber dass man auch heute noch fristgerecht überweisen kann. Dann auf Erfüllung bestehen. Wie dies formvollendet geschieht kann man beim Verein für Konsum-info erfragen.
    Mit freundlichem Gruß.
    CARLOZ

  • Silberfreak, so habe ich das nicht gemeint. SC kann ja die bestellten Lunar-Mäuse offenbar nicht liefern. Dafür wäre doch eine "Wiedergutmachung" o.ä. fällig, da ja rechtsgültige Kaufverträge geschlossen wurden.


    Meinst Du es macht Sinn auf sein "Recht" auf Erfüllung des Kaufvertrages zu beharren?


    ich habe dich schon richtig verstanden und war quasi schon einen Schritt weiter
    SC anulliert und erstattet den Zahlbetrag
    dir bleibt dann nur die Klage auf Schadensersatz
    dabei muss der Kläger aber den Schaden (ersatz) BEWEISEN!
    dies dürfte Privatkäufern kaum gelingen - da es sich um einen fiktiven möglichen Spekulationsverlust handelt.

  • O.K. so klingt das logisch.


    Trotzdem werde ich auf Erfüllung des Kaufvertrages plädieren!!!

    Erfolgreich gehandelt mit: Auerbach, Elferfriend, Zorro (2x), Robroy (4x), Tuarek123, TomByron, ahg6731 (2x), aalbert, Petwar (2x), conny61, mambo (3x), siimon28, Naseweiss, Spritzgebäck, bayreuth, Bonus Maximus, graxxh1 (2x), Theeagle28, mike_2210, Steindi, cyberworky, Silverfreak, loloca, Flo, Rudiratlos, Nadichri, D-Fens, Fischer, Magick, SilberMichel, Blaubronco, Doublered, Golden-Tooth, mhegener

  • Ich würde den Betroffenen Bestellern je eine Silberunze als wiedergutmachung
    zusenden und mich entschuldigen 8|


    Außerdem egal wie es nun war, die Maus war VIEL zu billig
    und SC als renommierter Laden für Sammlermünzen ist doch nicht doof [smilie_blume]

    Meine Bewertungen:bmw-x5


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • dir bleibt dann nur die Klage auf Schadensersatz
    dabei muss der Kläger aber den Schaden (ersatz) BEWEISEN!
    dies dürfte Privatkäufern kaum gelingen - da es sich um einen fiktiven möglichen Spekulationsverlust handelt.

    Naja, das ist m.E. doch schon recht einfach.
    Ich hatte mir mal vor Jahren ein Handy gekauft, das dann nicht lieferbar war.
    Also habe ich mir das Gerät anderweitig besorgt (viel teurer!) und dann den Differenzbetrag gegenüber dem nicht liefernden Verkäufer gelten gemacht. I.d.R. wird man einen ausufernden Rechtsstreit vermeiden - in meinem Fall wurde andstandslos geleistet.


    Im Falle der Maus würde ich jetzt einen Lieferanten suchen, der liefern kann, und das SC mitteilen (ob das nun auf eBay ist oder ein EM-Händler) und die Mehrkosten bei SC einfordern...


    Damit ist der Schaden (nämlich der Mehrpreis) klar nachweisbar...

  • Naja, das ist m.E. doch schon recht einfach.
    Ich hatte mir mal vor Jahren ein Handy gekauft, das dann nicht lieferbar war.
    Also habe ich mir das Gerät anderweitig besorgt (viel teurer!) und dann den Differenzbetrag gegenüber dem nicht liefernden Verkäufer gelten gemacht. I.d.R. wird man einen ausufernden Rechtsstreit vermeiden - in meinem Fall wurde andstandslos geleistet.


    Im Falle der Maus würde ich jetzt einen Lieferanten suchen, der liefern kann, und das SC mitteilen (ob das nun auf eBay ist oder ein EM-Händler) und die Mehrkosten bei SC einfordern...


    Damit ist der Schaden (nämlich der Mehrpreis) klar nachweisbar...


    ja das wäre eine Möglichkeit
    aber selbst wenn du jetzt ein Teil für 950€ finden solltest und es erwirbst
    hast du ersteinmal den Aufwand mit Anwalt und Klage - das ganze kann dann auch eine ganze Weile dauern
    und falls der Richter anders entscheiden sollte hast du dann die Münze mit 950€ an der Backe
    + mögliche Anwaltskosten denn eine RSV wird dies wohl kaum übernehmen.

  • + mögliche Anwaltskosten denn eine RSV wird dies wohl kaum übernehmen.

    Doch, eben schon - im Rahmen des Privatrechtsschutzes ist auch das Vertragsrecht für Privatpersonen mitversichert.
    Im Zweifelsfall beim Rechtsschutz anrufen und sich "Deckungszusage" geben lassen...


    Wobei ich allerings nicht glaube, dass es im Falle des Falles SC darauf ankommen lassen würde....


    Im Übrigen hat Aschhoff eine Maus im Angebot - zu 1.285,-- €
    http://www.aschhoff-edelmetall…us-goldmuenze-1/2-unze-oz


    Mit dem Angebotsausdruck würde ich mal auf "treudoof" machen und SC damit konfrontieren...

  • Ich würde den Betroffenen Bestellern je eine Silberunze als wiedergutmachung
    zusenden und mich entschuldigen 8|


    Das sehe ich genauso, da würde man mehr Verständnis mit erlangen als mit diesem arroganten "wurde storniert" das keine Rechtsgrundlage hat.


    Außerdem egal wie es nun war, die Maus war VIEL zu billig
    und SC als renommierter Laden für Sammlermünzen ist doch nicht doof [smilie_blume]


    Das hat ja nichts mit dem Kaufvertrag zu tun.

  • Mit dem Kaufvertrag hat das nix zu tun, stimmt.
    Aber wer bitte ist so doof so einen Preis auszurufen?
    der Fehler hatte binnen Minuten entdeckt werden müssen, nicht erst nach mehrmaligem "Auffüllen"

    Meine Bewertungen:bmw-x5


    Alle Mitteilungen in diesem Forum sind als reine private Meinungsäußerung zu sehen und keinesfalls als Tatsachenbehauptung. Hier gilt Artikel 5 GG und besonders Absatz 3 (Kunstfreiheit-Satire)
    Dieser Beitrag ist eine persönliche Meinung gem. Art.5 Abs.1 GG und Urteil des BVG 1 BvR 1384/16

  • Ach so meinste das, ja richtig!


    Ein Grund mehr dass es kein offensichtlicher Fehler ist, wenn zwischendurch nochmal 52 nachgeschoben werden und dann nochmal 30 oder so ähnlich wie das war.


    das ist einfach Pech des Händlers, dann soll er seine SCH*** Leerverkäufe lassen und halt erst verkaufen wenn die Ware da ist. Dann sieht er ja, dass er farbige Münzen in der Hand hält.

  • SC hat offensichtliche einen Fehler gemacht, okay, soweit scheint das klar zu sein. Wie man gesehen hat, konnten ja einige Besteller ihr "Glück" schon vorher kaum fassen. Warum man da jetzt noch seitenlang rumdiskutieren und stänkern muss, ist mir ein Rätsel. ein kleine Entschädigung wurde seitens SC ja auch schon angeboten. Jetzt will man aber stattdessen die Ware sogar einklagen und hurtig noch "völlig ahnungslos" überweisen, ahja. Sobald es um den eigenen finanziellen Vorteil geht, treten die wahren Charaktere zutage. Und erzählt mir nix von "Sammlung vervollständigen". Aber wurde denn jemandem geschadet? Gerade die, die hier sonst immer so weltmännisch auftreten, verhalten sich plötzlich wie die kleinsten Kinder. Mund abwischen, Stolz wegpacken. Akzeptiert was passiert ist und fertig, shit happens. Es ist ja nicht so, dass SC hier jede Woche wegen solcher Vorkommnisse durchgekaut wird.

  • Ja, das sehe ich auch so. Leben und leben lassen. Offenbar ist ja hier der Lieferant (Perth Mint) Schuld an dem Desaster und Silber Corner muss es ausbaden. Es ist sicher nicht ungewöhnlich, dass ein Händler aufgrund einer Lieferantenzusage für ein Kontingent von Münzen diese dann schon im Shop zum Verkauf stellt, bevor sie geliefert wurden. Dies jetzt als "Leerverkäufe" zu bezeichnen, geht zu weit.

    Die erbittertsten Feinde der Freiheit sind die zufriedenen Sklaven (Marie Freifrau von Ebner-Eschenbach)


    Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande (Augustinus von Hippo)

  • SC hat offensichtliche einen Fehler gemacht, okay, soweit scheint das klar zu sein. Wie man gesehen hat, konnten ja einige Besteller ihr "Glück" schon vorher kaum fassen. Warum man da jetzt noch seitenlang rumdiskutieren und stänkern muss, ist mir ein Rätsel. ein kleine Entschädigung wurde seitens SC ja auch schon angeboten. Jetzt will man aber stattdessen die Ware sogar einklagen und hurtig noch "völlig ahnungslos" überweisen, ahja. Sobald es um den eigenen finanziellen Vorteil geht, treten die wahren Charaktere zutage. Und erzählt mir nix von "Sammlung vervollständigen". Aber wurde denn jemandem geschadet? Gerade die, die hier sonst immer so weltmännisch auftreten, verhalten sich plötzlich wie die kleinsten Kinder. Mund abwischen, Stolz wegpacken. Akzeptiert was passiert ist und fertig, shit happens. Es ist ja nicht so, dass SC hier jede Woche wegen solcher Vorkommnisse durchgekaut wird.

    Es geht hier nicht um eine Tüte Haribo für 1,50 Euro. Dann würde ich deinen Einwand teilweise nachvollziehen. Das hat außerdem nichts mit "Stolz" zu tun, sondern mit dem Kaufrecht. Also mit einer eher trockenen Materie, die aber glücklicherweise dem Käufer etliche Mittel an die Hand gibt, um sich zu verteidigen.

    ärgern, verhandeln, handtuchwerfen, zustimmen
    Goldkartell, "Drückung", etc. ist doch alles Augenwischerei von den "Gurus", die von nichts ne Ahnung haben oder wieso konnte Gold seit Dez 2001 von 255 USD auf über1900 Dollar steigen? Eine "Drückung" sieht anders aus,denn dann hätte es von 255 USD auf 25 USD gehen müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von Pandadler ()

Schriftgröße:  A A A A A