Verkäufer will mich auf 5000 euro verklagen


  • Eine Versicherung ist eine AG mit entsprechenden finanziellen Ruecklagen. Da ist immer genug Geld da, selbst im Worst Case.
    [..]


    Dort wird regelmaessig Gesellschaften die Berechtigung entzogen, Versicherungen oder Finanzgeschaefte anzubieten, weil sie die Auflagen nicht erfuellen oder verletzen.

    Eine Versicherung ist nicht ZWINGEND eine AG.....ja nee Auflagen..schon klar...komisch das das bei den Landesbanken nicht funktioniert... :hae:


    Sorry für top-offic...ich möchte eigentlich nur mal darstellen, dass es keine 100% Sicherheit gibt......und das eigentlich ein Ebay-Geschäft was funktioniert hat auch entsprechend bewertet werden sollte.....oder eben keine BW abgegeben wird...neutral oder negativ ist bei einem funktionierenden Geschäft meiner Meinung nach unnötig.

  • Das muss ich nicht, denn dafuer gibt es Aufsichtsbehoerden wie die Bafin, die ueber die Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen im Versicherungs- und Finanzsektor wachen.

    Ok..sowas in einem Forum über Edelmetalle zu hören wundert mich etwas..wie Aufsichtsbehörden funktionieren sollte eigentlich jedem hier klar sein..genug Beispiele in jüngster Vergangenheit gibs ja ;)


    Aber no Prob...die Behörden machen das schon, gelle?


    Sorry für meinen Sarkasmus..ich meine das nicht böse....

    Ich habe Verstaendnis fuer diese Art von Sarkasmus, wenn es um Behoerden geht. Bei Behoerden gibt es unbestreitbar Ineffizienzen. Behoerden wachen lediglich ueber die Einhaltung von Gesetzen, sie machen diese nicht und sprechen auch nicht Recht. Die Gesetze haben aber Bestand vor jedem Gericht, bei Verletzung kann man auch direkt an der Bafin vorbei zum Staatsanwalt gehen, was auch passiert.
    Versicherungsgesellschaften werden fuer die Erfordernisse des Versicherungsrecht Kosten aufgebuerdet. Sollte die Bafin wirlich so ineffizient sein und die Gesetze waeren nur Makulatur und haelt sowieso keiner ein, waeren diese Gesellschaften schon laengst zur Stelle und haetten sich der wirtschaftlichen Nachteile entledigt, die eine GmbH oder GbR so nicht zu tragen hat.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.


  • Die Gesetze haben aber Bestand vor jedem Gericht, bei Verletzung kann man auch direkt an der Bafin vorbei zum Staatsanwalt gehen, was auch passiert.

    Diese Gesetze betreffen aber auch gewerbliche Verkäufer (derjenige haftet mit seinem Privatvermögen...was Geschäftsführer von irgendwelchen Gesellschaftsformen nicht unbedingt machen)....


    Auf was ich hinaus wollte: Ich sehe persönlich keinen Unterschied, ob ich ein Geschäft mit einer one-mann-firma mache oder mit einer Gesellschaft....solange es nicht zum Schadensfall kommt sowieso nicht...

  • Eine Versicherung ist nicht ZWINGEND eine AG.....ja nee Auflagen..schon klar...komisch das das bei den Landesbanken nicht funktioniert... :hae:


    Sorry für top-offic...ich möchte eigentlich nur mal darstellen, dass es keine 100% Sicherheit gibt......und das eigentlich ein Ebay-Geschäft was funktioniert hat auch entsprechend bewertet werden sollte.....oder eben keine BW abgegeben wird...neutral oder negativ ist bei einem funktionierenden Geschäft meiner Meinung nach unnötig.

    Versicherungsgesellschaften in Deutschland sind nicht zwingend AGs, sondern auch VVaG oder der Staat, aber auf keinen fall eine GmbH oder GbR. 100% Sicherheit gibt es nirgends, jedoch aber stark unterschiedliche Qualitaet einer Schadensabsicherung.


    Von einem funktionierenden Geschaeft kann nicht ausgegangen werden, wenn ein Teil der Leistung (Versicherung) fehlte.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • Von einem funktionierenden Geschaeft kann nicht ausgegangen werden, wenn ein Teil der Leistung (Versicherung) fehlte.

    Ich verstehe unter einem Geschäft, dass Ware gegen Geld getauscht wird. Somit wurde das Geschäft völlig korrekt abgewickelt.


    Was jetzt im Schadensfall passiert wäre ist reine Diskussionstheorie und daher für das Geschäft nicht relevant.


    Gesetzlich geregelt hatte der Käufer einen Schadensersatzanspruch den er nicht in Anspruch nehmen konnte....und DAS dann im nachhinein auch noch bewertet :wall:

  • Diese Gesetze betreffen aber auch gewerbliche Verkäufer (derjenige haftet mit seinem Privatvermögen...was Geschäftsführer von irgendwelchen Gesellschaftsformen nicht unbedingt machen)....


    Auf was ich hinaus wollte: Ich sehe persönlich keinen Unterschied, ob ich ein Geschäft mit einer one-mann-firma mache oder mit einer Gesellschaft....solange es nicht zum Schadensfall kommt sowieso nicht...

    Das Versicherungsrecht gilt nicht bei der GmbH als Geschaeftspartner, weil die GmbH keine Versicherung ist. Somit haette ein Geschaedigter wesentlich schlechtere Karten.


    Die Versicherung, ein in der Verwendung geschuetzter Begriff, ist eine Leistung, die ein GmbH oder GbR nie erbringen kann. Dass es in den meisten Faellen nie zum Schaden kommt, aendert daran wenig.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • Ich verstehe unter einem Geschäft, dass Ware gegen Geld getauscht wird. Somit wurde das Geschäft völlig korrekt abgewickelt.


    Was jetzt im Schadensfall passiert wäre ist reine Diskussionstheorie und daher für das Geschäft nicht relevant.


    Gesetzlich geregelt hatte der Käufer einen Schadensersatzanspruch den er nicht in Anspruch nehmen konnte....und DAS dann im nachhinein auch noch bewertet :wall:

    Zum Geschaeft gehoerte ganz klar Ware und Art des Versands. Das Nicht-Erbringen einer Leistung (Versicherungsleistung) ist auch ohne Schaden gerichtlich relevant !

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • Die Versicherung, ein in der Verwendung geschuetzter Begriff, ist eine Leistung, die ein GmbH oder GbR nie erbringen kann. Dass es in den meisten Faellen nie zum Schaden kommt, aendert daran wenig.

    Back to topic:


    Käufer hat einen Artikel erhalten..es ist KEIN Versicherungsfall aufgetreten und beschwert sich weil auf dem Paket die falsche Marke klebt.


    Ja holla die Waldfrau...gibs jetzt nu Fantasie-BWs auf Ebay?


    So nach dem Motto..aba ich dachte doch und es hätte ja und wer weiß?


    Ich kenne jetzt die Auktion nicht..evtl hätte der Käufer es ja auch selbst abholen können...wir drehen uns hier im Kreis irgendwie.... ;(


    Mir wäre es jedenfalls neu, dass Dinge die nicht passiert sind bewertet werden..daher kann ich den Verkäufer gut verstehen.


    Das der Versand höher bewertet wird als die eigentlich Ware ist mir ebenfalls neu...evtl sollte Ebay da in den Auswahlfeldern beim Versand mal nachbessern....verischert mit Versicherung gibs da noch nicht ^^

  • Versprochen und extra bezahlt (=Kaufvertrag) wurde aber der Transport der Ware als "versicherter Versand". Der Versand fand aber nicht versichert statt, wie Du selber schreibst (Aufkleber fehlte). Dass da Paket nicht verloren gegangen ist, aendert daran wenig.


    Also NEGATIVE BEWERTUNG waere hier sogar gerechtfertigt.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • Es ist eben nicht Latte wer aufkommt.
    Eine GmbH haftet mit 25.000 EUR


    Hallo - wenn man keine Ahnung hat - *********
    Eine GmbH haftet mit ihrem Stammkapital - wenn man als GmbH kreditwürdig sein will dann hat man mehr als die erforderliche Summe... meine GmbH bei der ich angestellt bin hat mehrere Millionen Stammkapital! Also laß mal die 25.000 Euro im Ärmel - ist kein Argument!



    Zitat von Tollar


    Die Versicherung, ein in der Verwendung geschuetzter Begriff, ist eine Leistung, die ein GmbH oder GbR nie erbringen kann.

    - Mann oh Mann :wall: Binsenweisheiten so weit der Browser anzeigt! :P


  • Hallo - wenn man keine Ahnung hat - *********
    Eine GmbH haftet mit ihrem Stammkapital - wenn man als GmbH kreditwürdig sein will dann hat man mehr als die erforderliche Summe... meine GmbH bei der ich angestellt bin hat mehrere Millionen Stammkapital! Also laß mal die 25.000 Euro im Ärmel - ist kein Argument!



    - Mann oh Mann :wall: Binsenweisheiten so weit der Browser anzeigt! :P

    Du sagst es. Aber diese Binsenweisheit bestreiten hier einige vehement.


    Ob der e-bay-Verkaeufer wirklich Millionen an Stammkapital hat, muss man erst recherchieren oder der Verkauefer schickt das freiwillig and den Kaeufer raus. Ohne aktuellen Handelsregisterauszug kann man nur von 25.000 EUR ausgehen.

    Ausser den realwirtschaftlichen Indikatoren und Daten gibt es keinen Grund fuer einen Aktiencrash.

  • Ich muss Tollar völlig recht gebenen: Eine GmbH hat am Afang zur Gründung ein Mindeststartkapital von 25.000 euro alles andere ist Spekulation.


    @ vollaufnix


    Habe mit ihm Telefonisch gesprochen also nichts schriftliches in der Hand.



    // Edit


    Zu dem Punkt ich habe keine Antwort e-mail erhlaten muss ich mich berichtigen ich habe doch eine bekommen leider war sie ein zu eins aus eBay kopiert worden, dass ich dachte es sei ein allgemeiner Hinweis und nicht die Antwort, die ich mir erhofft habe :thumbdown: .


    Habe telefonisch mit eBay gesprochen der Herr am Servicetelefon gab mir Recht und sagte es sei ebenfalls eine Subjektive Bewertung.



    Ein andere Kunde hat mir ebenfalls mir noch geschrieben, der auch unzufreiden mit dem Herr war und schrieb mir. dass der Herr xxx sehr streitlustig ist und schon einmal von ebay verwarnt wurde. Der andere Kunde hat ihn ebenfalls Neutral bis Schlecht bewertet und wartet auch noch auf seine Drohungen. Das zum Thama netter Verkäufer naja. einmal den Namen bei google eingegben kann eine Menge gelesen werden.. leider ..


    mfg


    kreeya

  • Mir wird so langsam klar, warum dir das passiert ist:
    http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,564964,00.html
    http://wortfilter.de/News/news2823.html


    Somt droht Ebay Händlern mit einem bestimmten Anteil negativer und neutraler Bewertungen (die sich soweit ich mitbekommen habe jetzt nur noch nach den Bewertungen innerhalb der letzten 12 Monate berechnet werden (was haltet ihr eigentlich davon)
    mit folgenden Schritten:


    -Rückstufung der angebotenen Artikel bei der Anzeige der Suchergebnisse
    -Zwang zum Anbieten des - kostenpflichtigen - Ebay-Bezahldienstes PayPal (was besonders für gewerblich Händler sehr ins Geld geht)
    -Das Handelsvolumen wird eingeschränkt
    -Am Ende Sperrung des Verkäuferkontos


    Meine Meinung dazu:
    -ebay zockt die gewerblichen Händler ziemlich ab,viele haben keine luft zum Atmen mehr
    -paypal kostet noch zusätzlich zu den Gebühren ne Menge Geld, während Überweisungen in der Regel kostenlos sind
    -Ebay sollte eigentlich nur als Flohmarkt verwendet werden, d.h. man verkauft bzw. kauft als privater gebrauchte Dinge, die man
    nicht mehr braucht bzw. die man wesentlich billger als Neuware ersteigern kann.
    -Neuware nur im Laden oder bei seriösen Onlinehändlern
    -Kein Gold und Silber bei ebay kaufen (ausserdem Risiko einer Fälschung, Versandverlustrisiko)
    -hood.de als Alternative nutzen (haben leider noch nicht so ein grosses Angebot)

  • Richtig traurig finde ich es, dass ein Händler einen Käufer wegen einer negativen Bewertung auf 5000 Euro verklagen will!
    Oder dass Verkäufer von dubiosen Anwälten abgemahnt werden.

    zeigt es doch den Ebayabzockern und handelt :!:


    Raus aus Ebay :thumbup:

    -Das Bargeld muss für die Gesellschaft voll umfänglich erhalten bleiben
    -Keine Obergrenzen für Barzahlungen
    -Erhalt des 500 Euro Schein
    -Bargeld wird schleichend abgeschafft !
    -Bargeld ist Freiheit
    -Gibt es kein Bargeld mehr, kann man auch nichts mehr vom Konto holen!
    -Totale Macht der Banken über die Bürger!

  • Wenn er Händler ist, ist es völlig gleich, wie er versendet. Bei Verlust muss er immer voll haften. Ob er sich das Geld dann von der Post wiederholt, bleibt ihm überlassen. Drohungen sind bei ebay an der Tagesordnung, also einfach ignorieren, solange nichts vom Gericht kommt. Wenn die Kommunikation sonst in Ordnung war, hätte ich ihm allerdings ne positive Bewertung gegeben. Man sieht schließlich vorher, wie hoch die Kosten sind und wie gesagt, bei nem gewerblichen Händler ist es nebensächlich wie er versendet. Er trägt das Risiko. Bei nem privaten ist das natürlich was ganz anderes.

  • wenn es jetzt um eine negative Bewertung geht - die sind dazu da dass meine seine Meinung sagen kann, hat op also versicherten Versand bezahlt, aber nicht bekommen, so kann er ohne Folgen auch eine schlechte Bewertung mit dieser Begründung abgeben. Ob dem Verkäufer das gefällt oder nicht, oder sogar höhere Gebühren etc. bei Ebay zahlen muss, hat NULL Relevanz für op! Sollte mir jemand in irgendeiner Art und Weise bei Ebay aufgrund einer Bewertung drohen, würde ich ihn einfach ignorieren, er hat überhaupt keine Handhabe gegen mich, da die Bewertung meinerseits nur eine Meinungsäusserung darstellt, die völlig rechtens ist. Wenn er unbedingt klagen will, so muss er Ebay verklagen, die ihm mit Gebühren erhöhen o.ä. aufgrund seines Bewertungsprofils, wobei er da wohl keine Chance haben wird (und Ebay wird sich auch nicht einschüchtern lassen, hat schliesslich niemand das Recht überhaupt auf Ebay aktiv sein zu dürfen).


    Deshalb: Solche Drohungen grundsätzlich ignorieren, vor allem für Privatpersonen völlig irrelevant, niemand kann wegen seiner (begründeten!) Bewertung verklagt werden!

  • hat op also versicherten Versand bezahlt, aber nicht bekommen, so kann er ohne Folgen auch eine schlechte Bewertung mit dieser Begründung abgeben.

    Der TE meint, der Versand wäre nicht versichert gewesen. Ob es tatsächlich so war, hätte er erst im Verlustfall gesehen.
    Die Begründung ist also unbewiesen und rechtfertigt keine neg. Bewertung.

    "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten" W. Ulbricht
    "... gebe ich Ihnen, gebe ich den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Schleswig-Holsteins und der gesamten deutschen Öffentlichkeit, mein Ehrenwort, ich wiederhole: Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort, daß die gegen mich erhobenen Vorwürfe haltlos sind.“ U. Barschel
    "Es gibt kein Treffen in Luxemburg", sagte Guy Schuller, Sprecher des Vorsitzenden der Euro-Gruppe, Jean-Claude Juncker, am Freitag der dpa. "Das sind Gerüchte ohne Substanz."

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